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Gast
SOviel ich weiß, muss doch das Gesundheitsamt "freitesten", also nach einem negativen Test die sonst geltende Quarantäneanordnung aufheben. Das kann man nciht selbst entscheiden...
Bist du dir da sicher?
Wie soll das Gesundheitsamt dass denn machen?
Die schaffen es ja nicht mal mehr den Quarantäne-Bescheid vor Ablauf der Quarantäne zu verschicken.
Meines Wissens reicht ein Nachweis (Anti-Gen oder PCR) von einer Teststelle, beispielsweise einem Testzentrum, einer Apotheke oder einer Arztpraxis aus. Nur der Selbsttest (stand Januar, Keine Ahnung ob sich das nochmal geändert hat) zählt nicht.



