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KT Amazon Deutschland - Fragen & Antworten

  • Ersteller Ersteller straikar
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Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Schnitzelbrötchen schrieb:
Außerdem schreibt der Käufer..... vor einigen Wochen gekauft... hat man da nicht allerhöchstens 2 Wochen Einspruchsfrist.... :?

Das gilt nur bei Verbrauchsgüterkäufen aus dem Internet (allgemein Fernabsatz). Und ein Verbrauchsgüterkauf liegt bei einem Verkauf von Privat nicht vor.

Aber natürlich kann sich der Käufer auf Sachmangel berufen, wenn es so ist, dass Freezis Hinweis, dass Filme 6 und 7 nur in englischer Sprache sind, nicht ausreicht.
Das kann z.B. sein, wenn Amazon die englische Box in einem eigenen Artikel führt, da man als Käufer nicht davon ausgehen muss, dass ein Verkäufer da nen anderen Artikel als der angegebene anbietet.
Da denk ich auch nicht, dass der klärende Satz in den Hinweisen was bringt, da man eben nicht damit rechnen muss, dass der Artikel ein anderer ist.
 
@Schnitzel: Wenige Zeilen darunter.
Sie können den Antrag bis zu 90 Tage nach Bestelldatum stellen.

@el_barto: Dafür muss Amazon.de gar nicht die Box als eigenen Artikel anbieten. Wenn es den Artikel so nicht bei Amazon.de gibt dann möchte Amazon auch nicht, dass er auf Amazon.de verkauft wird.
 
Schnitzelbrötchen schrieb:
benno schrieb:
@Schnitzel: Wenige Zeilen darunter.
Sie können den Antrag bis zu 90 Tage nach Bestelldatum stellen.

Ja klar, den Garantieantrag 90 Tage. Aber nichtsdestotrotz muss man sich vorher innerhalb von 14 Tagen beim Verkäufer gemeldet haben, ansonsten kannste den Antrag ja gleich knicken.

Und nochmal: nein :D

Das ist das unbedingte Rückgaberecht bei Verbrauchsgüterkäufen bei Fernabsatz.
Dieses Recht hat ein Käufer bei nem Kauf von Privat aber nicht. Da gilt: Kauf ist Kauf, ohne guten Grund kann man da nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

Und wie gesagt: Freezis Fall könnte ein guter Grund sein, da man argumentieren kann, dass seine Box nicht der Artikelbeschreibung von Amazon entspricht und damit ein Sachmangel vorliegt.
Eigentlich kommt da auch vor dem Rücktritt die Nacherfüllung von Freezi und ne Fristsetzung vom Käufer, aber ich denke mal, dass der Käufer die Box nicht behalten müsste, wenn er es auf nen Rechtsstreit anlegt.
 
Ist jetzt auch egal, die Käuferin schickt mir das Teil nun zurück, ich erstatte den Betrag und verkaufe es dann einfach bei ebay. Da mache ich dann zwar auch ein bisschen Verlust, das ganze ist aber tragbar und besser als wenn ich mich mit der A-Z Garantie nachher rum ärgern muss.

Versteh aber manche Aussagen hier nicht. Es ist beim Amazon MP Gang und Gebe dass Artikel unter der falschen Kategorie eingestellt werden. Nur so kann man Importe, und Uncut Fassungen verkaufen. Es ist halt nur solange unproblematisch bis jemand auf die Idee kommt was nicht behalten zu wollen. War bei mir nun zum ersten mal, und ich habe schon etliche Uncut Fassungen dort verkauft. Beispielsweise viele AT Fassungen bei der deutschen eingestellt usw.

Und wer bei einem MP-Kauf dann nicht bereit ist mal den einen Satz bei der Anmerkung zu lesen, sollte sich nicht wundern wenn er dann mal etwas "falsches" bekommt. Man kann es mit der eigenen Faulheit und vor allem Gleichgültigkeit auch übertreiben, ein bisschen mitdenken sollte man überall.
 
