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Umbauen, Ausbauen, Einziehen, Ausziehen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Naja selbst auf der IKEA-Website find ich Tische mit diesen Maßen, die aber gewohnt gewöhnungsbedürfig aussehen. In meiner letzten Wohnung mit ner Ex hatten wir einen netten breiten Holztisch für 8 Personen (ausgeklappt). Und der war gut verarbeitet und vom lokalen Möbelhaus. Da gab es nicht das geringste auszusetzen und der kam nicht mal beim Sex ins Wackeln. :oops:
 
wir lösen ende mai unsere wg auf und da wollt ich mal wissen, ob wir noch streichen müssen, oder nicht. irgendwann gabs da ja mal nen urteil was alles geändert hat.

frisch gestrichen war als wir eingezogen sind nur die privaten räume der wg. küche, bad, wohnzimmer und so waren nicht neu gestrichen. ich hätte kein problem mit streichen, aber meine 2 kollegen sind totale faule säcke und ich weiß jetzt schon, wenn gestichen werden muss, werden die das nicht machen. also müssten wir dafür zahlen, worauf ich keinen bock hab.
 
Gerri schrieb:
das sind aber dann wahrscheinlich billige verarbeitete Holztische.

Davon ab findet man glaube ich kaum nen Tisch mit 100-110cm Breite.

http://www.daenischesbettenlager.de/epages/bettenlager_de.storefront/4d3ed6cd014c9b5827190a0a7615063f/Export/products/36511001?FromCatalog=3010

evtl iss der was für dich :)
 
lüsterneLINDA schrieb:
wir lösen ende mai unsere wg auf und da wollt ich mal wissen, ob wir noch streichen müssen, oder nicht. irgendwann gabs da ja mal nen urteil was alles geändert hat.

frisch gestrichen war als wir eingezogen sind nur die privaten räume der wg. küche, bad, wohnzimmer und so waren nicht neu gestrichen. ich hätte kein problem mit streichen, aber meine 2 kollegen sind totale faule säcke und ich weiß jetzt schon, wenn gestichen werden muss, werden die das nicht machen. also müssten wir dafür zahlen, worauf ich keinen bock hab.

Eine Wohnung muss in einem neutralen, sauberen Farbton übergeben werden (d.h. es muss nicht unbedingt Weiß sein), wenn der Nachmieter nicht bereit ist, andersartige Wände zu übernehmen.
 
Wenn im Mietvertrag ein bestimmter Passus enthalten war (AFAIR regelmäßiges Streichen zu festen Zeitpunkten UND abschließendes Streichen), das war der ganze Vertrag diesbezüglich nichtig und man mußte gar nichts mehr machen. Ist jetzt aber nur aus dem Gedächtnis :?
 
DC metzg0re schrieb:
Gerri schrieb:
das sind aber dann wahrscheinlich billige verarbeitete Holztische.

Davon ab findet man glaube ich kaum nen Tisch mit 100-110cm Breite.

http://www.daenischesbettenlager.de/epages/bettenlager_de.storefront/4d3ed6cd014c9b5827190a0a7615063f/Export/products/36511001?FromCatalog=3010

evtl iss der was für dich :)

ich hab gearde mal bei Ebay geschaut, hab ich nur nen Tisch 220x110cm für 1100€ gesehen aber der sieht ja richtig gut aus. Hätte wzar gerne noch 10cm mehr in der Breite aber wir haben hier ein dänisches Bettenlager in der Nähe, würde sich ja gerade anbieten.

Danke für den Tip! :dhoch:
 
Cale schrieb:
Wenn im Mietvertrag ein bestimmter Passus enthalten war (AFAIR regelmäßiges Streichen zu festen Zeitpunkten UND abschließendes Streichen), das war der ganze Vertrag diesbezüglich nichtig und man mußte gar nichts mehr machen. Ist jetzt aber nur aus dem Gedächtnis :?

Ich glaub das fällt unter die Sache mit den "regelmäßigen Schönheitsreperaturen". Das kann man streichen, ja. Aber das heißt nicht, dass man die Wohnung verändert oder wirklich heruntergewirtschaftet zurückgeben darf. :D
 
Cale schrieb:
Wenn im Mietvertrag ein bestimmter Passus enthalten war (AFAIR regelmäßiges Streichen zu festen Zeitpunkten UND abschließendes Streichen), das war der ganze Vertrag diesbezüglich nichtig und man mußte gar nichts mehr machen. Ist jetzt aber nur aus dem Gedächtnis :?

beim googlen findet man sooo viele zum großen teil unterschiedlichen ergebnisse.


also alle wände sind weiß, nur halt nach all den jahren sehen die nicht mehr aus wie frisch gestrichen. wir rauchen nicht, aber bevor neue mieter da einziehen können, muss da auf alle fälle gestrichen werden. nur möchte ich nicht unbedingt mehr machen, als wir rechtlich müssen.
 
