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Was habe ich heute wieder gelernt?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ja, um die

"Ermittlungssache Diebstahl in/aus Gaststätten und Kantinen vom 31.01.2015, 23:00 Uhr bis 01.02.2015, 04:00 Uhr in Dinslaken, Innenstadt"

Ich hab keine Ahnung worum es da im konkreten geht und was ich damit zu tun haben soll.

edit: Wahrscheinlich wollen die von mir nur wissen ob mir irgendwas aufgefallen ist in dem Zeitraum. Aber muss man mich dafür direkt vorladen? Mitten in der Woche um 08:00 Uhr morgens?

edit: Oder hat evtl irgendeiner meiner Bekanntschaften scheisse gebaut und mein Name wurde damit in Verbindung gebracht? Telefonprotokolle oder so...

Heute Morgen hab ich die Anhörung gehabt. Am Samstag dem 31.01 hat man abends in einer Kneipe bei mir um die Ecke irgendjemanden das Handy geklaut. Dieses konnte am darauf folgenden Tag gegen 18 Uhr geortet werden. Und zwar bei uns im Hausflur. Haben wohl alle Parteien dazu vernommen.

Ich hatte von Samstag auf Sonntag meinen kleinen bei mir. Sonntag mittag hab ich ihn wieder zu seiner Mutter gebracht, mich zu Hause noch etwas hingelegt und dann am Abend meinen LEGO Hubschrauber fertig gebaut. Steht jetzt auch so im Protokoll :lol:
 
Und den Lego Hubschrauber hast Du dann mit dem Handy fotografiert und die Bilder anschliessend bei KT im Lego thread hochgeladen... :gerri:
 
Und den Lego Hubschrauber hast Du dann mit dem Handy fotografiert und die Bilder anschliessend bei KT im Lego thread hochgeladen... :gerri:


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Sollte als Beweis reichen.
 
GTA V Online scheint zu 98% nur aus kleinen nichtmal pubertierenden Kindern zu bestehen.
Heute schon den ganzen Tag in verschiedenen Freeroamings gewesen und alle hören sich an wie 8-12 jahre alt, die spieler.
Kein wunder das GTA V Freeroam so verkommen ist.
Die benehmen sich nicht alle, wie kleine Pisskinder, ES SIND PISSKINDER!
 
Es gibt einen eigenen Paragraphen, der das Zünden einer Atombombe unter Strafe stellt :ugly:

§ 307 StGB
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe


1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,

2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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