Als Verbraucher kann es Dir Wurscht sein, wenn Dir etwas ungefragt zugesandt wird. Keiner hat Ansprüche gegen Dich und Du hast als Verbraucher auch keine Pflichten. Weder zu bezahlen, noch zum Rückversand noch sonst was. Außer natürlich das Paket war eigentlich an jemand Anderen versandt worden, o.Ä.. Wenn aber dein Name und deine Adresse drauf steht, hat Du keinerlei weitere Verpflichtungen, siehe § 241a BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html
Oder kurz gesagt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)#:~:text=Seither begründet die unaufgeforderte Zusendung von Waren keine,Kaufleute im Rahmen des Handelsverkehrs (§ 362 HGB).Sind die Voraussetzungen erfüllt, erwirbt der Unternehmer nach § 241a Abs. 1 BGB keine Ansprüche gegen den Verbraucher. Umgekehrt entstehen gegenüber dem Unternehmer für den Verbraucher keine Verpflichtungen, insbesondere unterliegt er keiner Rücksendungspflicht. Er muss auf die Lieferung nicht reagieren, er kann mithin schweigen.
Oder kurz gesagt:
Was Du ungefragt zugeschickt bekommst, kannst Du doch ohnehin behalten und damit machen, was Du willst.
