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Die Abgeordneten. Ich glaube 25% müssen den Antrag stellen und dann braucht es ne 2/3-Mehrheit. Allerdings afaik nur für Sachen, die das Bundesrecht betreffen, weshalb zum Beispiel die Kreditgeschichte rausfällt.
Das ist IMHO auch die traurige Ironie an der Sache. Wenn Wulff tatsächlich so viel Dreck am Stecken hat, dass es ohne Immunität für eine Strafverfolgung reichen würde, kann er gar nicht zurücktreten, selbst wenn er es wollte.
Die Aussitztaktik gehört zu Deutschland.
Am Sessel kleben gehört zu Deutschland.
Einfordern einer "Lehrzeit für den Bundespräsidenten" gehört zu Deutschland (das entsprechende Azubi-Gehalt jedoch nicht).
Was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern gehört zu Deutschland.
Bauernopfer gehören zu Deutschland.
Inszeniertes Interview in den Ö/R gehört zu Deutschland.
Vetternwirtschaft und Seilschaften gehören zu Deutschland.
Zweierlei Maß gehört zu Deutschland.
Manche sind gleicher gehört zu Deutschland.
Wasser predigen und Wein saufen gehört zu Deutschland.
Ja, bleibt fraglich wie die zeitlichen Grenzen von 46 II GG aussehen. Müsste man dann natürlich auch nochmal jemanden Fragen der die Nds. Verfassung kennt. Da wird ja vermutlich was ähnliches drin stehen.
Stichwort: Flucht in den Abgeordnetenstatus.
So oder so steht ja aber auch noch der Verfassungsbruch als Konflikt im Rahmen von 55 II GG im Raum. Dazu hat man sich ja, meiner Kenntnis nach, auch noch nicht geäußert. Stichwort Briefkopf in Osnabrück.
Wulff soll Firmen-Handy eines Freundes genutzt haben
Christian Wulff: Der damalige niedersächsische Ministerpräsident hat laut "Welt" in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident mehrere Monate lang ein Firmen-Handy des befreundeten Filmfonds-Managers David Groenewold genutzt. Die Telefonkosten von mehr als 900 Euro soll er bezahlt haben.