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Erste Einkommensteuererklärung

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dre

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Hi,

ich wurd vom Finanzamt aufgefordert für 2015 meine erste Einkommensteuererklärung abzugeben da ich da zeitweise ein zweites Arbeitsentgeld auf SK VI bezogen habe.

Ich bin soweit zwar fertig (mit smartsteuer.de erledigt), hab aber bissl Bauchweh:

Ich hab zwar alles nach bestem Wissen und Gewissen eingetragen, kann mich aber an ein paar Dinge beim besten Willen nicht mehr Erinnern und hab dazu keine Unterlagen - z.B. Gesamturlaubstage/Krankheitstage im Jahr 2015 wegen den Fahrtkosten und noch 2,3 andere Dinge.

Wie genau wird sowas geprüft? Ist es "okay" wenn es sich für den Sachbearbeiter in sich schlüssig und glaubhaft liest? Oder schicken die mir meine Einkommensteuerklärung zurück samt Beanstandungen mit rotem Kugelschreiber am Blatt-rand?

Achja falls relevant: Laut meinen Eingaben erwartet mich eine Nachzahlung von Rund 800€.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesamturlaubstage/Krankheitstage

Statistikblödsinn, noch nie eingetragen. Kannst Du ignorieren. Wie Du schön gesagt hast, es muß schlüssig sein. Wenn was Relevantes fehlt, wird es der Sachbearbeiter schon nachfordern. Wenn aber nichts ungewöhnliches in der Erklärung vorkommt, wird er es idR durchwinken.

Gib es einfach ab und warte auf den Bescheid. Wenn die Nachzahlung (deutlich) höher als berechnet ausfällt, mußt Du mal nachsehen, wo er abgewichen ist. Das muß er auf dem Bescheid vermerken. Wichtig: dann innerhalb von 4 Wochen Einspruch einreichen, im Zweifel mit "Begründung wird nachgereicht". Das reicht erstmal und der Bescheid wird nicht fest. Sonst kommst Du danach nicht mehr ran, zurücknehmen kannst Du den Einspruch immer noch. Dann mußt Du mal sehen, wo die Differenzen sind und Dich ggf. nochmal damit auseinandersetzen.
 
Ok das klingt schon mal gut.

Gibt es gewisse "Stellschrauben" an denen ich noch drehen könnte um die Nachzahlung zu senken? Irgendwelche Dinge in der Erklärung zu eigenen gunsten die Anfänger typischerweise vergessen?!
 
Klassiker sind die Haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerrechnungen, die Du privat hattest. Bei eigenem Haus z.B. der Schornsteinfeger oder die Heizungswartung. Bei ner Mietwohnung die entsprechenden Kosten in der Nebenkostenabrechnung. Aber auch alle anderen Handwerkerkosten im Haushalt (KFZ-Reparatur geht z.B. nicht). Aber nur die Lohnkosten!

In der Anlage N die 16€ pauschale Bankgebühren, die Fahrtkosten wirst Du schon drin haben. Je nachdem, was Du so machst, gehen auch anteilige Computerkosten oder pauschale Telekommunikationskosten, wenn man es nicht übertreibt. Fortbildungen, wenn man sie selbst bezahlt hat, etc.. Aber das greift natürlich nur, wenn Du schon über 1.000€ Werbungskosten liegst.
 
Ich hab Abgabetermin 15.12. werde es aber wohl erst eine Woche später schaffen.
Was erwartet mich da? Nur eine Mahnung mit neuer Frist ohne weitere Folgen?
 
Eine Woche bei der ersten Erklärung? Gar nichts. Wenn Du regelmäßig Fristen versäumen würdest, gibt es irgendwann Säumniszuschläge, aber bei einer Ersterklärung habe ich das noch nie gehen. Wenn Du absolut sicher gehen willst, ruf den Typ kurz an und sag, daß sich das um eine Woche verzögert.
 
Eigentlich nicht, die wollen im Prinzip nichts mehr haben. Die Lohndaten sind eh schon elektronisch beim FA. Wenn Du es eh in Papier abgibst, kannst Du die Nebenkostenabrechnung mitschicken, ansonsten warte die Antwort ab. Wenn sie Nachweise haben wollen, melden die sich schon.
 
Ich hab Abgabetermin 15.12. werde es aber wohl erst eine Woche später schaffen.
Was erwartet mich da? Nur eine Mahnung mit neuer Frist ohne weitere Folgen?
Ruf da vorher mal an .... Streng genommen wäre der Abgabetermin für Deine Steuererklärung der 31.05.2016 gewesen. Da es Deine erste Steuererklärung ist, wird wahrscheinlich kein Verspätungszuschlag festgesetzt, wohl aber Zinsen. Der Zinslauf für die Nachzahlung beginnt am 1.4.2017 und beträgt (kumuliert bzw. additiv) 0,5% pro Monat. Das bedeutet schon bis heute eine Verzinsung von 10% auf die Nachzahlung. Mehrere Klagen zur Zinshöhe sind derzeit anhängig beim Bundesverfassungsgericht mit wahrscheinlich guter Aussicht auf Erfolg - daher solltest Du gegen die Zinsfestsetzung im Bescheid auf jeden Fall Einspruch einlegen, wenn Du kein Geld verschenken willst. Ebenfalls sollte mit dem Einspruch eine sog. Aussetzung der Vollziehung für die Zinsen beantragt werden, dann musst Du die Zinsen bis zur Entscheidung des BVerfG nicht bezahlen. Der Aussetzung ist lt. gleichlautenden Ländererlassen für die Finanzämter zwingend stattzugeben.
 
