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GEN7 Amazon Deutschland "Cyber Monday" ( u.a. PS3 160 GB 177€, CK Unterbux 5.55€ usw.)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ja, das ist halt die Frage. Der Text von vor 5 Jahren machte jedenfalls keinen Unterschied, der war sehr allgemein formuliert. Ich guck mal, ob ich den aktuellen finde.

Edit: Anscheinend haben sie den 2 Tage Passus rausgenommen - sorry, war mir sicher, dass er immer noch drin steht - oder ich überseh ihn grad; http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/

Stattdessen:
Paragraph 5 schrieb:
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
1.die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
2.den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;
3.die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
4.Aussagen oder Symbole, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen beziehen;
5.die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur;
6.die Einhaltung eines Verhaltenskodexes, auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist, oder
7.Rechte des Verbrauchers, insbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen.
(2) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.
(3) Angaben im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.
(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.

Hab´s:
Anhang (zu § 3 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 262 - 263)
Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind
1.die unwahre Angabe eines Unternehmers, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu gehören;
2.die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung;
3.die unwahre Angabe, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt;
4.die unwahre Angabe, ein Unternehmer, eine von ihm vorgenommene geschäftliche Handlung oder eine Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, oder die unwahre Angabe, den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung werde entsprochen;
5.Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Absatz 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen (Lockangebote). Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen;[...]
 
Korrekt, das ist der entscheidende Punkt. Darüber aufgeklärt hat amazon jedenfalls, und den Nachweis der Angemessenheit könnten sie in einem Verfahren vermutlich auch erbringen.
 
Trekkie2063 schrieb:
< 10 Sek. ist für dich angemessen? Dann hab ich nichts gesagt, Flash :D

Nö, amazon hat ja genau darüber informiert, damit sind sie zumindest was den zeitlichen Rahmen angeht aus dem Schneider (jedenfalls wenn man die Information als ausreichend ansieht, was nur ein Gericht entscheiden könnte).

Lediglich die Angemessenheit der Menge müsste von amazon gegebenenfalls nachgewiesen werden, falls es tatsächlich zu einer Unterlassungsklage kommen sollte. Und man kann wohl davon ausgehen, dass sie auch das könnten.
 
Wäre wirklich interessant, wenn wir das sehen könnten. Aber du hast meine Frage nicht beantwortet; sind dir <10 Sek. genug Zeit um zu entscheiden, ob du etwas zum Preis X haben willst?

@Zimtzicke: Ja, schön ne, dass wir in Dt. Gesetze haben, die den Kunden stärken (sollen) :) Und wie Freezi schon sagte, auch bei den Briten gab es einen Sturm der Entrüstung :kaffee:
 
hat amazon vorher geschrieben dass die angebote max 1sek verfügbar sein werden ? die 2h abstände der waren lassen schon vermuten dass man auch solange zeit hat eins zu ergattern
 
Trekkie2063 schrieb:
Wäre wirklich interessant, wenn wir das sehen könnten. Aber du hast meine Frage nicht beantwortet; sind dir <10 Sek. genug Zeit um zu entscheiden, ob du etwas zum Preis X haben willst?

Ja, da ich das von vornherein wusste - wie Zehntausende andere auch, die genau bei Ablauf des Countdowns auf den Button gedrückt haben.

Letztendlich spielt das aber keine Rolle, da nur darüber unterrichtet werden muss, wenn davon auszugehen ist, dass die Ware nicht für einen angemessenen Zeitraum angeboten werden kann, und das hat amazon getan. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, würde man in einem Wettbewerbsverfahren gegen einen Online-Händler die "angemessenen Zeiträume" mit Sicherheit immer extrem kurz ansetzen, zumindest so lange es kein explizites Lex specialis für den Online-Handel gibt. Andernfalls könnte der stationäre Handel jede Werbeaktion der größeren Online-Händler von vornherein unterbinden, was den Sinn des UWG konterkarieren würde.
 
Ich weiß nicht, ich kann beide Seiten irgendwie verstehen.

Auf der einen Seite ist halt ne halbe Sekunde wohl wirklich sehr happig.
Man muß mal überlegen von was wir hier sprechen....eine Aktion die binnen einer Zeit verstrichen ist, die normalerweise nur im Profi-Sport überhaupt als zählbaren Wert ermittelt wird. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass sich leider nur sehr wenige
ihr Ego-Denken schenken können. Billig = Vorteil und davon am besten ganz viel für mich.
Erhasche ich diesen Vorteil nicht geht es an die Ursachenanalyse und die fällt dann meist grauslig aus, völlig frei von Weitsicht und Loyalität.

Ich mein von was sprechen wir ?
Im besten Fall von 130,- Euro Ersparnis oder ?

Also, cool bleiben und gut ist.
 
