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KT Amazon Deutschland - Fragen & Antworten

  • Ersteller Ersteller straikar
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Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Gerri schrieb:
Sind nicht 6 Monate Garantie vorgeschrieben? Oder gilt das nur für Elektrogeräte?

Soviel ich weiß, ist eine Herstellergarantie nirgends vorgeschrieben...

Das was du meinst ist wieder die Gewährleistung. Und da ist für dich als Verbraucher immer der Verkäufer der Ansprechpartner.
 
Dann sei dem Glauben ;)

Es ist aber nicht so :D

Nochmal: Was du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung, Die beträgt 2 Jahre, wobei 6 Monate lang bei Verbrauchsgüterkäufen die Beweislastumkehr gilt. Das wirst du warscheinlich meinen, hat aber nix mit Herstellergarantie zu tun. Die ist und bleibt eine freiwillige (und sehr gängige) Leistung eines Herstellers.

Glaub mir, ich hatte den Kram im Studium ;)
 
el_barto schrieb:
Dann sei dem Glauben ;)

Es ist aber nicht so :D

Nochmal: Was du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung, Die beträgt 2 Jahre, wobei 6 Monate lang bei Verbrauchsgüterkäufen die Beweislastumkehr gilt. Das wirst du warscheinlich meinen, hat aber nix mit Herstellergarantie zu tun. Die ist und bleibt eine freiwillige (und sehr gängige) Leistung eines Herstellers.

Glaub mir, ich hatte den Kram im Studium ;)

Aber wo ist hier der Unterschied zur Garantie?
 
Der Unterschied ist der, dass du als Käufer keinen Anspruch gegen den Hersteller hast.
Beweislastumkehr bedeutet nur, dass innerhalb der 6 Monate angenommen wird, dass der entsprechende Sachmangel bereits zum Gefahrenübergang (sprich Kauf) vorlag, was ja Voraussetzung ist, um Nacherfüllung verlangen zu können.
Somit ists 6 Monate nach dem Kauf viel einfacher, sein Gewährleistungsrecht einzufordern, da dir der Verkäufer beweisen müsste, dass der Mangel noch nicht beim Kauf vorlag (was er nicht machen wird, weil er es nicht kann).
Nach den 6 Monaten ändert sich nix an deinen Rechten (erst mal Nacherfüllung, dann u.U. Rücktritt vom Vertrag), nur musst du dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang bereits vorlag.

Und das alles läuft komplett ohne den Hersteller.
Der kommt erst ins Spiel, wenn der Verkäufer Regressansprüche gegen ihn stellt, hat aber mit dir als Verbraucher nix zu tun.
 
el_barto schrieb:
Ihr seid ja auch B2B, soviel ich weiß ;)

Es ist eigentlich immer im INteresse des Herstellers, dass die Endkunden zufrieden sind.
Empirische Studien haben gezeigt, dass das Zufriedenheitsniveau eines Kunden mit einer Beschwerde, die zu seiner vollkommenen Zufriedenheit erledigt wurde, höher ist als das Zufriedenheitsniveau eines Kunden ohne Probleme :D

Egal ob B2B oder nicht,
"Subject to the exclusions contained below, xxx warrants to the original buyer"
Der nette Satz in der Garantie und die Sache ist klar. Gewährleistung hast du sowieso nur gegenüber deinem Vertragspartner, wie du schon gesagt hast.

Alles wir für den Endkunden machen (was wir natürlich auch tun) ist reine Kulanz - die Erklärung warum wir so kulant sind hast du ja auch schon gegeben ;)
 
Wie läuft das eigtl. mit dem Versand ab, wenn man bspw. ein Spiel über den Marketplace verkauft? Habe heute das erste Mal etwas verkauft und als Versand "Standard (3,00€)" gewählt. Verschickt ihr die Spiele dann einfach per Luftpolsterumschlag für 1,45€?
 
Mittlerweile glaube ich da meldet sich keiner mehr. :ugly:

Jetzt habe ich meine Kohle, und die Ware. Und der Käufer hat keine Kohle, keine Ware, und 6,90€ Miese zusätzlich wegen den Retoure-Versandkosten.

Seit meiner Mail vom 28.12. warte ich jetzt auf eine Reaktion, es kommt nichts. :skep:

Wie lange muss ich das Zeug nun behalten, bevor ich es noch mal verkaufe? :ulgy:
 
Ich hatte neulich auch mal ein Buch versehentlich in englischer Sprache bei amazon bestellt. Also Retoure. Die haben mir das Geld auch zurücküberwiesen, aber mir - trotz dreifacher Anfage - keine Rückschein zukommen lassen. Irgendwann habe ich es dann gelassen.
 
Freezi schrieb:
Mittlerweile glaube ich da meldet sich keiner mehr. :ugly:

Jetzt habe ich meine Kohle, und die Ware. Und der Käufer hat keine Kohle, keine Ware, und 6,90€ Miese zusätzlich wegen den Retoure-Versandkosten.

Seit meiner Mail vom 28.12. warte ich jetzt auf eine Reaktion, es kommt nichts. :skep:

Wie lange muss ich das Zeug nun behalten, bevor ich es noch mal verkaufe? :ulgy:
Naja, Ansprüche verjähren in drei Jahren.
 
Bart Wux schrieb:
Freezi schrieb:
Mittlerweile glaube ich da meldet sich keiner mehr. :ugly:

Jetzt habe ich meine Kohle, und die Ware. Und der Käufer hat keine Kohle, keine Ware, und 6,90€ Miese zusätzlich wegen den Retoure-Versandkosten.

Seit meiner Mail vom 28.12. warte ich jetzt auf eine Reaktion, es kommt nichts. :skep:

Wie lange muss ich das Zeug nun behalten, bevor ich es noch mal verkaufe? :ulgy:
Naja, Ansprüche verjähren in drei Jahren.

:skep:

Die kann sich also im mai 2013 melden dass sie die Ware nun doch wieder zurückhaben will? Krass.

Werde ihr Ende Januar noch mal eine Mail schreiben was denn nun ist, ich mein.. die muss sich doch mal melden. Ich habe zwar keinen Verlust, aber ich will das jetzt mal geklärt haben.

Wo sollte sie sich denn sonst auch die Kohle zurückgeholt haben. :?
 
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