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So Leute habe ich ja immer gehasst...Ich hatte früher (höhö, also bis vor 3 Jahren) eigentlich immer das Glück, dass ich kaum was tun musste. Kam immer gut damit klar, im Unterricht aufzupassen und mir 5 Minuten vor den Klausuren noch mal alles schnell anzuschauen![]()

ich bin echt weit davon weg, der beste zu sein. lerne nur das nötigste, habe aktuell nen 2.7er schnitt, in etwa und das reicht mir. dankenswerter weise brauche ich das studium nicht wirklich, sondern mache das mehr für mich (aus eitelkeit).Hab das auch ne Weile gemacht, jeden Mo und Mi nach der Arbeit von 18:30 bis 21:30, und dann noch Samstags. Ging alles.
Auch das Lernen war ok. Klar, die anderen waren alle Anfang 20 und fast 20 Jahre jünger als ich, die wussten noch sehr viel aus der Schule/Ausbildung, aber trotzdem war ich der Beste in unserem Kurs und nicht die Schnösel, die noch bei Mama lebten.Berufserfahrung ist halt auch was wert.
ich bin echt weit davon weg, der beste zu sein. lerne nur das nötigste, habe aktuell nen 2.7er schnitt, in etwa und das reicht mir. dankenswerter weise brauche ich das studium nicht wirklich, sondern mache das mehr für mich (aus eitelkeit).
ach, ich hab mal an einer uni studiert, dann kam der job dazwischen und ich hab es nie beendet. trotzdem hätte ich gerne diesen titel. ist auch ein bisschen "absicherung", wenn meine firma mal den bach runtergehen sollte, hab ich immerhin "was vorzuweisen", neben berufserfahrung.Aus Eitelkeit
Da wüsste ich aber viele Sachen, mit denen ich besser meine Lebenszeit verschwenden könnte...


Das haben die dir so gesagt?!weil ich schon Mitte 20 bin und das Risiko bei mir zu hoch wäre das ich in nächster Zeit an Familie denken würde

nein, darf man nicht und sollte man nicht, da man ansonnsten vor dem Arbeitsgericht i. d. R. einen drüber kriegt und dem Bewerber entschädigen muss.Darf man als AG das so unverblümt als Grund anführen? Ich meine, das ist doch ganz klar diskriminierend.
Das hab ich echt so zu hören bekommen. Anscheinend hat die Auszubildende die sie letztes Jahr hatten hingeschmissen weil sie schwanger wurde und die war auch schon Ende 20. Wie haben sie noch so blöd gesagt „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit älteren Azubis.“Das haben die dir so gesagt?!
Ab zum Anwalt!Das ist eindeutig eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, da kann schon was bei raus springen für dich
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Das hab ich echt so zu hören bekommen. Anscheinend hat die Auszubildende die sie letztes Jahr hatten hingeschmissen weil sie schwanger wurde und die war auch schon Ende 20. Wie haben sie noch so blöd gesagt „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit älteren Azubis.“
Ja aber was bringt es mir wenn ich damit zum Anwalt laufe, bei so einem Unternehmen will ich sowieso nicht arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Nach § 22 AGG gilt im Streitfall folgendes: Wenn der Betroffene „Indizien“ beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes „vermuten lassen“, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, daß kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat.
Konkret heißt das: Der betroffene Arbeitnehmer muß vor Gericht – erstens – eine Benachteiligung vortragen, also etwa die Tatsache, daß er nicht eingestellt, nicht befördert oder schlechter als andere bezahlt wurde, und er muß – zweitens – sog. Vermutungstatsachen vorbringen, d.h. Umstände, die einen diskriminierenden Grund für die Benachteiligung vermuten lassen. Wird ein solcher Tatsachenvortrag bestritten, muß man ihn beweisen.
Ist einem dies aber erst einmal gelungen, kann sich der klagende Arbeitnehmer entspannt zurücklehnen und die Gegenseite „rudern lassen“. Dann nämlich muss der verklagte Arbeitgeber beweisen, dass die (bewiesene) Benachteiligung trotz der (bewiesenen) Diskriminierungsindizien rechtlich in Ordnung war, d.h. nicht auf diskriminierenden Gründen beruht, die das Gesetz verbietet.
Der Arbeitgeber ist bei Verletzung eines jeden Diskriminierungsmerkmals aus § 1 AGG zudem zum Ersatz des immateriellen Schadens verpflichtet. Nach § 15 Abs. 2 AGG ist hierfür auch ohne ein Verschulden des Arbeitgebers oder seiner Erfüllungsgehilfen bzgl. der Benachteiligung eine "angemessene Entschädigung", also eine Art Schmerzensgeld, zu zahlen. Was unter "angemessen" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Die Gesetzesbegründung verweist nur auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Entschädigung "eine "wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben und in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss.
Und wie will ich das beweisen? Es steht doch dann Aussage gegen Aussage. Die können doch ganz einfach sagen das sie es nicht gesagt haben. Ne, so ein Stress tu ich mir wegen solchen Idioten nicht an, und von den drei Monatslöhnen springt bei einem Auszubildenen auch nichts raus.
Ich schrieb ja, vllt ist der Ausschreibungstext schon so dämlich formuliert, dass sich was ergeben kannSo lange sie nichts schriftlich hat (also so ein dämlicher Grund im Ablehnungsschreiben steht) ist es die Mühe tatsächlich kaum wert.
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