Der Käufer in Freezis Fall sollte sich lieber mal Gedanken darum machen, warum der 13-jährige Neffe noch kein Englisch versteht... das lernen die doch heute schon im Kindergarten :grins:

Außerdem, wo steht denn bei dem Artikel:

http://www.amazon.de/Harry-Potter-Komplettbox-Blu-ray-Rupert/dp/B005KR202E/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1326031503&sr=8-2

etwas von Deutsch?

@barto: Du schreibst ja die Gesetzeslage, klar. Aber wenn Amazon Richtlinien für Marketplaceverkäufe (egal ob Händler oder Privat) da festlegt und man dann diese Plattform nutzt, gelten die dann nicht vorrangig? Aber wäre ja auch quatsch, die können ja nicht das Gesetz aushebeln... vergiss es :ugly:
 
Es ist wohl Fakt dass ich bei der A-Z Garantie Unrecht bekäme, weil die deutsche Box eine völlig andere Pruduktnummer hat, eine andere Freigabe (zumindest für die Teile 6+7) und auch eine andere Verpackung besitzt. Es ist schlicht und ergreifend die falsche Version. Das ist zwar Hühnerkacke, aber so ist es nun mal bei Amazon.de und paypal. Da ist der VK immer der Schuldige.
 
Freezi schrieb:
Und wer bei einem MP-Kauf dann nicht bereit ist mal den einen Satz bei der Anmerkung zu lesen, sollte sich nicht wundern wenn er dann mal etwas "falsches" bekommt.

Und wer sich nicht an die Marktplatzbedingungen halten will, sollte sich nicht wundern wenn er solche Probleme bekommt.
 
Ich kann den Käufer verstehen. Ist imo nicht seine Aufgabe irgendwo in den Anmerkungen zum Zustand zu schauen, ob dort was von der UK Version steht. Diese Art von Information hat in den Anmerkungen zum Zustand überhaupt nichts verloren. Da hat sowas a la Neu, gebraucht in gutem Zustand, inkl. OVP oder was auch immer zu stehen.

@Schnitzelbrötchen Die Tatsache, dass der Artikel dort als "Harry Potter Komplettbox [Blu-ray]" bezeichnet wird suggeriert für jeden vernünftigen Käufer, dass es sich um die deutsche Version handelt. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass amazon bei UK Versionen grundsätzlich eben dieses Kürzel hintendran setzt (siehe z.B. hier: http://www.amazon.de/Sony-Resistance-2-UK-Import/dp/B001FB56NY/ref=sr_1_10?ie=UTF8&qid=1326032958&sr=8-10 )
 
Und das bei den abartig hohen Gebühren:ulgy:

Bei einer Regelung von Amazon.de behalten die afair den gesamten Betrag (inkl. erhobener Gebühren) ein.
Bei einer von dir vorgenommenen Rückzahlung musst du afair nur den Gewinn auszahlen.
 
benno schrieb:
Freezi schrieb:
Und wer bei einem MP-Kauf dann nicht bereit ist mal den einen Satz bei der Anmerkung zu lesen, sollte sich nicht wundern wenn er dann mal etwas "falsches" bekommt.

Und wer sich nicht an die Marktplatzbedingungen halten will, sollte sich nicht wundern wenn er solche Probleme bekommt.

Alter bist du ein Klugscheißer. Die Bedingungen schreien doch gerade danach sie zu biegen und zu brechen, und zu 99% sind die Käufer auch dankbar dafür, denn nur so kommen Leute ohne KK an Importe oder diverse Uncut-Fassungen oder auch OOP Filme. Und das ist halt selten in der korrekten Kategorie.
 
Einigen wir uns darauf, dass die Gesamtsituation unbefriedigend ist. Ich verkaufe schon lange nichts mehr, nirgendwo. Nur Stress und Ärger. Wie professionelle Händler das aushalten, ist mir ein absolutes Rätsel.
 
