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Die große Redtube Abmahnwelle

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Jetzt kommt das doch langsam in die Gänge. Nachdem gestern schon Solmecke Strafanzeige wegen Betrugs gestellt hat, kriegt jetzt Urmann ganz gezielt Zunder:

http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2013/12/Strafanzeige-gegen-Thomas-Urmann5.pdf

Das Schöne an dieser Anzeige ist, dass sie sich ausschließlich auf die Abmahnung selbst bezieht und ihm so keine Möglichkeit gibt, sich als Unschuld vom Lande zu präsentieren. Hier geht es nicht um The Archive, itGuards, eine ominöse Software und Weiterleitungen über Vertipperdomains. Hier geht es um genau das, wo der Typ seinen Wilhelm drunter gesetzt hat. Da darf man gespannt sein, was dabei rumkommt. :popcorn:
 
Mmmh.....ich bin gespannt, ob das fruchtet. Ich glaube ja im Übrigen, dass es die GladII Software gar nicht gibt, zumindest für den Streaming Bereich und die IPs ausschließlich über den retdube Honeypot abgegriffen wurden.

Letztendlich hoffe ich aber, dass da irgendeiner drangekriegt wird, sei es The Archive, die nur für diese Aktion gegründet wurden und bisher nicht mehr sind, als eine Briefkastenfirma, sei es Sebastian, der das mit dem irreführenden Antrag angeleiert hat, sei es Urmann selbst, der sich aktuell als Postbote darstellt oder sei es der Typ. der unter eidesstattlicher Versicherung die Funktionsweise von GladII einen Tag nach der Grünung von itGuards bestätigt hat. Alle in einen Sack und mit dem Knüppel drauf, man trifft immer den richtigen.

Darüber Hinaus glaube ich, dass die andere Landgerichte aus Angst vor Bloßstellung lieber gegen Urmann/Sebastian entscheiden werden. Die gelackmeierten sind nur die Telekom Kunden. Und: Ich glaube Urmann hat es nur auf die Sofortzahler abgesehen, ein Widerspruch würde in meinen Augen nicht verfolgt werden. Aber das sind nur so meine Eindrücke, nachdem ich mich seit letzter Woche wie wild in die LawBlogs da draußen gestürzt habe.
 
Der hätte aus genau den Gründen, die in der Klage dargelegt sind, nie und nimmer irgendeinen Widerspruch verfolgt. Wie gesagt - die Klage richtet sich explizit gegen ihn und die von ihm persönlich unterschriebene (= seine eigene) Abmahnung. Da kann er sich nicht rauswinden und den Ball zu diesem Berliner Futzi oder irgendwem anderes spielen.
 
Jetzt kommt das doch langsam in die Gänge. Nachdem gestern schon Solmecke Strafanzeige wegen Betrugs gestellt hat, kriegt jetzt Urmann ganz gezielt Zunder:

http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2013/12/Strafanzeige-gegen-Thomas-Urmann5.pdf

Das Schöne an dieser Anzeige ist, dass sie sich ausschließlich auf die Abmahnung selbst bezieht und ihm so keine Möglichkeit gibt, sich als Unschuld vom Lande zu präsentieren. Hier geht es nicht um The Archive, itGuards, eine ominöse Software und Weiterleitungen über Vertipperdomains. Hier geht es um genau das, wo der Typ seinen Wilhelm drunter gesetzt hat. Da darf man gespannt sein, was dabei rumkommt. :popcorn:
So 100% schlüssig ist die Subsumtion der Drohung nicht, denn dann wäre jeder außergerichtliche anwaltliche Schriftsatz eine Drohung. Rechtswidrigkeit hat auch erstmal nichts mit geordnetem Zusammenleben zu tun, vielmehr muss bei der Nötigung eine Verwerflichkeit des Nötigungsmittels erfolgen. Im Übrigen, wenn das alles zuträfe und eine Nötigung vorläge, dann doch eine mit Vermögensschädigung und Bereicherungsabsicht. Damit wäre das eine Erpressung. Gut, er stellt Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Tatbestände, aber gleichwohl springt der mit seiner Anzeige für meinen Geschmack zuviel hin und her.
 
Ist es nicht eh schon paradox genug, das hier die Konsumenten von den Streams abgemahnt wurden? Wie will man denn als Besucher einer solchen Video-Seite, lass es jetzt mit oder ohne Schweinkram sein, feststellen oder erkennen das ein Video gegen den Willen des Urhebers auf die Seite gestellt wurde? Viel sinnvoller und nachvollziehbarer wäre es doch gewesen, wenn man die Leute abgemahnt hätte, welche das Video dort hochgeladen haben. Das ist wie als wenn du dir auf Youtube einen Ausschnitt aus einem Film oder einer Serie anschaust und bekommst dann eine Abmahnung von irgendeinem Filmverleih. Wenn irgendwer 'ne Filmvorführung macht, aber nicht die Rechte dazu hat, oder eine Raubkopie zeigt, dann kann man die Zuschauer doch auch nicht dafür belangen.
 
@ Bart:

Den zutreffenden Tatbestand herauszufiltern, so tatsächlich einer vorliegt, ist ja auch Aufgabe des Staatsanwalts. ;)

Vielleicht verstehe ich dich gerade nicht richtig, aber im Schriftsatz wird doch auf die notwendige Verwerflichkeit eingegangen...?
 
