Hannover 96-Presseservice: 50+1: Hauptantrag stattgegeben
Hannover (ots) - Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat dem von Hannover 96 in der mündlichen Verhandlung vom 04. Juli 2011 gestellten Hauptantrag mit Schiedsspruch vom 25.08.2011 stattgegeben.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung erhalten die Vereine der DFL die Möglichkeit, im Rahmen einer langfristigen Kooperation mit Förderern diesen nach Ablauf von 20 Jahren die Kapital- und/oder Stimmenmehrheit an der lizenzierten Gesellschaft zu übertragen. Die für diese Ausnahme geltenden umfangreichen Auflagen und Bestimmungen der Satzung der DFL bleiben im bisherigen Umfang erhalten und sind zu beachten.
Die Gesellschafter von Hannover 96 werden ihr langfristiges Engagement für die Förderung des Fußballsports in der Region Hannover fortsetzen. Der Schiedsspruch bietet die angestrebten Perspektiven für die weitere Entwicklung von Hannover 96.
Der Geschäftsführer von Hannover 96, Martin Kind, bewertet den Schiedsspruch wie folgt:
"Wie begrüßen dieses Urteil, es bestätigt unsere Rechtsauffassung. Hannover 96 hat jetzt langfristig, auf Jahrzehnte, die Chance zu einer perspektivischen Entwicklung und verantwortungsvollen Nutzung seiner Potenziale. Wir konnten deshalb auch einer Lösung den Weg ebnen, bei der es grundsätzlich bei der bisherigen 50+1-Regelung bleibt und die es in der vom Gericht festgelegten Fassung gleichzeitig ermöglicht, dass unsere speziellen Interessen gewahrt werden sowie die berechtigten und vernünftigen Motive der 50+1-Regelung erhalten bleiben.
Dem Schiedsgericht danke ich für eine sehr umsichtige und faire Verhandlungsführung."