Bart Wux schrieb:
Einigen wir uns darauf, dass die Gesamtsituation unbefriedigend ist. Ich verkaufe schon lange nichts mehr, nirgendwo. Nur Stress und Ärger. Wie professionelle Händler das aushalten, ist mir ein absolutes Rätsel.

Das Fernabsatzgesetz ist schon ziemlich pro Käufer ausgelegt, stimmt.
 
Bart Wux schrieb:
Einigen wir uns darauf, dass die Gesamtsituation unbefriedigend ist. Ich verkaufe schon lange nichts mehr, nirgendwo. Nur Stress und Ärger. Wie professionelle Händler das aushalten, ist mir ein absolutes Rätsel.

So seh ich das auch. Das bissl Kohle ist mir den potenziellen Stress absolut nicht wert.
Da behalt ich lieber alles und erfreu mich in 20 Jahren an meiner riesigen Sammlung :D

Freezi schrieb:
Bart Wux schrieb:
Einigen wir uns darauf, dass die Gesamtsituation unbefriedigend ist. Ich verkaufe schon lange nichts mehr, nirgendwo. Nur Stress und Ärger. Wie professionelle Händler das aushalten, ist mir ein absolutes Rätsel.

Das Fernabsatzgesetz ist schon ziemlich pro Käufer ausgelegt, stimmt.

Jap, das ist auch Sinn der Sache und war vom Gesetzgeber so gewollt.
Man wollte eben einen Ausgleich zwischen dem kleinen Käufer und den großen Unternehmen schaffen, was in 99% der Fälle auch absolut gut so ist.
 
el_barto schrieb:
Jap, das ist auch Sinn der Sache und war vom Gesetzgeber so gewollt.
Man wollte eben einen Ausgleich zwischen dem kleinen Käufer und den großen Unternehmen schaffen, was in 99% der Fälle auch absolut gut so ist.
Es gibt auch jede Menge Kleinunternehmen und da tut das Fernabsatzgesetz manchmal schon weh. Zumal, das sagte ich schon mal, ich der Meinung bin, dass es zu weit gefasst ist.
 
Das stimmt wohl...
Grade so Shops wie die Grotte dürften wohl sehr darunter leiden, dass so viele Leute Spiele bei x Shops vorbestellen und dauernd Retouren kommen, auf denen man als Shop dann erst mal sitzt. Gescheit kalkulieren können die halt dadurch nicht.
Amazon tuts halt nicht weh, wenn sie 2.000 Exemplare zurückbekommen, aber n kleiner Shop wird an den Kosten doch zu knabbern haben...
Und wehe, man hat ein zu geringes Kontingent am Release, dann ist mal wieder der Shitstorm incoming...

Die Frage ist halt: Wie könnte mans besser machen? Gibt man dem Käufer weniger Rechte, wird das garantiert von einigen Shops ausgenutzt... Die bedingungslose Rückgabe kann schon oft sehr hilfreich sein, da man ja das Produkt vorher nicht anfassen und begutachten kann, Versandschäden auftreten etc...
 
Steffko schrieb:
Ich kann den Käufer verstehen. Ist imo nicht seine Aufgabe irgendwo in den Anmerkungen zum Zustand zu schauen, ob dort was von der UK Version steht.

Rechtlich vielleicht nicht, aber doch, natürlich ist es Aufgabe des Käufers, bei nem Privatkauf auch die Artikelbeschreibung zu lesen, immerhin ist die Bestandteil des Vertrages. Das ist bei Amazon sowieso absolut unglaublich, wie blind die Leute da einkaufen. Gerade letztens die UK Version von CoD MW3 verkauft (und ja, tatsächlich auch unter dem Listing "UK Import"). Da wundert sich der Käufer dann, dass das Spiel auf Englisch ist. Da möchte man denen am liebsten nen Tritt ins Gesicht geben.
 
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