G
Gelöschte Mitglieder 1695
Gast
Talentfrei schrieb:Wie es mit der Gewährleistung aussieht, weiß ich leider nicht. Die Garantie kann aber mit der Rechnung übertragen werden. Und SIM-Lock sollte es haben, das müsste sich sogar im Internet überprüfen lassen oder du gehst direkt zu telekom und fragst nach.
Allerdings sollte dir Bewusst sein, dass der Verkauf des Handys gegen die Nutzungsrechte bzw. deinen Vertrag verstößt. Du bist erst nach Ablauf der 24 Monate offizieller Besitzer des Handys, bis dahin gehört es der telekom.
Besitzer ist er jetzt bereits. Daran ändert der Eigentumsvorbehalt nichts.
Gewährleistung geht natürlich nicht mit über. Relativität der Schuldverhältnisse. Sonst bräuchte man keinen VSD und dem Verkäufer würde durch einen weiteren Verkauf der Sache ein nicht ausgewählter Vertragspartner aufgezwungen. Kontrahierungszwang <-> Privatautonomie. Außerdem Schuldübernahme nicht ohne Genehmigung des Dritten (Verkäufer).


