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Seo schrieb:Ich wollte ja, aber mein Browser ist wohl schlauer als ich...
(krieg die Seite echt ums Verrecken nicht aufgerufen..)
Bei mir kamm auch gleich ne Meldung, sah mir aber nach Kaspersky aus.Teilnahmebedingungen:
An der Aktion nehmen alle Kunden teil, die im Aktionszeitraum zwischen dem 27. 12. 2011 und 08. 01. 2012 mindestens zwei Bücher bei Trade-In anmelden. Die Eintauschartikel müssen gemeinsam in einem Paket bei Trade-In eingehen.
Sie erhalten nach der Überprüfung der Eintauschartikel einen Gutschein in Höhe von 5 EUR per Email zugesandt, sofern mindestens ein Eintauschartikel den Kriterien zur Produktauswahl entspricht und angenommen wurde. Der Versand des 5-EUR-Gutscheins erfolgt in der Regel 3 bis 4 Tage nach der Gutschrift des Rückkaufwerts. Jeder Kunde kann nur einen Extra-Gutschein erhalten.


Slash schrieb:Die einfachste Möglichkeit ist wohl, die Bestellung im Verkäuferkonto zu erstatten bevor es noch weiteren unnötigen Ärger gibt.

el_barto schrieb:Hm, als Laie sag ich mal: Kaufvertrag kam zustande, Ware wurde geliefert. Rückgaberecht gibt es bei Privatverkauf nicht. Er hat es dir auf eigene Kosten zurückgeschickt (also muss er es vorher angenommen haben), also hat er es dir geschenkt
Ne, ganz so wirds nicht laufen, aber ein Anrecht auf das Geld hat er nicht, auch wenn er die Ware zurückschickt. Ärger ersparst du dir natürlich, wenn du ihm das Geld wieder gibst (abzüglich der Gebühren, die Amazon von dir verlangt)
Freezi schrieb:el_barto schrieb:Hm, als Laie sag ich mal: Kaufvertrag kam zustande, Ware wurde geliefert. Rückgaberecht gibt es bei Privatverkauf nicht. Er hat es dir auf eigene Kosten zurückgeschickt (also muss er es vorher angenommen haben), also hat er es dir geschenkt
Ne, ganz so wirds nicht laufen, aber ein Anrecht auf das Geld hat er nicht, auch wenn er die Ware zurückschickt. Ärger ersparst du dir natürlich, wenn du ihm das Geld wieder gibst (abzüglich der Gebühren, die Amazon von dir verlangt)
Fraglich erst mal wie der Ärger überhaupt aussehen könnte, denn ich habe ja nirgends falsch gehandelt.
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