Genau, das ist deine persönliche Meinung. Damit stellst du dich gegen das Deutsche Gesetz, das das eben nicht vorsieht.
Um hier aber fair zu bleiben: Das Recht Gesetze in Deutschland zu kritisieren und andere Gesetze zu fordern hat er eben auch als deutscher Staatsbürger.
Nur weil bestimmte Gesetze die gerade in Kraft sind sich mit
unseren Wertvorstellungen decken, aber
seinen Wertvorstellungen widersprechen, macht die Aussage "das ist aber nun mal in Deutschland Gesetz und wenn du damit nicht einverstanden bist stellst du dich gegen
das deutsche Gesetz" nicht zu einer validen Argumentation. Die damit angedeutete Implikation, jemand der ein bestimmtes Gesetz kritisiert würde die gesamte deutsche Rechts- und damit Werteordnung in Frage stellen, ist in dieser Form nicht zulässig.
Ich halte mich auch für einen guten österreichischen Bürger, der eindeutig zu unserer österreichischen Verfassung und der österreichischen Rechtsordnung steht, dennoch lehne ich jene österreichischen Gesetze die noch immer in (einigen wenigen Dingen) homo- und heterosexuelle Partner nicht rechtlich komplett gleichstellen entschieden ab und fordere eine Änderung dieser Gesetze. Damit stelle ich mich zwar gegen
einige wenige österreischische Gesetze, bin aber gleichzeitig der Meinung, dass ich damit im Einklang mit den wesentlichen Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung stehe.
Im Übrigen: Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber ich denke dass streng genommen das
Bleiberecht bei schweren Straftaten verwirkt ist, aber die Tatsache dass Folter oder die Todesstrafe im Heimatstaat drohen, die Abschiebung hemmen. Natürlich läuft das faktisch zumindest temporär auf das selbe hinaus (die Person bleibt in Deutschland, da sie nicht abgeschoben werden kann), ist aber dennoch ein wesentlicher Unterschied, vor allem langfristig gesehen. Man stelle sich vor, die Bedrohung mit Folter oder Tod fällt weg: Dann kann abgeschoben werden, dann das Bleiberecht ist ja weg.