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KT Amazon Deutschland - Fragen & Antworten

  • Ersteller Ersteller straikar
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Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Freezi schrieb:
Okay.

Dann müsste man mir also 60,90€ Erstattung - 11,79 Amazon Verkaufsgebühr berechnen, also exakt 49,11€.

Komisch, mir werden nicht die berechneten 11,79€ Gebühr abgezogen wie beim Verkauf geschehen, sondern nur 9,49€.

Hat aber ganz schön lange gedauert.
 
Junge Junge, ich glaube wirklich die Leute werden immer unvorsichtiger, jetzt habe ich die Potterbox noch mal bei Amazon eingestellt, und noch expliziter erwähnt wie es mit dem Ton bei dem letzten Film aussieht, sprich kein Deutsch.

Hat jemand gekauft, aber diesmal war ich so klug und habe ihn erst mal angeschrieben ob er sich das auch korrekt durchgelesen hat.

Hat er natürlich nicht. :skep: :ugly:

Somit konnte ich es jetzt einfach stornieren und muss nix mehr zurücknehmen.

Trotzdem kann das doch nicht so schwer sein da mal einen Satz zu lesen bei Dingen die man von Drittanbietern kauft. :fp: Tu ich doch auch, die 10 Sekunden sollte man doch wohl Zeit haben.
 
Freezi schrieb:
Trotzdem kann das doch nicht so schwer sein da mal einen Satz zu lesen bei Dingen die man von Drittanbietern kauft.

Wenn du es mit dem Lesen selbst etwas genauer nehmen würdest, wüsstest du, dass du nun schon zum zweiten Mal gegen die Marketplace-Richtlinien verstoßen hast.

Ich zitiere:
amazon schrieb:
Wenn Sie einen Artikel auf einer bestehenden Produktdetailseite anbieten, müssen Sie sicherstellen, dass der Artikel auch exakt dem Produkt auf dieser Detailseite entspricht. Dies gilt in jeder Hinsicht, einschließlich Hersteller, Ausgabe*, Bindung, Version, Format, Kompatibilität. Verkäufer dürfen einen Artikel nicht auf der Detailseite eines Artikels mit abweichenden ISBN, EAN, UPC oder anderen Produktkennzeichnung anbieten.
Ausnahme:
Unter folgenden Voraussetzungen sollten Club Editionen von Audio CDs auf derselben Detailseite angeboten werden wie die Standardausgabe, auch wenn die EANs der beiden Ausgaben unterschiedlich sind: 1. Wenn beide Ausgaben inhaltlich exakt gleich sind.
2. Wenn nicht bereits eine separate Produktdetailseite für die Club Edition in unserem Katalog vorhanden ist. Der Verkäufer muss in diesem Fall natürlich in der Zustandsbeschreibung zu seinem Angebot deutlich machen, dass es sich bei seinem Angebot um eine Club Edition handelt.
 
Na und? Kapierst du es denn nicht, dass das jeder bei Amazon tut, der beispielsweise Uncut-AT Versionen bei der deutschen einstellt, weil man diese über Amazon.de gar nicht beziehen kann? Das ist ja per se nichts verkehrtes, daher übertreibe es mal nicht so mit deinen Richtlinien. Ich verstoße hier nicht absichtlich gegen ein Gesetz um Leute übers Ohr zu hauen.

Und das beste kommt zum Schluss, denn wieso sollte man nicht ein drittes mal mal darauf hoffen jemanden zu finden der lesen kann. Daher gestaltete ich das Angebot so plakativ wie nur möglich, ein Überlesen der Info eigentlich unmöglich!

Anmerkung zum Zustand: Filme 7+8 nur Englisch, 1-6 komplett Deutsch! UK-Importbox!

Und auf die Nachfrage ob der Käufer es auch wirklich haben möchte, antwortet er dann:

Bitte meine Bestellung stornieren.

Der Hinweis auf die fehlende deutsche Tonspur war in der Produktbeschreibung nicht offensichtlich. Eine deutsche Tonspur ist aber Voraussetzung für mich.

Also tschuldigung, aber das kann doch nicht mehr normal sein. :ugly:

Jetzt gebe ich es auf und verkaufe es bei ebay, Uncut-Fassungen aus AT/CH oder auch indizierte Filme die Amazon selbst nicht anbietet kann man perfekt dort verkaufen, da ist jeder dankbar für solche Einträge wenn man evtl. selbst keine Möglichkeit hat an so was zu kommen. Aber UK-Importe sind dort echt für den Eimer bei den ganzen Blinden.
 
Fergy schrieb:
Auch wenn man es „gut meint“, so ist es ein Verstoß gegen die Marktplatzrichtlinie.

Und ich wiederhole es gern, es ist mir egal. Das ist beim Amazon Marktplatz Gang und Gebe. Und solang kein Betrugsversuch vorliegt, es ist auch nicht verwerflich wenn man die Richtlinien etwas biegt. Wir sind hier ja nicht auf einem Justizkongress.

Aber wieso hast du die Box nicht einfach hier eingestellt? Harry Potter UK-Ausgabe, 8 Disks im Amazon.de-Produktsortiment

Ich bezweifle dass Blu-ray Käufer bei der DVD-Box reinschauen.
 
Dann darfst du dich aber auch nicht beschweren, wenn es Probleme beim Verkauf gibt.
Als Käufer wird man sich evtl. auf die Richtlinien verlassen, viele Leute kaufen von Marketplace-Anbietern oft genauso ein wie von Amazon direkt, verlassen sich also darauf, dass der Verkäufer das richtige liefert.
Natürlich ist das nicht clever von den Käufern, da man eigentlich vor nem Privatkauf alles genau prüfen sollte, aber so sind halt mal viele Menschen.

