Dita666 schrieb:Mandos schrieb:Wobei Rechtsanwaltsfachgehilfin insgesamt auch zu den am schlechtest bezahlten Jobs in Deutschland gehört.
Meine hat in der Ausbildung aber 300€ mehr verdient und das darf nicht sein...
Und es darf auch nicht sein das jemand 1200 in der Ausbildung bekommt.
Da gebe ich euch recht. Ich habe z.B. in der Baubranche eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht und im ersten Lj. das verdient, was eine Azubine im Autohaus im dritten Lj. erhalten hat. Mein Einstiegsgehalt nach der Ausbildung wurde aber auch klar von Seiten der Innung/Tarifvertrag geregelt, sodass ich mit 1800,00 Euro angefangen habe (im Jahr 2002!!!), was meine Freundin als Einstiegsgehalt als Dipl. Soz.Päd. auch erhalten hat... Sie fragt sich heute noch, nachdem sie nun fast 7 Jahre BE hat und nun bereits bei 2100 Euro brutto angelangt ist (kein Witz), wozu sie überhaupt studiert hat...
Wäre deshalb auch dafür, dass es zumindest für Azubi im jeweiligen Lehrberuf die gleiche Ausbildungsvergütung gibt. Notar- und Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Arzt-oder Zahnarzthelferinnen haben, soviel ich weiß, keine Tarifverträge, bzw. eine Mindesausbildungsvergütung, sodass der RA oder Notar oder Arzt zahlen kann, was er für "angemessen" erachtet. Das sagte die RA-Kammer zu meinem Bekannten, der als Anwalt eine Azubine einstellen wollte und sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung erkundigen wollte

Da ich im Prüfungsausschuss der IHK bin, versuche ich schon seit Jahren, die Herren einmal wach zu rütteln, dass wenigsten alle in einem Lehrberuf z.B. Bürokaufleute, die gleiche Höhe an Vergütung erhalten sollen, was aber keinen interessiert, da die Kammer meint, dass sie dafür nciht zuständig sind
Armes Deutschland
Mist, ist gemein, aber trotzdem gut...


Ihr Bonzen.
Hätte ja was anständiges lernen können. Wenigtens bin ich nicht Letzter.