Bei einer Nachzahlung würde ich auch lieber früher als später abgeben. Der Zinslauf kann echt teuer werden. Haben da auch einige Einspruchsverfahren laufen in unser Kanzlei. Deine Erklärung wird in der Regel sowieso unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. So kannst du später, sollte dir noch auffallen, dass du beispielsweise wesentliche Werbungskosten vergessen hast anzugeben, immer noch einen Antrag auf Änderung stellen. Das Zinsproblem ist dann aber erstmal gelöst.
 
Das Finanzamt ist doch auch streng wenn Firmen ihre Steuer nicht rechtzeitig anmelden und verlangt bereits ab dem ersten Verzugstag Zinsen, warum sollte es bei Privatpersonen anders sein?
 
Bei einer Nachzahlung würde ich auch lieber früher als später abgeben. Der Zinslauf kann echt teuer werden. Haben da auch einige Einspruchsverfahren laufen in unser Kanzlei. Deine Erklärung wird in der Regel sowieso unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. So kannst du später, sollte dir noch auffallen, dass du beispielsweise wesentliche Werbungskosten vergessen hast anzugeben, immer noch einen Antrag auf Änderung stellen. Das Zinsproblem ist dann aber erstmal gelöst.
Nein...bei Privatpersonen, die nur Einkünfte gemäß § 19 EStG haben erfolgt die Veranlagung auf Grund des bürokratischen Aufwands i. d. R. nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Das Finanzamt ist doch auch streng wenn Firmen ihre Steuer nicht rechtzeitig anmelden und verlangt bereits ab dem ersten Verzugstag Zinsen, warum sollte es bei Privatpersonen anders sein?
Das wäre der von mir angesprochene Verspätungszuschlag, der nach derzeitiger Rechtslage im Ermessen der Finanzverwaltung bei erstmaliger Verspätung sehr oft nicht erhoben wird. Aber Vorsicht für die Steuererklärung 2018 - man hat zwar 2 Monate länger Zeit für die Abgabe, aber der Verspätungszuschlag entsteht zukünftig automatisch.
 
Das wäre der von mir angesprochene Verspätungszuschlag, der nach derzeitiger Rechtslage im Ermessen der Finanzverwaltung bei erstmaliger Verspätung sehr oft nicht erhoben wird. Aber Vorsicht für die Steuererklärung 2018 - man hat zwar 2 Monate länger Zeit für die Abgabe, aber der Verspätungszuschlag entsteht zukünftig automatisch.

Überrascht mich, dass er oft gar nicht erhoben wird. Das ist ja wirklich ein netter Zug, den ich dem Finanzamt nicht zugetraut habe :)
 
Ganz ehrlich, ich würde gerade bei der allerersten Steuererklärung mal zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerring oder so gehen. Du glaubst nicht, was die da rausholen können. Das Geld lohnt sich allemal.. und im Jahr drauf weißt du dann eh schon, was alles geht.
 
2015 hat soweit alles geklappt, nun war 2016 an der Reihe:

Ich hab die Einkommensteuererklärung abgegeben, 3 Tage später kam diesmal die Aufforderung (2015 kam nichts) das ich die Nachweise/Belege bzgl. Werbungskosten/Arbeitsmittel nachreichen soll, da ich einen Betrag von 1400 angegeben habe.
Hab dann nachgeschaut, bekomme aber lediglich Belege in Höhe von ~500€ zusammen, den Rest hab ich nicht mehr. Bei Dingen wie Fahrtkosten/Waschkosten weiss ich auch gar nicht wie ich die nachweisen soll.

Was nun? Ich hab überlegt ob ich Montag beim FA anrufe und sage das ich keine ausreichenden Nachweise habe. Wird bei mir dann trotzdem die Pauschale in Höhe von 1000€ angerechnet? Oder wollen die dann die paar Belege die ich noch finde und rechnen mir dann nur auf den Cent genau diese Summe an statt der 1000€?

Oder soll ich die klappe halten, so das sie die 1000€ Pauschale automatisch zur Erstellung des Bescheids nehmen und mir die darüber angegeben kosten streichen? Damit wäre ich letztlich zufrieden da ich, wie gesagt, die 1400€ nicht belegen kann und letztlich froh wäre zumindest die Pauschale zu erhalten.

Danke!
 
Okay, dann kann ich denen also antworten das ich keine Belege habe und dann müssen die die 1000 nehmen. Danke
 
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