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Was habe ich heute wieder gelernt?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Muss ich zu meiner Schande leider auch gestehen, dass das stimmt. Aber man fährt einfach mit einem Auto, das viel PS hat, oftmals deutlich offensiver, als mit einem Auto, das ne Stunde braucht um von 0 auf 100 zu kommen...
 
Dito. Mit der alten Krücke in der Firma bin ich irgendwie auch immer flotter unterwegs als mit meiner Karre. Hab immer das Gefühl, die Fahrradfahrer überholen mich. :ugly:
 
Lobernswert imo, ich wäre sogar für eine noch höhere Mehrwertsteuer, allerdings nur auf Konsumgüter und nicht auf Lebensmittel, Kleidung, Bücher, etc.
 
Wolverine schrieb:
ist auch so. lichthupe ftw. :wand:

Lichthupe ist außerhalb von Ortschaften = Autobahnen legitimes Mittel um das überholen anzukündigen.

Als ich den E38 noch hatte bin ich deutlich defensiver gefahren als jetzt mit der ollen Schrottlaube. Erklärung ist ganz einfach. Damals saß ich bequem, heute will ich ankommen damit ich raus kann aus dem Drahtgestell.
 
In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:
außerorts, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen (§ 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernlicht
 
Mit der Lichthupe darfst du außerhalb von Ortschaften, als schnelleres Fahrzeug, das Überholen ankündigen. Hast wohl nie den 7. Sinn gesehen was?
Man sollte es vielleicht vermeiden die Lichthupe erst zu betätigen wenn man dem Vodermann bereits auf der Stoßstange hängt. Das ist nämlich dann nicht mehr legitim.

Wundert mich das du das nicht weißt. Ich dachte du bist so ein Autofreak.
 
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