el_barto
I command thee, kneel!
Schnitzelbrötchen schrieb:Außerdem schreibt der Käufer..... vor einigen Wochen gekauft... hat man da nicht allerhöchstens 2 Wochen Einspruchsfrist....![]()
Das gilt nur bei Verbrauchsgüterkäufen aus dem Internet (allgemein Fernabsatz). Und ein Verbrauchsgüterkauf liegt bei einem Verkauf von Privat nicht vor.
Aber natürlich kann sich der Käufer auf Sachmangel berufen, wenn es so ist, dass Freezis Hinweis, dass Filme 6 und 7 nur in englischer Sprache sind, nicht ausreicht.
Das kann z.B. sein, wenn Amazon die englische Box in einem eigenen Artikel führt, da man als Käufer nicht davon ausgehen muss, dass ein Verkäufer da nen anderen Artikel als der angegebene anbietet.
Da denk ich auch nicht, dass der klärende Satz in den Hinweisen was bringt, da man eben nicht damit rechnen muss, dass der Artikel ein anderer ist.

