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Der "gute Laune"-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

meine lieblingskneipe, die vor ein paar monaten wegen ordnungsamt, spackigen anwohnern und nem abgefuckten hamburger senat dicht machen musste macht wieder auf. alter... beste nachricht seit langem! :hurra: :headbang:
 
Also ich fand bei FFXII die Stimme von Fran immer irgendwie sexy hatte aber Angst nachzuschauen wer das ist weil ich dachte das wäre so eine alte Schreckschraube, zum Glück habe ich mich getäuscht.
nicole_fantl_finished--article_image.jpg

:grins:
 
ich hatte letzens einen super fiesen brief von meinem vermieter und heute kam die antwort vor arbeitsamt. ich hatte sie stundenlang auf dem tisch und traute mich sie nicht zu öffnen. sie haben wirklich alles übernommen, ich glaube es nicht:headbang:
ich habe meinen berufsberater angerufen und ihm einen blumenstrauss zugesichert, ich könnte wirklich nur tanzen, tanzen, tanzen:headbang::headbang::headbang:

oi oi oi!!!!!!!!!
 
teil 2 zu der kneipenmeldung oben...

hab grad mit dem besitzer telefoniert, die neue kneipe wird fast direkt gegenüber von der herbertstrasse aufgemacht und er hat mich gefragt ob ich nich bock hätte für die schaufkästen, die da draussen an der wand sind (etwa 3 meter hoch) ein oder zwei zombie-piraten-punx zu bauen in lebensgrösse.. alter, wie geil. :) und ob ich da bock drauf hab..

@frisell: das kenn ich... freut mich für dich :)
 
Ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Elektroniker

Lieber Herr XXX,

den Eindruck, den wir von Ihnen bei Ihrer persönlichen Vorstellung erhielten, und das Ergebnis des Eignungstest lassen erwarten, dass Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufsausbildung in dem von Ihnen gewählten Beruf mitbringen.

Wir bitten Sie deshalb am XXX zu unserem Werksarzt zu einer ärztlichen Untersuchung.

Sollten bei der ärztlichen Untersuchung keine Einschränkungen für die Ausbildung festgestellt werden, freuen wir uns schon heute, Sie in unserem Hause begrüßen zu dürfen.

BÄM
 
Aber eins raff ich nicht....

Außerdem ist nach Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine Erstuntersuchung für Jugendliche erforderlich. Wir bitten Sie daher, den Untersuchungsberechtigungsschein beim Einwohnermeldeamt oder der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes anzuforndern. Mit diesem von Ihren Eltern unterschriebenen Berechtigungsschein gehen Sie bitte umgehend zu einem Arzt Ihrer Wahl und lassen sich untersuchen.

Nun bin ich aber schon recht deutlich über 18...
 
Da wird schon niemand anders außer dir unterschreiben müssen. Vielleicht sahst du beim Vorstellungsgespräch auch einfach nur wie 15 aus?! *duck und wech* ;)
 
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