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Atomkatastrophen weltweit - immer mal wieder!

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich habe so nebenbei mitbekommen, dass Schäden die durch einen Reaktorunfall angerichtet werden, nicht einklagbar sind. Beispiel: ein Bauer muss seine Ernte/seinen Viehbestand vernichten, weil radioaktiv verstrahlt.

Sollte das wirklich so sein, ist dieser Umstand im höchsten Masse skandalös. Würde aber einiges erklären.
 
Sleipn1r schrieb:
Ich habe so nebenbei mitbekommen, dass Schäden die durch einen Reaktorunfall angerichtet werden, nicht einklagbar sind. Beispiel: ein Bauer muss seine Ernte/seinen Viehbestand vernichten, weil radioaktiv verstrahlt.

Sollte das wirklich so sein, ist dieser Umstand im höchsten Masse skandalös. Würde aber einiges erklären.

Sowas zu lesen bzw. von solchen Paragraphen zu berichten ist halt immer gewinnbringender, als zu sagen, dass die Betreiber des Fukushima AKW längst gesagt haben, Landwirte im Umkreis zu entschädigen, sobald es überstanden ist.
 
Mittlerweile kann man wohl sagen, dass die Japaner, bzw. die Betreiber so ein Szenario ignorierten. Man hätte sich theroretisch darauf vorbereiten können, darüber wurde 2007 auch gesprochen. Aber das hätte wohl die Kosten in die Höhe schnellen lassen. Daran sieht man, dass die gewährleistete, angeblich höchstmögliche Sicherheit immer in Relation zu den Kosten zu verstehen ist.
 
Betreiber Tepco räumt Fehler ein
Lasche Kontrollen im AKW Fukushima

Hauptverwaltung von Tepco in Tokio (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Hauptverwaltung von Tepco in Tokio: Tepco gab Schlampereien an seinem Atomkraftwerk zu. ]
Knapp zwei Wochen vor dem schweren Erdbeben hat der japanische Energieriese Tepco eingeräumt, regelmäßige Kontrollen am Atomkraftwerk Fukushima I unterlassen zu haben. In einem Bericht an die Atomaufsichtsbehörde schrieb Tepco am 28. Februar, dass insgesamt 33 Ausrüstungsgegenstände nicht untersucht worden seien. Zu den nicht inspizierten Teilen gehörten unter anderem Notstrom-Dieselgeneratoren für Reaktor 3, Pumpen für die Einheiten 1 und 2 sowie Generatorenteile für Reaktor 4. Der Ausfall der Notstromversorgung gilt als eine Ursache für das Reaktor-Unglück.
Atomaufsicht hält sich bedeckt

Die Atomaufsicht gab Tepco bis zum 2. Juni Zeit, einen Korrekturplan auszuarbeiten. In ihrem Schreiben vom 2. März äußerte sich die Behörde überzeugt, dass die ausgefallenen Inspektionen kein unmittelbares Risiko für die Sicherheit des aus den 1970er-Jahren stammenden Atomkraftwerks haben würde. Die Firma habe versichert, dass die Untersuchungen in Kürze nachgeholt würden.


http://www.tagesschau.de/ausland/tepco116.html


Aber in Deutschland brauchen wir keinen Tsunami, bei uns reicht ein Elektriker :ugly:
Angesichts der japanischen Atomkatastrophe fällt dem Bundesumweltminister Röttgen ein:

"Wir gehen davon aus, dass eine Gefährdung Deutschlands praktisch ausgeschlossen werden kann"

Die Wirklichkeit der Atomindustrie sieht wie folgt aus:

1975 AKW Greifswald: Ein Elektriker zeigt einem Lehrling, wie man elektrische Schaltkreise überbrückt. Das löst einen Kurschluss im Block 1 aus. Ein Feuer zerstört die Stromversorgung der Kühlmittelpumpe. Der Unfall geht nur knapp an einer Kernschmelze vorbei.

1977 AKW Gundremmingen: Kurzschlüsse in der Hochspannungsleitung. Dadurch tritt eine Schnellabschaltung ein. Die führte dazu, dass im Block A radioaktives Wasser etwa drei Meter hoch stand. Betreiber des AKW: RWE und E.ON.

