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Was habe ich heute wieder gelernt? (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Wie bescheuert fshren eigentlich die Baden-Württemberger?
Bin gerade in Freiburg und auf der AB in BW fahren ist einfach ein Graus, rechte Spur rammelvoll und auf der linken wird überholt und das die ganze Zeit, ist mir jetzt zum 3. Mal aufgefallen, das ist in keinem anderen Bundesland so…..
 
Autsch, verschrieben, tausche links mit rechts :lol:
wirklich grausam.

aber gerade mit nem LEVC Vista Taxi gefahren und damit gleichzeitig das erste E-Taxi in dem ich war, WIE GEIL ist das denn?

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einfach mal 6 Plätze hinten wovon 3 ggüber den anderen 3 sind
 
Das ein Kraftfahrzeug gültigen TÜV haben muss, auch wenn es ungenutzt in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück steht.
In meinem Fall ein Motorrad, TÜV ist im Juli 2023 abgelaufen, steht seit August 2021 angemeldet aber unbewegt in der Garage.
Habe das Motorrad im August 24 abgemeldet und gestern einen Anhörungsbogen zu einem Bußgeld Bescheid erhalten.

Habe heute mit einen sehr netten Dame von der Stadt telefoniert und dort erfahren, habe ich echt nicht gewusst.
Kostet um die 60,00 € + 28,50 € Bearbeitung und einen Punkt. :schreck:
(8 Monate abgelaufen bedeutet den Höchstsatz, danach ist es egal ob noch länger überzogen)
 
ja, war mir auch neu, als ichs erfahren hab.
Dachte auch, nur wenn es auf öffentlichem Grund steht muss ein KFZ TÜV haben..
(was für mich auch mehr Sinn ergibt, juckt, stört und gefährdet doch keinen, wenn es in ner Garage oder auf Privatgrund steht und keinen TÜV hat)
 
Der Knackpunkt ist wohl die Anmeldung. Wenn ich richtig lese war es ja die ganze Zeit angemeldet und das wiederum bedeutet dass man theoretisch direkt auf der Straße loslegen kann. Selbst wenn man es nicht gemacht hat reicht für's Amt wohl allein die Möglichkeit. Wenn es abgemeldet ist kannst du es ja auch so lange rum stehen lassen wie du willst.
 
und du musst den ja angemeldet lassen sonst kannst du ihn ja nicht versichern, so wird ein Schuh draus :)

Daher seh ich es eher als sinnvolle Regelung, denn als Gängelung.
 
Ne es kommt darauf an wo das Motorrad steht, und so wie ich das sehe steht es nicht auf seinem Privatgrund sondern auf einer gemieteten Fläche, und da kann im Vertrag stehen das nur ordnungsgemäß zertifizierte Motorräder stehen dürfen.
 
Ne es kommt darauf an wo das Motorrad steht, und so wie ich das sehe steht es nicht auf seinem Privatgrund sondern auf einer gemieteten Fläche, und da kann im Vertrag stehen das nur ordnungsgemäß zertifizierte Motorräder stehen dürfen.

Wo liest du denn raus, dass es eine gemietet Stellfläche war? Er hat doch geschrieben, dass es eine verschlossene Garage war. Denke nicht, dass der Vermieter da reinschauen darf, ob das Motorrad noch angemeldet ist, oder nicht. Ich hätte auch sehr allergisch reagiert, wenn mein Vermieter einfach so in meine Garage geschaut hätte. Aber aus @Samstrike 68's Posts ist nicht ersichtlich, obs seine eigene, oder eine angemietete Garage war...
 
Stimmt er hätte es unangemeldet stehen lassen müssen, aber das geht eben auch nur auf einem Privatgrund, der Vermieter kann trotzdem darauf pochen das das Auto nur mit TÜV und angemeldet auf dem Parkplatz stehen darf, geht da eher um die Sicherheit der anderen Autos.
 
Wo liest du denn raus, dass es eine gemietet Stellfläche war? Er hat doch geschrieben, dass es eine verschlossene Garage war. Denke nicht, dass der Vermieter da reinschauen darf, ob das Motorrad noch angemeldet ist, oder nicht. Ich hätte auch sehr allergisch reagiert, wenn mein Vermieter einfach so in meine Garage geschaut hätte. Aber aus @Samstrike 68's Posts ist nicht ersichtlich, obs seine eigene, oder eine angemietete Garage war...

Es ist eine Garage zur Miete, nicht meine eigene, macht aber laut der Dame von der Stadt keinen Unterschied.
Wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, muss es laut ihrer Aussage gültigen TÜV haben, egal wo das Fahrzeug steht.
 
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