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Was habe ich heute wieder gelernt?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Cloud Strife schrieb:
Wurde zwangsvollstreckt, weil er scheinbar irgendwelche Gerichtskosten nicht übernehmen wollte.

Er hat sich gar nicht drum gekümmert und sämtliche Möglichkeiten verstreichen lassen. Da muss man sich dann nicht wundern wenn so etwas passiert.

Ob man das nun gut findet oder nicht. Sobald ein Urteil da ist, sollte man schon merken dass es dann wohl nicht mehr einfach mit Aussitzen zu lösen sein wird. Hier wurde ja dann an Erfüllungs Statt in das bekannte Vermögen vollstreckt. Also kann man sich dann nicht darauf berufen das etwas überraschend gekommen wäre.

Wer die Gelegenheit hat sich zu der Sache zu äussern und etwas dagegen zu tun, aber dann nichts übernimmt der darf sich dann aber auch nicht beschweren.

Habe mir jetzt nur kurze Einträge im Netz dazu durchgelesen und die Stellungname der Anwälte.
 
aber ICH darf mich doch wohl beschweren?

was euroweb, oder was die deppenfirma für nen namen hat, abzieht ist total übertrieben. null kritikfähig, wer solche kommentare nicht aushält, hat nichts im web verloren.
 
lüsterneLINDA schrieb:
aber ICH darf mich doch wohl beschweren?

was euroweb, oder was die deppenfirma für nen namen hat, abzieht ist total übertrieben. null kritikfähig, wer solche kommentare nicht aushält, hat nichts im web verloren.

Ja klar darfst du das. :)

Ich finde es auch überzogen, aber rechtlich is das schon ok.
 
Star Trek zeigte auch den ersten Kuss im Fernsehen zwischen einem weißen Mann und einer schwarzen Frau in den Vereinigten Staaten, jedoch verdeckt ein Kopf im letzten Moment die Sicht auf den Kuss – was damals bei Film- und Fernsehküssen üblich war. Viele US-Bundesstaaten verboten damals eine Ausstrahlung dieser Folge.
 
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