@ Bart:

Den zutreffenden Tatbestand herauszufiltern, so tatsächlich einer vorliegt, ist ja auch Aufgabe des Staatsanwalts. ;)

Vielleicht verstehe ich dich gerade nicht richtig, aber im Schriftsatz wird doch auf die notwendige Verwerflichkeit eingegangen...?
Ja, aber mal hier, mal dort, dann schwafelt er von Rechtswidrigkeit usw. Wie gesagt, 90% dessen, was er vorwirft, trifft auf jeden Schrifsatz zu.
 
Ja, aber mal hier, mal dort, dann schwafelt er von Rechtswidrigkeit usw. Wie gesagt, 90% dessen, was er vorwirft, trifft auf jeden Schrifsatz zu.

Mhmm, schon klar, dass viele Schriftsätze mit einem empfindlichen Übel gedroht wird, aber in aller Regel eben nicht mit einem rechtswidrigen Übel.

Gut ich bin kein deutscher Strafrechtsexperte und kenne die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale nicht, die für die genannten Straftaten gefordert sind, aber so wie ich das gelesen habe geht der Schriftsatz eben explizit auf die Rechtswidrigkeit und Verwerflichkeit der Drohung ein, deswegen hab ich mich einfach gefragt, warum du meinst, dass er darauf nicht eingeht, auch auf die Bereicherungs-/ Schädigungsabsicht geht er ein.

Also für mich (als Laie in Bezug auf das deutsche Strafrecht) liest es sich halt, als wäre er auf alle Tatbestandsmerkmale eingegangen und hätte erklärt, warum sie seiner Meinung nach erfüllt sind.

Deine fachliche Meinung ob da ein TB erfüllt ist oder nicht wäre eh sehr interessant. :D
 
Viel sinnvoller und nachvollziehbarer wäre es doch gewesen, wenn man die Leute abgemahnt hätte, welche das Video dort hochgeladen haben.

Eine einfache DMCA-Nachricht an Redtube hätte gereicht. Von wem die angeblich abgemahnten Filmchen hochgeladen wurden ist nicht nachvollziehbar, zumal das weit vor Rechteerwerb durch das ominöse Archiv stattfand.
 
Es wäre sogar die PFLICHT von The Archive oder sonstwem gewesen, sich zuerst mittels DMCA-Antrag an Redtube zu wenden. Das nennt sich wohl Schadensminderungspflicht oder so. Die hätten das Video dann innerhalb von ca. 12 Stunden gelöscht (Erfahrungswert lt. palawa.de). Und denen von Redtube kann es doch auch scheißegal sein, welches Video die löschen. Für jedes, was verschwindet, lädt die Industrie 50 neue hoch. Urmann kann also nicht behaupten, dass das keinen Sinn hätte.
Aber natürlich haben sie das nicht getan, weil damit hätten sie ja kein Geld abzocken können.
 
Das ist wie als wenn du dir auf Youtube einen Ausschnitt aus einem Film oder einer Serie anschaust und bekommst dann eine Abmahnung von irgendeinem Filmverleih.

Youtube ist da das naheliegendste, griffigste Beispiel, wie auch Muddi von nebenan (nicht die pornosüchtige, nymphomane Milf) beim Anschauen ihres Helene Fischer Videos Opfer der Abmahnstrategen werden kann. Aber wenn Cache Zwischenspeichern in den Köpfen der Anwälte schon Vervielfältigung bedeutet, dann ist auch ein Streamen der Tagesschau Vervielfältigung, ein Besuch bei Spiegel Online (ich besitze ja nicht das Recht der dargestellten Logos, Bilder und Texte), ja das ganze Internet würde zumindest in Deutschland auf den Kopf gestellt werden. Ohne Cache/Streaming kein Surfen.
 
Ich habe gestern in einer Doku erfahren , dass diese Anwaltskanzlei in Juristenkreisen einen sehr zweifelhaften Ruf genießt und auch gerichtsmäßig wohl so gut wie keine Erfolge vorzuweisen hat. Man geht zudem in Fachkreisen davon aus, dass die in diesem Fall niemanden ernsthaft vor Gericht zerren werden!!!

Aber vielleicht sollte ich denen trotzdem mal einen Besuch abstatten, diesen widerlichen Dreckschw..... und dann hat ihr Arsch Kirmes Alder ich schwör!!!! :klopf:

[vid]http://www.youtube.com/watch?v=rvUaXSz4L1M[/vid]
 
Zuletzt bearbeitet:
So 100% schlüssig ist die Subsumtion der Drohung nicht, denn dann wäre jeder außergerichtliche anwaltliche Schriftsatz eine Drohung. Rechtswidrigkeit hat auch erstmal nichts mit geordnetem Zusammenleben zu tun, vielmehr muss bei der Nötigung eine Verwerflichkeit des Nötigungsmittels erfolgen. Im Übrigen, wenn das alles zuträfe und eine Nötigung vorläge, dann doch eine mit Vermögensschädigung und Bereicherungsabsicht. Damit wäre das eine Erpressung. Gut, er stellt Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Tatbestände, aber gleichwohl springt der mit seiner Anzeige für meinen Geschmack zuviel hin und her.

Vielleicht Verwerflichkeit der Zweck-Mittel Relation wenn er weiß dass der Anspruch nicht besteht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meist krieg ich schlechte Laune wenn ich in diesem Thread was lese, aber diese Nachricht ist mal gar nicht so schlecht.

Ich bin aber erst zufrieden wenn das U+C Pack ohne Anwaltslizenz hinter Gittern sitzt nach der Zahlung einer fetten Geldstrafe.
 
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