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Der "gute Laune"-Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich hab das auch angefangen.
Handelsfachwirt.
Nach dem ersten Teil hatte ich keinen Bock. War wenigstens ein separater Teil und beinhaltete die Ausbildereignungsprüfung.
Never ever !
Mit Kindern schon zwei mal nicht.
 
Hab das auch ne Weile gemacht, jeden Mo und Mi nach der Arbeit von 18:30 bis 21:30, und dann noch Samstags. Ging alles.
Auch das Lernen war ok. Klar, die anderen waren alle Anfang 20 und fast 20 Jahre jünger als ich, die wussten noch sehr viel aus der Schule/Ausbildung, aber trotzdem war ich der Beste in unserem Kurs und nicht die Schnösel, die noch bei Mama lebten. :D Berufserfahrung ist halt auch was wert.
ich bin echt weit davon weg, der beste zu sein. lerne nur das nötigste, habe aktuell nen 2.7er schnitt, in etwa und das reicht mir. dankenswerter weise brauche ich das studium nicht wirklich, sondern mache das mehr für mich (aus eitelkeit).
 
Mega bemüht hab ich mich nun auch nicht. Klar, ich hab mich hingesetzt und gelernt, so guts halt ging. Bin währenddessen das 2.mal Papa geworden, das war dann schon recht anstrengend, vor allem weil meine Frau lange im KH war und ich mit der Großen alleine war.
Aber mir fallen manche Dinge relativ leicht (zum Glück, denn eigentlich bin ich stinkend faul :D), und zusätzlich dachte ich mir die ganze Zeit: 'das kostet nen haufen Kohle, da muss dann auch was halbwegs anständiges rausspringen'. So kam das dann zu Stande.
War aber auch 'nur' der Betriebswirt, kein Studium.
 
ich bin echt weit davon weg, der beste zu sein. lerne nur das nötigste, habe aktuell nen 2.7er schnitt, in etwa und das reicht mir. dankenswerter weise brauche ich das studium nicht wirklich, sondern mache das mehr für mich (aus eitelkeit).

Aus Eitelkeit :skep:

Da wüsste ich aber viele Sachen, mit denen ich besser meine Lebenszeit verschwenden könnte...
 
Kumpel hat ein Ticket fürs Party San Open Air über. 10 Euro unter VVK inkl. Versand, bezahlt wird vor Ort. Ein Punkt weniger um den ich mich kümmern muss.

giphy.gif
 
Aus Eitelkeit :skep:

Da wüsste ich aber viele Sachen, mit denen ich besser meine Lebenszeit verschwenden könnte...
ach, ich hab mal an einer uni studiert, dann kam der job dazwischen und ich hab es nie beendet. trotzdem hätte ich gerne diesen titel. ist auch ein bisschen "absicherung", wenn meine firma mal den bach runtergehen sollte, hab ich immerhin "was vorzuweisen", neben berufserfahrung.
 
Letztes Jahr hab ich mir auch überlegt berufsbegleitend noch zu studieren, aber ich wär dann mit Anfang 30 fertig gewesen und da würde dann bei mir eher die Familienplanung im Vordergrund stehen. Ich würde zwar ein Jahr danach wieder Vollzeit arbeiten wollen, aber man weiß nie in wie weit das dann natürlich möglich ist, weil das nur mit Unterstützung meiner Eltern gehen würde.

Ich persönlich hätte das wirklich direkt nach der Ausbildung machen sollen. Aber mir geht's auch so gut :D
 
Ich werde auch demnächst fertig und bin im Mai 30 geworden :) Als Mann hat mans da mit der Familienplanung natürlich leichter. Wir haben während ich studiert habe unsere zwei Jungs bekommen, haben geheiratet und den Garten auf links gedreht. man wächst an seinen Aufgaben :D
Wobei ich insgesamt 3 Kommilitoninnen habe, die während des Studiums ein Kind bekommen haben und trotzdem weitergemacht haben... muss man natürlich auch können sowas :staun:
 
Achja, immer dieses Rollendenken. Ich habe auch Absagen auf Ausbildungsstellen bekommen weil ich schon Mitte 20 bin und das Risiko bei mir zu hoch wäre das ich in nächster Zeit an Familie denken würde :roll:
Die haben dann ein durch die Blume gesagtes „F*ck you“ von mir zu hören bekommen :D
 
Nein, nach Kinderwunsch oder gar ob die Person derzeit Schwanger ist darf man eigentlich nicht fragen. man kann natürlich als AG für sich eigene Rückschlüsse ziehen und dann abwägen ob die Person diesbzgl. für den Job in Frage kommt. Das ganze laut aus- bzw. anzusprechen ist aber ein nogo.
 
