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Gast
Schalke hat ja unmengen an Kapitalgesellschaften (tlw. i.V.m. Gesamthandsgesellschaften des Handelsrechts) gegründet.
Richtigerweise unterscheidet man dann nicht zwischen Schulden und Verbindlichkeiten, sondern zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Ach da fällt mir noch was ein. Der Grund weshalb wir soviele KGaA sehen in der Bundesliga (Dortmund hatte damit ja begonnen).
Der Grund sind die DFB Statuten. Die schreiben ja vor das der Verein die Leitungsmacht selbst behalten muss. (50 + 1 Regel)
Bei der AG könnte man nur 49% der Aktien an die Börse bringen um die Leitungsmacht zu behalten.
Bei der KGaA umgeht man die Regel einfach. Die KGaA gibt 100% ihrer Geschäftsanteile in den Handel und generiert so mehr als doppelt soviele Einnahmen. Dadurch das der persönlich haftende Komplementär dann eine Kapitalgesellschaft sein kann (und faktisch immer ist) umgeht man die persönliche Haftung und behält durch die (in der Regel) GmbH als Komplementär trotzdem die Leitungsmacht.
Ergo: DFB Statut ausgetrickst. Große Investoren sind möglich und die 50 +1 Regel ist - umgangen - gewahrt.
Richtigerweise unterscheidet man dann nicht zwischen Schulden und Verbindlichkeiten, sondern zwischen Eigen- und Fremdkapital.
silbex schrieb:Am Ende können Schalke und Dortmund froh sein, dass es da solche Lücken im Lizenzierungsverfahren gibt.
Ach da fällt mir noch was ein. Der Grund weshalb wir soviele KGaA sehen in der Bundesliga (Dortmund hatte damit ja begonnen).
Der Grund sind die DFB Statuten. Die schreiben ja vor das der Verein die Leitungsmacht selbst behalten muss. (50 + 1 Regel)
Bei der AG könnte man nur 49% der Aktien an die Börse bringen um die Leitungsmacht zu behalten.
Bei der KGaA umgeht man die Regel einfach. Die KGaA gibt 100% ihrer Geschäftsanteile in den Handel und generiert so mehr als doppelt soviele Einnahmen. Dadurch das der persönlich haftende Komplementär dann eine Kapitalgesellschaft sein kann (und faktisch immer ist) umgeht man die persönliche Haftung und behält durch die (in der Regel) GmbH als Komplementär trotzdem die Leitungsmacht.
Ergo: DFB Statut ausgetrickst. Große Investoren sind möglich und die 50 +1 Regel ist - umgangen - gewahrt.


Eh ein Schwachsinn den Fanclubs ein Vorwerkaufsrecht auf das gesamte Kontigent zu geben. Jedenfalls gleich Freitag welche bestellen.
Da kann man das auch nicht auf den Charakter des Spielers schieben (KURANYI?), sondern auf die Unfähigkeit der Verantwortlichen.