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Was habe ich heute wieder gelernt? (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Es ist eine Garage zur Miete, nicht meine eigene, macht aber laut der Dame von der Stadt keinen Unterschied.
Wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, muss es laut ihrer Aussage gültigen TÜV haben, egal wo das Fahrzeug steht.

Das ist mir schon klar, wie gesagt, du kannst ja behaupten, du hättest es nicht gefahren, aber beweisen wird schwierig. Bei dem Beitrag von @Snapdog gehhts ja aber noch darum, ob es eine "Gemeinschaftsgarage", oder ein art Parkhaus war, wo mehrere Fahrzuege nebeneinander stehen, oder eine Garage nur für dich/dein Bike. Denn bei einer Gemeinschaftsgarage kannst du ja ein abgemeldetes Fahrzeug auch nicht so einfach stehen lassen, bei einer Garage nur für dich, sollte das ja aber kein Problem sein.
 
Genau, hatte das überlesen das deine Fahrzeug angemeldet war.

Aber wie gesagt, der Vermieter kann auch das nicht wollen.

Es ging bei meinem Thema nie darum, ob der Vermieter das zulässt oder nicht zulässt.
Wenn das Fahrzeug angemeldet ist und keinen TÜV hat, kein Problem. Zahlst dann wenn Du neuen TÜV machst etwas mehr aber ohne TÜV abmelden, dann kommt das Bußgeld.

Hier auch gut nachzulesen: https://www.offroadforen.de/forum/t...abgelaufen-bußgeld-wegen-abgelaufen/?pageNo=1

https://www.bussgeldkatalog.de/hauptuntersuchung/
Ist dann wie gesagt auch egal ob Du das Fahrzeug ohne TÜV nutzt oder ob es nur herum steht, da wird kein Unterschied gemacht.

Mein Post galt daher eher als Erinnerung, falls jemand in einer ähnlichen Situation ist.
 
Es ging bei meinem Thema nie darum, ob der Vermieter das zulässt oder nicht zulässt.
Wenn das Fahrzeug angemeldet ist und keinen TÜV hat, kein Problem. Zahlst dann wenn Du neuen TÜV machst etwas mehr aber ohne TÜV abmelden, dann kommt das Bußgeld.

Hier auch gut nachzulesen: https://www.offroadforen.de/forum/thread/134504-beim-abmelden-einer-enduro-tüv-seit-4-jahren-abgelaufen-bußgeld-wegen-abgelaufen/?pageNo=1

https://www.bussgeldkatalog.de/hauptuntersuchung/
Ist dann wie gesagt auch egal ob Du das Fahrzeug ohne TÜV nutzt oder ob es nur herum steht, da wird kein Unterschied gemacht.

Mein Post galt daher eher als Erinnerung, falls jemand in einer ähnlichen Situation ist.
Klar macht in deinem Beispiel grade keinen Unterschied, da dein Fahrzeug angemeldet war, aber kein TÜV hatte.

Bei meinem Kumpel war es andersrum, der hatte TÜV aber das Auto war nicht angemeldet, und er musste das Auto dann entfernen oder anmelden.

Wenn es sein Privatgrund wäre, hätte er es so stehen lassen können. So hat der Vermieter aber laut Vertrag nur fahrbereite Fahrzeuge in seiner Garage zugelassen.
 
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