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Der "gute Laune"-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Bist du Beamter? Kommt mir alles so bekannt vor!



Die Zeit, in welcher ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, wird als „Arbeitszeit“ bezeichnet. Wie lange diese im Einzelnen täglich maximal zulässig ist, wird im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt, dabei ist jedoch zu beachten, dass sich diese Regelungen ausschließlich auf die tägliche zulässige Arbeitszeit beziehen, und nicht etwa auf deren Verteilung auf die Wochentage. Regelungen, wann die tatsächliche Arbeitszeit stattfinden soll, obliegt dem Arbeitgeber. Ausnahmen besehen lediglich in jenen Unternehmen, in denen einBetriebsrat vorhanden ist: gemäß § 87BetrVG darf dieser über die Dauer der Arbeitszeit sowie deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage mitbestimmen.
Und ? Dort steht nichts von Überstunden. Sind die nicht einzelvertraglich oder über Betriebsvereinbarung geregelt, gibt es keine Überstunden und es können keine erbracht werden.
 
Kennt ihr das wenn ihr einen Tag lang von morgens bis Abends Kopfschmerzen hattet und dann am nächsten Tag aufwacht und erst euch wieder mal bewusst wird wie schön es ist wenn man schmerzfrei ist?

Ich fühle mich richtig wie neugeboren, richtig gute Laune.

Da wird einem erst wieder bewusst wie gut man es hat dass man keine chronischen Schmerzen hat.
 
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