20.000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
Vor Beginn der 2. Halbzeit des Bundesliga-Spiels beim SC Freiburg am 17. Dezember 2011 wurde im Dortmunder Zuschauerblock Bengalisches Feuer abgebrannt. Während der Verlängerung des DFB-Pokal-Spiels bei Fortuna Düsseldorf am 20. Dezember 2011 wurde aus dem Dortmunder Zuschauerblock ein Bierbecher Richtung Eckfahne geworfen.
In der 66. Minute des Bundesliga-Spiels bei Hertha BSC Berlin am 18. Februar 2012 ging im Dortmunder Block ein Kanonenschlag hoch. Zudem zeigten Dortmunder Zuschauer beim Bundesliga-Heimspiel gegen Werder Bremen am 17. März 2012 ein verunglimpfendes Banner.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.