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Flüchtlinge

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dann gilt für einen asylsuchenden anderes recht, als für einen einheimischen?

Was den noch alles? Smartphones, Taschengeld und jetzt auch noch gleiche Rechte. Jetzt bitte ich dich aber. Irgendwann hört es aber dann auch mal auf.

Sorry: Aber es fällt halt einfach sehr schwer bei manchen Aussagen anders zu reagieren als mit Sarkasmus
 
Sorry: Aber es fällt halt einfach sehr schwer bei manchen Aussagen anders zu reagieren als mit Sarkasmus

Ich finde eher es erleichtert vieles. Anders käme ich glaub ich gar nicht mehr durch den Alltag.

Letztens hielt sich ein Antragsteller sein Antragsformular quer über den Kopf gepresst und meinte beim Hinsetzen er würde nur ungern sein Kopftuch abnehmen, weil er ja möchte, dass sein Antrag bewilligt wird. Ich sagte daraufhin zu ihm, dass er immerhin der erste Mann wäre, der bloß aufgrund eines Kopftuches etwas bewilligt bekommen würde, sonst wäre das nur bei Frauen so.
 
Ich fange nur noch an zu lachen, wenn zvezda jammert, man würde ihn rechts einordnen. Wie lächerlich wird es noch, wenn hier jemand pausenlos die dreistesten Parolen rausfeuert, aber dann völlig fassungslos ist, wenn man ihn entsprechend einordnet? :fp:
Weil man als Deutscher nicht die schützende Hand über einen Flüchtling/Asylant hält, welcher eine schwerwiegende Straftat verübt und trotzdem bleiberecht erhält weil ihm in seinen Herkunftsland die Todesstrafe droht ?
 
Wenn man sich schon so deutsch fühlt, sollte man vielleicht auch so deutsch sein und die deutschen Grundrechte, darunter das Asylrecht, mit der Tatkraft verteidigen wie.. äh, naja, das was man da zu verteidigen versucht. Wenn man einen kriminellen Asylbewerber in den Tod schicken will, ist man wohl ebenso ein schlechter Gastgeber wie der Kriminelle ein schlechter Gast ist.
 
Als Deutscher hat man halt auch so etwas wie das deutsche Grundgesetz und allerlei andere deutsche Gesetze zu ertragen. Die regeln das recht eindeutig. Man kann als Deutscher das dann trotzdem doof finden, man kann als Deutscher dann auch dagegen auf die Straße gehen, aber andere Deutsche dürfen dann auch sagen: Bei Euch piept es wohl. Deutsch sein ist kein Wunschkonzert, wo ich gerade wegschicke wen ich will. Gab bestimmt auch genug Deutsche die Probleme mit den ganzen Zuwanderern aus Jugoslawien hatten, die wurden aber auch nicht wieder weggeschickt, obwohl ihnen nicht mal die Todesstrafe drohte.
 
was streitet ihr euch denn deswegen.
1 Minute Google und das Thema ist geklärt.

die deutsche Rechtslage sieht nämlich folgendes vor:

§8 IRG: "Ist die Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, so ist die Auslieferung nur zulässig, wenn der ersuchende Staat zusichert, daß die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt werden wird."
 
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