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GEN7 Zockerrampe *Warnung*

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ja, ich muß dir wohl recht geben. Gesunder Menschenverstand ist in so mancher Gerichtbarkeitkeit ausgesetzt. Für mich ist das nichts anderes als ein Beispiel...Was wäre wenn..
 
sanifox schrieb:
Gesunder Menschenverstand ist in so mancher Gerichtbarkeitkeit ausgesetzt.

Kein Widerspruch.

Wenn Attendorner im Post vorher gefragt hätte "Ist die Zockerrampe insolvent?", wäre Mindvex' Aussage als ganz normale Antwort zu verstehen, aber die Aussage einfach so in den Raum zu stellen, ist eben nicht zulässig.

Andernfalls müsste man eine Beleidigung lediglich umformulieren und wäre immer fein raus: "Wenn du ein dummes Arschloch wärst, hättest du einen kleinen Penis!".

Wie man's richtig macht, zeigt Boarder direkt im Anschluss: "Der Laden wird echt bald pleite gehen... " ist mindestens genauso "fies" gegenüber der Zockerrampe, aber da es seine persönliche Vermutung über deren Zukunft (nicht den Ist-Zustand!) ist, unterliegt das der Meinungsfreiheit und ist deshalb vermutlich rechtlich nicht zu beanstanden.

[EDIT] Und nur um den Unterschied zu Bexters Aussage weiter vorn im Thread klar zu machen: Wenn Boarder ein Wettbewerber der Zockerrampe wäre, wäre auch seine Aussage vermutlich wettbewerbsrechtlich abmahnfähig, obwohl sie als Aussage einer Privatperson der Meinungsfreiheit unterliegt.
 
Meins war eher als allgemeine Aussage zu sehen. Ich habe das ja auch ohne Wertung geschrieben. Ersetze das "Falls der Schuppen" durch ein "Falls ein Schuppen".
 
Also ich kann nur sagen, FALLS dieses Unternehmen tatsächlich insolvent sein SOLLTE, dann HÄTTEN sie kein Geld mehr und WÄREN völlig pleite, was dann bedeuten WÜRDE sie KÖNNTEN keinem ihrer Gläubiger mehr Geld BEZAHLEN!



:lol:




:lachweg:
 
Sehr gut erkannt. Wenn du ein abgeschlossenes Jurastudium HÄTTEST, KÖNNTE aus dir vielleicht in ferner Zukunft mal ein ganz brauchbarer Abmahnanwalt werden.
 
John Doe schrieb:
Sehr gut erkannt. Wenn du ein abgeschlossenes Jurastudium HÄTTEST, KÖNNTE aus dir vielleicht in ferner Zukunft mal ein ganz brauchbarer Abmahnanwalt werden.

Wenn du mal ein vernünftiges Jurastudium in Österreich absolvieren WÜRDEST, dann KÖNNTEST du vielleicht einmal von mir in einer Lehrveranstaltung etwas vermittelt bekommen. :lol:
 
Hallo zusammen,

bin leider wohl auch in diese Falle getappt (habe ja noch etwas Hoffnung). Anfang August 4 Spiele zusammen bestellt (1 auf Lager und 3 Vorbestellungen). Das letzte Spiel was für das Paket fehlte war Batman Arkham City, das ist ja nu seit letzter Woche im Handel. Aber ich hab noch kein Bescheid von Zockerrampe, obs verschickt wurde oder sonstwas. Kontakt bekomm ich auch keinen... . Das Spiel was bei der Bestellung auf Lager war hat er sogar gar nicht mehr im Angebot. 2 Andere der Bestellung nicht mehr auf Lager...

Schade eigentlich, die erste Bestellung ein halbes Jahr früher ging tadellos über die Bühne.

Hat Ihn denn jetzt mal wer besucht?
 
Rahzuhl schrieb:
Ja, dummerweise mit Kreditkarte. Denkt man sich halt nichts bei, wenn es beim ersten mal super geklappt hat :(

Der hat Deine KK belastet ohne was verschickt zu haben :staun:

Heute endet seine letzte Frist zur Rückzahlung meiner Vorkasse, welche ich Ihm vor 10 Tagen per Einschreiben habe zukommen lassen. Nach nun fast 8 Wochen habe ich mein Geld immer noch nicht zurück bekommen und keine Antwort bekommen.
Morgen übergebe ich dann an meinen Anwalt :I
 
abgebucht wurde am 5.8., Die KK Abrechnung kam am 11.08.2011.
Hatte halt Spiele 2 Monate im vor raus vorbestellt. da komm ich dann halt über die 4-6 Wochen.

Eine KK Zahlungs Reklamation kann ich nach der Website meiner KK noch nach 6 Wochen machen, allerdings hab ich dann keine Gewähr mehr das es angenommen wird :tip: .

@ Attendorner
Die Zahlungsoption mit KK geht bei ihm halt sofort raus. Ist wie Vorkasse quasi gewesen.
Wie lange hast du denn die Frist gesetzt gehabt?

Wenn ich binnen einer Woche keinen Kontakt mit dem Laden bekomme (hab Kontakt ja erst seit letzter Woche gesucht) werde ich auch mal versuchen mein Geld zurückzubekommen. Sei es mit einem Versuch zu Reklamieren oder per Anwalt eine Rückzahlung zu erzwingen. Eine Aussprache wäre mir allerdings lieber...
 
Das ging beides aber sehr flott. Find ich nicht ok, dass direkt abgebucht wurde. Ein guter Händler bucht erst ab, wenn er die Sachen verschickt hat. Sehe ich das richtig, dass du kein einziges der 4 Spiele bekommen hast?
 
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