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aLDi schrieb:Gerade eben erst bemerkt - diesen Monat 15 Jahre im öffentlichen Dienst und somit den Unkündbarkeitsstatus erreicht![]()

Dita666 schrieb:Auf immer und ewig Eierschaukeln![]()
Unkündbarkeit
Eine der wesentlichsten Unterschiede zum Kündigungsrecht der Privatwirtschaft besteht darin, dass gemäß § 34 Abs. 2 TVöD / § 34 Abs. 2 TV-L die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine Unkündbarkeit erreichen können. Voraussetzungen des Eintritts der Unkündbarkeit sind, dass der Arbeitnehmer eine Beschäftigungszeit von mindestens 15 Jahren im öffentlichen Dienst zurückgelegt hat und er das 40. Lebensjahr vollendet hat.


Ruhrpottritter schrieb:War heute das erste Mal nach 3 1/2 Monaten auf der Waage, 25 Kilo runter.
Jetzt erstmal schön nach Burger King fahren..![]()
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Ruhrpottritter schrieb:Sind übrigens 2 Big Kings und 2 Cheeseburger geworden. Wobei ich schon nach dem ersten BK nicht mehr konnte.
@Corpse
Also hauptsächlich hab ich meine Ernährung umgestellt, und dazu dann 3-4x die Woche joggen gewesen. So 4-5 Kilo dürfen jetzt noch runter, dann werd ich mal wieder bei McFit vorbeischauen und versuchen das alles zu straffen.
Hier mal ein Vorher Nachher Foto von meinem Bauch
Schon ein wenig ekelhaft, daher der Spoiler.
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Wobei man die Veränderung noch besser an meinem Kinn und meinen Beinen sieht.
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