1978 AKW Brunsbüttel: Es traten etwa zwei Tonnen radioaktiver Dampf ins Freie aus. Trotzdem lief der Reaktor zwei Stunden weiter. Die Belegschaft hatte das automatische Sicherheits-System manipuliert. Betreiber des AKW: Vattenfall und E.ON.

1986 AKW Hamm-Uentrop: Im AKW traten radioaktive Aerolose aus. Eine Reihe Kugelbrennelemente zerbrachen. Der Reaktor musste stillgelegt werden. Betreiber des AKW: Damals VEW (später RWE).

1987 AKW Biblis: Beim Anfahren des Reaktors klemmte ein Ventil. Das Betriebspersonal reagierte erst nach 15 Stunden. Radioaktives Wasser trat aus. Der Vorfall wurde erst ein Jahr später veröffentlicht. Betreiber des AKW: RWE.

1994 AKW Biblis: Der Motor einer Hauptkühlmittelpumpe brannte. Bei Wartungsarbeiten wurde ein Meißel im Motor vergessen. AKW-Betreiber: Immer noch RWE:

2000 AKW Grafenrheinfeld: Im Juni wurden an acht Steuerventilen technische Mängel entdeckt. Im Juli kam es zu einem Brand der Hauptkühlmittelpumpe. AKW-Betreiber: E.ON.

2001 AKW Philippsburg: Die Belegschaft übersah beim Anfahren von Block 2, dass das Notkühlsystem überfordert war. AKW-Betreiber: EnBW.

2001 AKW Brunsbüttel: Es ereignete sich eine schwere Wasserstoffexplosion in unmittelbarer Nähe zum Reaktordruckbehälter, der Deckel des Reaktors zerriss dabei auf einer Länge von zwei bis drei Metern. AKW-Betreiber: Vattenfall und E.ON.

2004 AKW Biblis: Nacheinander fielen fünf Stromversorgungssysteme aus. Zwei Hochspannungsleitungen verursachten einen Kurzschluss. Der Reaktor musste heruntergefahren werden. AKW-Betreiber: RWE.

2004 AKW Neckarwestheim: Kontaminiertes Wasser gelangte in den Neckar. AKW-Betreiber: EnBW.

2007 AKW Philippsburg: Der Sicherheitsbehälter wurde nicht korrekt geschlossen. AKW-Betreiber: EnBW.

2007 Kernkraftwerk Unterweser: Vier Stränge des Not- und Nachtkühlsystems standen nur eingeschränkt zur Verfügung. Der Fehler war seit über einem Jahr bekannt. AKW-Betreiber: E.ON.

2007 AKW Brunsbüttel: Während der Wartungsarbeiten entstand ein Kurzschluss. Es musste eine Schnellabschaltung vorgenommen werden. Es kam zu einem Schwelbrand. AKW-Betreiber: Vatenfall und E.On.

2007 AKW Krümmel: Ein Kurschluss entzündete das Transformatorenöl. Bei der Schnellabschaltung kam es zu Problemen mit der Stromversorgung und der Datensicherung. AKW-Betreibetr: Vattenfall.

2008 AKW Krümmel: Es ereignete sich ein Schwelbrand in der Lüftungsanlage. AKW-Betreiber: Vattenfall.

2008 AKW Philippsburg: Im Druckbehälter des Block 1 wurde ein Druckabfall festgestellt. es gab ein Leck im Behälter. AKW-Betreiber: EnBW.

In Vorbereitung der Verlängerung von AKW-Laufzeiten behauptete Kanzlerin Merkel:

"Dass aus energiefachlicher Sicht eine Verlängerung der Kernkraft-Laufzeiten im zweistelligen Bereich wünschenswert ist."

Im Oktober 2010 wurde das Gesetz über die längeren AKW-Laufzeiten vom Bundestag beschlossen. Die Laufzeiten wurden durchschnittlich um 12 Jahre verlängert.



