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Der "gute Laune"-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich bin 14 Stunden im Minus. :ugly:

Bist du Beamter? Kommt mir alles so bekannt vor!

Es gibt kein Arbeitsgesetz zum Thema Überstunden - sowas ist entweder im Arbeitsvertrag geregelt oder in einer Betriebsvereinbarung.

Die Zeit, in welcher ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, wird als „Arbeitszeit“ bezeichnet. Wie lange diese im Einzelnen täglich maximal zulässig ist, wird im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt, dabei ist jedoch zu beachten, dass sich diese Regelungen ausschließlich auf die tägliche zulässige Arbeitszeit beziehen, und nicht etwa auf deren Verteilung auf die Wochentage. Regelungen, wann die tatsächliche Arbeitszeit stattfinden soll, obliegt dem Arbeitgeber. Ausnahmen besehen lediglich in jenen Unternehmen, in denen einBetriebsrat vorhanden ist: gemäß § 87BetrVG darf dieser über die Dauer der Arbeitszeit sowie deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage mitbestimmen.
 
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