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Der "gute Laune"-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

ist aber auch völlig i.O. bei mir, da man den Balkon schon ein wenig als Ergänzung an das Wohnzimmer sehen kann.
Große Doppeltüre die raus führt, (daneben noch Bodentiefes Fenster).

Außerdem neue Markise, elektrisch, Sichtschutz an den Seiten elektrisch ( :ugly: ) und Rollläden elektrisch
 
Wohnflächenberechnung Balkon: Welche Richtlinien müssen beachtet werden?
Insgesamt bestehen derzeit drei verschiedene Modelle zur Wohnflächenberechnung, die jeweils zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen führen. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV), Din 277 und Din 283 (veraltet). Der öffentliche Wohnungsbau ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung zu halten, welche als besonders mieterfreundlich gelten.

Wohnflächenberechnung: Balkon nach Wohnflächenverordnung berechnen
Gemäß Wohnflächenverordnung wird ein Balkon normalerweise zu 25% in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Bei besonders schlechter Lage können auch weniger als 25% angerechnet werden. Ist der Balkon besonders gut ausgestattet, so ist unter Umständen auch eine Anrechnung von bis zu 50% der Fläche erlaubt.
 
ist aber auch völlig i.O. bei mir, da man den Balkon schon ein wenig als Ergänzung an das Wohnzimmer sehen kann.
Große Doppeltüre die raus führt, (daneben noch Bodentiefes Fenster).

Außerdem neue Markise, elektrisch, Sichtschutz an den Seiten elektrisch ( :ugly: ) und Rollläden elektrisch

Das ist natürlich fett, da hätte ich kein Problem damit 50% zu zahlen.
 
Und wieder bin ich erstaunt von mir selber, daß ich knapp 33 Jahre alt werden musste, bis ich einen Bereich gefunden habe, in dem mir sogar das Lernen von für mich fremden Konzepten und Inhalten Spass macht :)
 
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