Also nur, um das mit dem DRM nochmal zusammen zu fassen:
1) Erwerb einer Download-Version
Diese Version ist speziell als DL gekennzeichnet und wird von der X1 auch als solche erkannt. Ein Verkauf oder Verleih ist schlecht möglich => keinerlei weitere Kontrollen via Onlineanbindung nötig.
2) Erwerb einer Disc-Version + I-Net verfügbar
Ganz normaler Vorgang. Das Spiel wird komplett auf HDD installiert und mit dem Account verknüpft. Alles prima. Bricht die Netzverbindung weg, kann man die Disc einlegen und auf diese Art den Besitz des Spieles beweisen (Smartphone am Arsch) => keinerlei weitere Kontrollen via Onlineanbindung nötig.
Dann kommt der Punkt, an dem man die Disc verleiht. Solange man Netz hat, ist dank 24h Check alles ok. Bricht das Netz weg ist das der einzige Punkt, an dem man den Zonk hat. ABER: Man hat die Disc ja verliehen und befindet sich ergo ohnehin nicht im Besitz des Spieles => Pech gehabt, aber so ist das bislang auch immer gewesen. Wenn ich was verleihe, kann ich es nicht selber spielen. An der Stelle wäre der 24h-Check sogar etwas positives.
3) Erwerb einer Disc-Version + I-Net nicht verfügbar
Hier wird das Spiel nicht komplett auf der Platte installiert. Die Disc ist zum Spielen immer zwingend erforderlich (im Grunde kann man es sogar komplett installieren und wenn die X1 merkt, dass sie es nicht online verifizieren kann, markiert sie das Spiel und setzt die Disc zum Spielen voraus).
Mit der Version kann man unbegrenzt offline spielen => keiner weiteren Kontrollen via Onlineanbindung notwendig.
PLUS: Die Punkte 2 und 3 ergeben genau das Sharing-Prinzip, welches MS ohnehin schon vorschwebt - 2 Leute können ein Spiel gleichzeitig spielen, wenn sie mind. 30 Tage "befreundet" sind. Hier greift dann der Onlinecheck bei Spieler 1. Sollte der Probleme mit dem Netz haben, muss er sich eben seine Disc von seinem Kumpel zurückholen (hier wird übrigens gut verhindert, dass man seine Spiele an "Freunde" am Arsch der Welt "verleiht".
4) Verkauf der Disc-Version + I-Net beim Käufer verfügbar
Simpel. Das Spiel wird beim Käufer installiert, mit dessen Account verknüpft und beim Verkäufer deaktiviert, es sei denn, die beiden sind mind. 30 Tage "Freunde" - dann dürfen sie sharen.
5) Verkauf der Disc-Version + I-Net beim Käufer nicht verfügbar
Jetzt wird es interessant. Da der Käufer sein Spiel nicht online aktiviert, wird es beim Verkäufer nicht als "verkauft" erkannt. Man könnte natürlich sagen, dass hier wieder das Sharing-Prinzip in leicht pervertierter Form greift, aber eine richtige Lösung dafür gibt es nicht.
Im Grunde ist der 24-Onlinezwang also höchst fragwürdig und eigentlich nur dann von Nutzen, wenn man sein Spiel an jemanden verliehen hat. Alle anderen Situationen mit Ausnahme von Punkt 5 lassen sich anderweitig lösen, ohne dem Spieler etwas zwingend vorzuschreiben.
Dann wiederum muss man natürlich fragen, warum man diese ganze Scheiße überhaupt implementieren sollte. Wie immer geht es nur um Geld, Geld, Geld und der Gebrauchtmarkt ist so schrecklich, weil man nix davon abbekommt und alles ist bedroht, die Industrie steht am Abgrund und genau deswegen kriegen wir Jahr für Jahr immer größere und teurere Spiele vorgesetzt - weil die Industrie wegen den Gebrauchtspielen so am Arsch ist, dass sie sich solche AAA-Titel üüüüberhaupt nicht mehr leisten kann.
Das 24h-DRM ist nichts weiter als eine vollkommen überflüssige Gängelung der Kunden, deren Rechte hier abermals ordentlich beschnitten werden. Schöne neue Welt.