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Der "gute Laune"-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

@Bexter

Da ich mal nicht davon ausgehe, dass du keine Zeitersparnis von 1 Stunde Fahrweg am Tag hast, wird es schon eng. :D Sofern du jetzt aber zu Fuss auf die Arbeit gehen könntest, sind die Umzugskosten auch als Werbungskosten abzugsfähig wenn du die 1 Stunde Ersparnis pro Tag nicht hast.

Wenn du ein Speditionsunternehmen beauftragt hast, kannst du die Kosten wenigstens im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen ansetzen. Gibt dann gleich 20% Steuerersparnis. Voraussetzung ist aber dass du die Rechnung überwiesen hast. Ist bei Speditionen immer ein bißchen schwieriger

@Xboxbesitzer

:shock: Das ist ja was. Noch einer von uns hier :bier: Gib Gas - lohnt sich.
 
Das mit dem Speditionsunternehmen ist schon mal etwas :)
Worunter muss ich das denn ansetzen, damit es unter Haushaltskosten zählt? Ne Überweisung habe ich da tatsächlich getätigt :)
 
Hab alles auf dem berufsbekleidenden Weg - sprich am Wochenende, neben der Arbeit - gemacht. Steuerberater ist ja ne Abschlussprüfung die sowohl Studierten wie auch Berufspraktikern offen steht. Zulassungsvoraussetzung sind jeweils unterschiedliche Jahre Berufserfahrung.

Auf der Rückseite des Mantelbogens unter der Rubrik "Haushaltsnahe Dienstleistungen!"
 
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