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om3ga schrieb:Naja, "Rechtsandrohung" - der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag. Das geschieht in der Regel durch einen Sachverständigen (bei JEDEM Gewährleistungsfall), der dann schon einmal nicht zu knapp kostet. Und auf diesen Kosten bleibt man sowieso sitzen (afaik).
Steffko schrieb:om3ga schrieb:Naja, "Rechtsandrohung" - der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag. Das geschieht in der Regel durch einen Sachverständigen (bei JEDEM Gewährleistungsfall), der dann schon einmal nicht zu knapp kostet. Und auf diesen Kosten bleibt man sowieso sitzen (afaik).
Naja... es gibt schon durchaus Händler, die ein entsprechendes Gerät unkompliziert austauschen. Amazon hat da z.B. bei dem Handy meines Bruders (ca. 1,5 Jahre alt, kaputt) überhaupt keine Probleme gemacht.
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