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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Tommse schrieb:
Ich bin ja jetzt seit ca 2 Wochen großer "Unter Uns"-Fan.
Da gehts zur Zeit um einen Fight Club, wo sich ein paar Leute auf die Umme hauen:ugly:
Jetzt ist aber die kacke voll am dampfen, weil es scheinbar super illegal ist.
Darf ich mir wirklich nichmal mit ein paar Kollegen auf den Kopf klopfen?

Doch, natürlich. Sonst könnten doch alle Boxclubs und Kampfsportvereine zu machen. Was nicht erlaubt ist, sind die Wetten. Auf die Kämpfe zu wetten ist das illegale.
 
Gerri schrieb:
die hab ich doch direkt :D

Wieviel ml lack brauch ich den ca. pro qm?

@El_barto: ich würde dann definitiv Variante 2 bevorzugen.

das kommt natürlich drauf an was für ein Lack und welcher Untergrund, für Hammerite kann ich morgen mal nachschauen.
Die 750ml Dose reicht für ca. 4 m2

wie macht man nochmal die kleine 2?
 
hm 250 ml könnten ja knapp werden und reichen definitiv nur für 1mal streichen.
Würde den Handlauf aber mindestens 2 mal streichen da der ja am meisten beansprucht wird.

Gründliches saubermachen natürlich nicht vergessen, am besten mit dem Hammerite Metallreiniger(TM) oder einfach mit Verdünnung
 
el_barto schrieb:
Was ist beim langsamen bergauf fahren (30er Zone) im Auto spritsparender:
Im 3. Gang bei niedrigen Drehzahlen (so 1.500-2.000) dafür durchgetretenem Gaspedal oder im 2. Gang bei höheren Drehzahlen (3.000 rum) und wenig Gas?

Beim Diesel Variante 1
Beim Benziner Variante 2

Liegt einfach daran wo das jeweilige maximale Drehmoment liegt.
 
Barry the Scary schrieb:
hm 250 ml könnten ja knapp werden und reichen definitiv nur für 1mal streichen.
Würde den Handlauf aber mindestens 2 mal streichen da der ja am meisten beansprucht wird.

Gründliches saubermachen natürlich nicht vergessen, am besten mit dem Hammerite Metallreiniger(TM) oder einfach mit Verdünnung

da ist noch teilweise (sehr dünner) alter Lack drauf, der muss dann wohl auch runter.
 
Gerri schrieb:
Barry the Scary schrieb:
hm 250 ml könnten ja knapp werden und reichen definitiv nur für 1mal streichen.
Würde den Handlauf aber mindestens 2 mal streichen da der ja am meisten beansprucht wird.

Gründliches saubermachen natürlich nicht vergessen, am besten mit dem Hammerite Metallreiniger(TM) oder einfach mit Verdünnung

da ist noch teilweise (sehr dünner) alter Lack drauf, der muss dann wohl auch runter.

wenn der alte Lack nur noch teilweise drauf ist und schon blättert würde ich ihn auf jedenfall entfernen :deal:
 
Gerri schrieb:
da ist noch teilweise (sehr dünner) alter Lack drauf, der muss dann wohl auch runter.

Kommt halt drauf an wie der Lack ansonsten noch ist. Wenn er noch gut und gleichmäßig ist kannst du den drauflassen, dann musst du nur mit nem Bogen Schleifpapier (nicht zu körnig) ein-zweimal drübergehen und kannst dann überstreichen. Wenn das Zeug schon abblättert isses sone Sache. Dann wärs am besten das komplett abzuschleifen (oder abzubeizen) und dann zu Lackieren.

Edit: Achso, es gibt auch extra überstreichfähigen Lack. Dann kannst du den alten theoretisch drauflassen. Aber in der Praxis ist es eher wie die Variante oben, wenn der alte Lack nichts mehr taugt, schon teilweise ab ist oder abblätter dann muss er trotzdem runter.
 
nene blättern tut da nix, der Rest ist noch gut, nur an den Stellen an denen halt am öftesten drangegriffen wurde ist nun nach gut 10 Jahren die Farbe ab.

Na dann werd ich mir mal Hammerite mit Schleifpapier besorgen :D
 
Ich wurde ja nun zwei mal innerhalb einen Jahres geblitzt. Einmal mit 32km/h und einmal mit 29km/h zu viel. So und dann gibts ja diese Regel, dass man ein Fahrverbot bekommt, wenn man zwei mal innerhalb eines Jahres über 26km/h zu schnell war.
Die Zwei Tatbestände lagen aber gerade mal ein paar Tagen auseinander. So dass ich den ersten Bußgeldbescheid noch gar nicht bekommen hatte.
Bekomme ich da dennoch ein Fahrverbot, denn in dem Gesetzt steht:


Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Ich habe die 2. Geschwindigkeitsübertretung ja noch vor der Rechtskraft der 1. gemacht.
 
eMKay schrieb:
el_barto schrieb:
Was ist beim langsamen bergauf fahren (30er Zone) im Auto spritsparender:
Im 3. Gang bei niedrigen Drehzahlen (so 1.500-2.000) dafür durchgetretenem Gaspedal oder im 2. Gang bei höheren Drehzahlen (3.000 rum) und wenig Gas?

Beim Diesel Variante 1
Beim Benziner Variante 2

Liegt einfach daran wo das jeweilige maximale Drehmoment liegt.

Klingt logisch, danke :)

Natürlich auch an Gerri, ich hab aber noch auf ne Erklärung gewartet :D
 
Ich such grad mit meiner Freundin ein weiteren Ausdruck ala "Schwuppdiwupp" und "Rubbeldikatz". Wir sind uns sicher das es da noch was ganz banales gebräuchliches gab, kommen aber nicht drauf. Kann uns einer von euch weiterhelfen? :D
 
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