Das haben die dir so gesagt?!

Ab zum Anwalt! :D Das ist eindeutig eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, da kann schon was bei raus springen für dich :deal:
Das hab ich echt so zu hören bekommen. Anscheinend hat die Auszubildende die sie letztes Jahr hatten hingeschmissen weil sie schwanger wurde und die war auch schon Ende 20. Wie haben sie noch so blöd gesagt „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit älteren Azubis.“
Ja aber was bringt es mir wenn ich damit zum Anwalt laufe, bei so einem Unternehmen will ich sowieso nicht arbeiten oder eine Ausbildung machen.
 
Das hab ich echt so zu hören bekommen. Anscheinend hat die Auszubildende die sie letztes Jahr hatten hingeschmissen weil sie schwanger wurde und die war auch schon Ende 20. Wie haben sie noch so blöd gesagt „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit älteren Azubis.“
Ja aber was bringt es mir wenn ich damit zum Anwalt laufe, bei so einem Unternehmen will ich sowieso nicht arbeiten oder eine Ausbildung machen.

Genau wegen dieser Einstellung können die AG noch ohne Probleme Bewerber so behandeln. Du willst enstschädigt werden! I. d. Praxis sind das oft 3 Monatslöhne!

Nach § 22 AGG gilt im Streitfall folgendes: Wenn der Betroffene „Indizien“ beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes „vermuten lassen“, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, daß kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat.

Konkret heißt das: Der betroffene Arbeitnehmer muß vor Gericht – erstens – eine Benachteiligung vortragen, also etwa die Tatsache, daß er nicht eingestellt, nicht befördert oder schlechter als andere bezahlt wurde, und er muß – zweitens – sog. Vermutungstatsachen vorbringen, d.h. Umstände, die einen diskriminierenden Grund für die Benachteiligung vermuten lassen. Wird ein solcher Tatsachenvortrag bestritten, muß man ihn beweisen.

Ist einem dies aber erst einmal gelungen, kann sich der klagende Arbeitnehmer entspannt zurücklehnen und die Gegenseite „rudern lassen“. Dann nämlich muss der verklagte Arbeitgeber beweisen, dass die (bewiesene) Benachteiligung trotz der (bewiesenen) Diskriminierungsindizien rechtlich in Ordnung war, d.h. nicht auf diskriminierenden Gründen beruht, die das Gesetz verbietet.

Der Arbeitgeber ist bei Verletzung eines jeden Diskriminierungsmerkmals aus § 1 AGG zudem zum Ersatz des immateriellen Schadens verpflichtet. Nach § 15 Abs. 2 AGG ist hierfür auch ohne ein Verschulden des Arbeitgebers oder seiner Erfüllungsgehilfen bzgl. der Benachteiligung eine "angemessene Entschädigung", also eine Art Schmerzensgeld, zu zahlen. Was unter "angemessen" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Die Gesetzesbegründung verweist nur auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Entschädigung "eine "wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben und in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss.
 
Und wie will ich das beweisen? Es steht doch dann Aussage gegen Aussage. Die können doch ganz einfach sagen das sie es nicht gesagt haben. Ne, so ein Stress tu ich mir wegen solchen Idioten nicht an, und von den drei Monatslöhnen springt bei einem Auszubildenen auch nichts raus.
 
Und wie will ich das beweisen? Es steht doch dann Aussage gegen Aussage. Die können doch ganz einfach sagen das sie es nicht gesagt haben. Ne, so ein Stress tu ich mir wegen solchen Idioten nicht an, und von den drei Monatslöhnen springt bei einem Auszubildenen auch nichts raus.

Dafür nimmt man dann ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch, schildert die Situation, bringt das Material mit (Ausschreibung, Bewerbungsunterlagen, Absage etc) und der schaut dann, ob sich was machen lässt. Oft reichen schon schlampig geschriebene Ausschreibungen aus.

Und 3 Gehälter, auch Azubigehälter da als Entschädigung Steuerfrei (!!!), sind halt nicht schlecht.

Es ist doch klar, dass sich Unternehmen nicht an die Spielregeln halten, wenn keiner mal den Mut hat, aufzustehen. :)
 
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