Cloud Strife schrieb:
Ich glaub das fällt unter die Sache mit den "regelmäßigen Schönheitsreperaturen". Das kann man streichen, ja. Aber das heißt nicht, dass man die Wohnung verändert oder wirklich heruntergewirtschaftet zurückgeben darf. :D

Nenene, daß ist ja das Schöne daran: Wenn so ein Passus drin steht, mußt Du nüscht machen (OK, ein Abrißhaus sollte man nun auch nicht hinterlassen. Das fällt dann nicht mehr unter Schöheitsreparaturen, sondern unter Erhaltungsaufwand :D)

Vorteil für den Mieter: „Ist die Klausel nichtig, kann der Mieter sich entspannt zurücklehnen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Ohne Vertrag gilt das Gesetz, und danach ist laut Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Vermieter in der Pflicht. „Der Mieter muss überhaupt nicht renovieren“, so Jurist Ropertz.



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lüsterneLINDA schrieb:
beim googlen findet man sooo viele zum großen teil unterschiedlichen ergebnisse.


also alle wände sind weiß, nur halt nach all den jahren sehen die nicht mehr aus wie frisch gestrichen. wir rauchen nicht, aber bevor neue mieter da einziehen können, muss da auf alle fälle gestrichen werden. nur möchte ich nicht unbedingt mehr machen, als wir rechtlich müssen.

Schau mal hier rein, vielleicht hilft das ja weiter. Wenn es von Test kommt, sollte es eigentlich stimmen.
 
Genau, solange alles in einem menschlichen Rahmen bleibt, muss man da nichts machen. Aber wenn du z. B. deine Wand orange mit sibernen Streifen bepinselt hast, dann musst du, wenn der Nachmieter das nicht übernehmen will, in einen neutralen Zustand überführen. Man kann dann natürlich das Arschloch spielen und anstatt Weiß eine "neutrale Farbe" nehmen, das darf man nämlich auch. ^^
 
ich finde meinen mietvertrag natürlich gerade nicht, muss also warten bis meine kollegen wieder da sind.

soweit ich das alles verstanden habe sind diese klauseln nur nichtig, wenn die einem vorschreiben in regelmäßigen abständen oder zu einem bestimmen zeitpunkt (wie auszug) zu renovieren. wenn bei mir jetzt aber drin stehen würde, dass wir dann renovieren müssen, wenn es einfach "abgewohnt" aussieht (so wie es jetzt der fall ist, nach über 4 jahren ohne streichen), dann müsste diese klausel nach meinem empfinden doch zulässig sein und wir müssen streichen.

oder täusch ich mich da?
 
Nö, ich würde sagen, Du täuscht dich nicht. Solange Du nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festgenagelt bist, wird das schwierig. Das war aber (bis vor ein paar Jahren) aber immer Teil eines Standardmietvertrages. In meinem ist es jedenfalls so :grins:
 
Das ist eine Klausel aus meinem Mietvertrag, die z. B. nach meinem Kenntnisstand nichtig ist. Dabei geht es aber eher um die *festen* Zeitpunkte. "Instandhalten" muss man die Wohnung schon noch. :)

Die Schönheitsreparaturen sollen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab
Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen
fachgerecht durchgeführt worden sind, soweit notwendig durchgeführt werden:

  • alle 3 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen;
  • alle 4 Jahre Holzwerke und Heizkörper;
  • alle 5 Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure, Toiletten;
  • alle 7 Jahre: sonstige Nebenräume
 
ach mann, wir sind zwar im sep. 2006 hier eingezigen, was glaub ich vor diesem urteil war, aber wir haben zwischenzeitlich einen neuen wg bewohner bei dessen einzug wir nochmal nen vertrag unterschrieben haben.

da das ne große immobilienfirma hier in der stadt ist, rechne ich damit, dass die die klauseln entsprechend abgeändert haben. naja, da muss man halt durch.
 
Cloud Strife schrieb:
Das ist eine Klausel aus meinem Mietvertrag, die z. B. nach meinem Kenntnisstand nichtig ist. Dabei geht es aber eher um die *festen* Zeitpunkte. "Instandhalten" muss man die Wohnung schon noch. :)

Die Schönheitsreparaturen sollen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab
Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen
fachgerecht durchgeführt worden sind, soweit notwendig durchgeführt werden:

  • alle 3 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen;
  • alle 4 Jahre Holzwerke und Heizkörper;
  • alle 5 Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure, Toiletten;
  • alle 7 Jahre: sonstige Nebenräume

Das dürfte leider wirksam sein, da der Vertrag...

"dem Mieter an anderer Stelle das Recht einräumt, von diesen Fristen abzuweichen, wenn der Zustand der Wohnung es rechtfertigt (Aktenzeichen: VIII ZR 106/05 und VIII ZR 152/05)".

Hab mir das Urteil jetzt aber nicht im Detail angesehen.
 
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