Genau genommen machen die nix falsch, sondern du. Daher musst du auch mit den Problemen leben. Amazon hat die Richtlinien, also kann man sich auch darauf verlassen, dass die eingehalten werden (auch wenns blauäugig ist).

und nur weil es viele machen, wirds nicht besser. Oder kann man sich beschweren, wenn man geblitzt wird? "Das machen doch ganz viele, wieso muss ich jetzt zahlen".
 
Hier stehen wohl manche wirklich mit dem Eisenfuß auf Richtlinien. :lol: Ich beschwere mich auch nicht mehr, ich finde es nur höchst lustig wenn ein Interessent vor dem Kauf abschließen nicht mal einen bescheuerten Satz lesen kann. Das raffe ich nicht. Das sind auch die, die sich nachher überrascht tun und beschweren wenn sie durch irgendwelche AGBs auf komischen Internetseiten auf die Fresse gefallen sind. Hauptsache sich nie etwas durchlesen.

Meine AT/CH Versionen werde ich weiterhin über Amazon absetzen, da findet man wenigstens "dankbare" Käufer die auch lesen.
 
Ich sag nicht, dass dus bleiben lassen sollst.
Wenn ich was am Marketplace kauf (was ich grundsätzlich nur ungern mach), les ich alles genau durch.

Ich sag nur, dass du halt damit rechnen musst, weil der dumme Käufer, der sich nix durchliest, im Recht ist.

Wegen so lesefaulen Leuten hab ich zu meiner ebay-Verkäuferzeit alles wichtige doppelt und dreifach geschrieben, damit ich hinterher nicht wieder Mails krieg mit irgendwelchem Kram, den ich in die Artikelbeschreibung gestellt hab.
 
el_barto schrieb:
Ich sag nicht, dass dus bleiben lassen sollst.
Wenn ich was am Marketplace kauf (was ich grundsätzlich nur ungern mach), les ich alles genau durch.

Ich sag nur, dass du halt damit rechnen musst, weil der dumme Käufer, der sich nix durchliest, im Recht ist.

Wegen so lesefaulen Leuten hab ich zu meiner ebay-Verkäuferzeit alles wichtige doppelt und dreifach geschrieben, damit ich hinterher nicht wieder Mails krieg mit irgendwelchem Kram, den ich in die Artikelbeschreibung gestellt hab.

Bei ebay kann man dir dann ja nix, außer natürlich der neg. Wertung gegen die du dich als VK nicht wehren kannst. Aber hier kann ich bisweilen nicht klagen. Bei Amazon bisher auch noch nicht, aber UK-Fassungen werde ich dann ab nun an bleiben lassen sofern Amazon.de keinen eigenen Eintrag in ihrer Datenbank hat.

Nur biegen wir überall die Richtlinien wo es "gestattet" ist, oder meinst du MS hat es in ihnen Richtlinien stehen dass man sich aus Deutschland heraus Auslands Accounts erstellt durch die man an Spiele gelangt die für unseren Marktplatz gesperrt sind? Das sind alles so Kleinigkeiten die jeder macht, und keinem weh tun.
 
Freezi schrieb:
Nur biegen wir überall die Richtlinien wo es "gestattet" ist, oder meinst du MS hat es in ihnen Richtlinien stehen dass man sich aus Deutschland heraus Auslands Accounts erstellt durch die man an Spiele gelangt die für unseren Marktplatz gesperrt sind? Das sind alles so Kleinigkeiten die jeder macht, und keinem weh tun.

Tolles Argument. In dem Fall tut es aber sehr wohl jemandem "weh", nämlich dem Käufer, der nicht die Ware bekommt, die er erwartet - und auch erwarten kann!

Amazon ist einer der ganz wenigen Online-Händler, bei dem man sich tatsächlich darauf verlassen kann, exakt den Artikel zu bekommen, den man auch bestellt hat. Wenn du dich unbedingt darüber hinwegsetzen musst, bitteschön, tu dir keinen Zwang an... aber sich dann auch noch darüber zu beschweren, wenn sich der Käufer das nicht gefallen lässt, ist mehr als dreist.
 
hab am samstag meine xbox auf den marktplatz und die ist auch gleich weg gegangen :)
die steht aber seit dem auf dem status "aussthenede bestellung".

scheint irgendwas beim käufer nicht zu klappen. hatte das jemand von euch auch schonmal?
 
Freezi schrieb:
Hier stehen wohl manche wirklich mit dem Eisenfuß auf Richtlinien. :lol: Ich beschwere mich auch nicht mehr, ich finde es nur höchst lustig wenn ein Interessent vor dem Kauf abschließen nicht mal einen bescheuerten Satz lesen kann. Das raffe ich nicht.

Tja ich wäre auch beinahe über sowas gestolpert. Aufgrund des günstigen Preises habe ich vor dem eventuellen Kauf den Verkäufer angeschrieben, ob es wirklich auch das angebotene Produkt ist.
Dies hat er verneint und im Text auch erwähnt, daß es sich um etwas anderes handelt (für den Preis war es dann überteuert). Der Beschreibungstext wurde bei mir im Firefox aber gar nicht angezeigt. Erst mit einem anderen Browser habe ich dann auf einmal gesehen, daß er noch was dazu geschrieben hatte bei Amazon.
 
Metal Gear Solid HD vor einem Monat vorbestellt.
Gestern ist es erschienen und nun Sitz ich hier.
Dürfte wohl an Dhl liegen, aber irgendwie bin ich enttäuscht.Sowas ist mir mit Amazon noch nie passiert. :(
 
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