Zumal wir ja alle auch ein wenig mit dran schuld sind. Hier gabs einige - mich eingeschlossen - die des Schnäppchenswegen ja auch einfach wie wild auf alles geklickt haben. In der Hoffnung etwas abzustauben. In meinem Fall hab ich zwar die Alienbox im Korb gehabt, mich abends dann aber doch dagegen entschieden. Dazu kommen diejenigen die kaufen um des Wiederverkaufswillen. Das was ich eigentlich haben wollte hab ich so aber am Ende nicht bekommen.
 
omg, was sind die Kommentare in den Kunden-Rezensionen peinlich :haha:

"los,wir boykottieren amazon!"

"nie wieder amazon.de"

"einen Kunden weniger..."

heute ein riesen Fass aufmachen und morgen schon wieder das erste Adventskalendar-Schnäppchen bestellen :roll:
 
Zimtzicke schrieb:
Man konnte vermuten, dass zwei Stunden bis zum nächsten Artikel vergehen, nicht dass der Artikel zwei Stunden verfügbar sein wird.

Aber auch nicht 0,00001 Sekunden. Ich rege mich da sicherlich nicht drüber auf und habe es innerlich schon abgehakt, aber beobachten werde ich den Verlauf schon weiterhin. Amazon hat da einfach ganz dick ins Klo gegriffen.
 
snowman schrieb:
Ich weiß nicht, ich kann beide Seiten irgendwie verstehen.

Auf der einen Seite ist halt ne halbe Sekunde wohl wirklich sehr happig.
Man muß mal überlegen von was wir hier sprechen....eine Aktion die binnen einer Zeit verstrichen ist, die normalerweise nur im Profi-Sport überhaupt als zählbaren Wert ermittelt wird. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass sich leider nur sehr wenige
ihr Ego-Denken schenken können. Billig = Vorteil und davon am besten ganz viel für mich.
Erhasche ich diesen Vorteil nicht geht es an die Ursachenanalyse und die fällt dann meist grauslig aus, völlig frei von Weitsicht und Loyalität.

Ich mein von was sprechen wir ?
Im besten Fall von 130,- Euro Ersparnis oder ?

Also, cool bleiben und gut ist.




Mein erster Gedanke, als ich das Gemecker hier gelesen habe war: hier wurde die Aasgeier-Schnäppchenjäger-Geiz ist geil-Mentalität von beiden Seiten auf die Spitze getrieben. Es ist schon irgendwie ein Spiegel, der unserer Gesellschaft da vorgehalten wird.
 
Zimtzicke schrieb:
Mein erster Gedanke, als ich das Gemecker hier gelesen habe war: hier wurde die Aasgeier-Schnäppchenjäger-Geiz ist geil-Mentalität von beiden Seiten auf die Spitze getrieben. Es ist schon irgendwie ein Spiegel, der unserer Gesellschaft da vorgehalten wird.

Finde ich nicht.

Geiz ist Geil Mentalität sind die die meinen eine Blu-ray dürfte nicht mehr als 10€ kosten.

Schnäppchenjäger oder zumindest Teilzeitjäger die an einem speziellen Tag wie dem Cyber Monday auch mal etwas vom Kuchen abhaben wollten, sind nicht gleich die Geizgeier.
 
Ich kann das nicht für jeden Einzelnen beurteilen. Es ist mir auch schnuppe, da ich nichtmals auf die Idee kam, gestern auf ama.de zu gehen.

Es passt einfach in die heutige Zeit. Eben hatte ich mit einem Kunden (Geld vorhanden) die Rede über Mindestlöhne. Zwei Minuten später schwärmt er davon, dass er einen Friseur gefunden hat, der den Herrenhaarschnitt für 10€ (inkl. waschen und Gel) anbietet...
 
Freezi schrieb:
Zimtzicke schrieb:
Man konnte vermuten, dass zwei Stunden bis zum nächsten Artikel vergehen, nicht dass der Artikel zwei Stunden verfügbar sein wird.

Aber auch nicht 0,00001 Sekunden. Ich rege mich da sicherlich nicht drüber auf und habe es innerlich schon abgehakt, aber beobachten werde ich den Verlauf schon weiterhin. Amazon hat da einfach ganz dick ins Klo gegriffen.

Ich hatte bei der Alien-Anthology drei falsche Klicks gemacht und ein wenig gesucht, bis ich in der Lage war, die Box in meinen Einkaufswagen zu werfen. Von daher kann ich mich in der Hinsicht nicht beschweren. Das mag bei den anderen, teureren Produkten natürlich anders ausgesehen haben.
 
Euer alle Fehler war es leider nicht auf alle Artikel draufgeklickt zu haben, da wäre sicherlich etwas gesprungen. Auf einen Artikel zu klicken und hoffen das sich das tot lädt ist halt nicht. Ist mir leider auch erst beim letzten Durchgang aufgefallen, hat aber geholfen zwei von fünf Artikel in meinem Warenkorb zu befördern.
 
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