Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Was habe ich heute wieder gelernt?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Es gibt einen eigenen Paragraphen, der das Zünden einer Atombombe unter Strafe stellt :ugly:

§ 307 StGB
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe


1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,

2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wird das Spalten von Bieratomen auch unter Strafe gestellt ?? :D

w7zh62g5.jpg


PS:

Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
:ugly:
 
Keine Ahnung, da mußt Du @Gerri fragen :D

Ich habe außerdem gelernt, daß Mord der einzige Tatbestand ist, der als Strafmaß zwingend "lebenslange" Haft zur Folge hat. Weder das vorsätzliche Zünden einer Atombombe (selbst mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten) oder die Vorbereitung eines Angriffskrieges könnte mit weniger geahndet werden. Mord nicht....
 
Keine Ahnung, da mußt Du @Gerri fragen :D

Ich habe außerdem gelernt, daß Mord der einzige Tatbestand ist, der als Strafmaß zwingend "lebenslange" Haft zur Folge hat. Weder das vorsätzliche Zünden einer Atombombe (selbst mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten) oder die Vorbereitung eines Angriffskrieges könnte mit weniger geahndet werden. Mord nicht....
Über 21, 49 StGB ginge auch das.
 
Vielmehr im gesamten Urlaub. Ich bin den ganzen Tag nur am Fressen wenn ich nix zu tun hab. War echt schlimm in meinem Urlaub. Was ich da am Tag reingeschaufelt habe. Und heute 1. Arbeitstag, der Mittagshunger fällt schon mal bescheidener aus.
 
Dass der Schwenkgrill im Saarland quasi Kulturgut ist. Und ich wunder mich jedesmal warum @Gerri so ein Tamtam um Schwenkgrill und Schwenken macht. Bei uns findet man das höchstens auf dem Rummelplatz am Bratwurststand, privat kenn ich keinen der so eine Konstruktion benutzt. :O_o:
 
Zurück
Oben