Hamburg (ots) - Greenpeace reicht heute gemeinsam mit einer
Anwohnerin beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim
Klage gegen den Weiterbetrieb des Atomreaktors Neckarwestheim 1 ein.
Nach Ansicht der unabhängigen Umweltschutzorganisation läuft der
Reaktor seit dem 10. Januar 2011 ohne gültige Betriebsgenehmigung, da
diese nach dem Atomgesetz aus dem Jahr 2002 bereits erloschen ist.
Neckarwestheim 1 hat im Januar eine Laufzeitverlängerung von acht
Jahren erhalten, die aber nach Auffassung von Greenpeace
verfassungswidrig ist. Neue Ausbreitungsrechnungen, die die
Umweltschutzorganisation heute im Internet veröffentlicht, belegen
die verheerenden Folgen, die ein schwerer Reaktorunfall im AKW
Neckarwestheim für Baden-Württemberg hätte.

"Umweltministerin Gönner sind die Interessen des landeseigenen
Atomkonzerns EnBW offenbar wichtiger als die Sicherheit der
Bevölkerung", sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. "Die
Kläger wollen nicht mehr mit der Angst vor einem schweren Störfall
leben. Frau Gönner muss endlich das Wohl der Menschen ins Zentrum
ihrer Atomaufsicht rücken."

Ausbreitungsrechnungen belegen tödliche radioaktive Dosis für
Stuttgart

Der Reaktor Neckarwestheim 1 läuft nicht nur mit rechtlich
zweifelhafter Betriebserlaubnis, er ist nach Recherchen der
Umweltorganisation auch nicht gegen einen möglichen Flugzeugabsturz
geschützt. Greenpeace hat zwei Ausbreitungsrechnungen für den Fall
eines schweren Unfalls erstellen lassen, die heute im Internet
veröffentlicht werden. Eine mögliche Bodenkontamination mit Cäsium
137 wurde anhand von realen, archivierten Wetterdaten errechnet. Eine
zweite Ausbreitungsrechnung berücksichtigt alle relevanten
Radionuklide. Sie belegt, dass in Stuttgart schon wenige Stunden nach
einem sogenannten Super-GAU die tödliche Radionukliddosis allein
durch die Luft aufgenommen werden könnte.
 
Gerri schrieb:
In Japan, in Deutschland? überall?

Ich bin kein Jurist, aber das scheint überall so zu sein. Nach dem Verursacherprinzip müssten mmn AKW Betreiber bzw. deren Versicherungen nach einem Unfall für den angerichteten Schaden haften, genau wie die Haftpflichversicherung eines Speditionsunternehmens, dessen Tankwagen bei einem Unfall mit 25000 Liter Chemikalien das Erdreich vergiftet.

Natürlich ist das bei einem Erdbeben etwas anderes (höhere Macht), aber falls Fahrlässigkeit mit im Spiel ist, z.B. weil gesetzliche Auflagen nicht eingehalten wurden, sollte der Betreiber zur Verantwortung gezogen werden können.

Wenn ihr mich fragt, ist genau das der springende Punkt in der Atomkraft Frage. Durch diese Haftpflicht der Betreiber käme nämlich so etwas wie Kostenwahrheit ans Tageslicht und die AKWs müssten dicht machen.

Soviel zum Thema, gute und billige Energie. Gut und billig nämlich nur für jene, die nicht Krebs als Folgeschaden und ein verstrahltes Grundstück haben.
 
Die AKWs in Japan sind zumindest nicht versichert, die Deutschen nur bis zu 2,5 Mrd €. Fragt sich, inwieweit der Staat für die Folgeschäden haftbar gemacht werden könnte.
 
Das sind ja nur die wirklich schweren Störfälle (Eil- und Sofortmeldungen). Die meldepflichtigen Vorfälle sind ja noch viel häufiger.

Nuclear_event_germany.png
 
Ich kopiere mal faul von der Wiki:

Kategorie S (Sofortmeldung): unverzüglich fernmündlich oder per Telefax und schriftlich spätestens innerhalb 5 Tagen
Kategorie E (Eilmeldung): innerhalb von 24 Stunden fernmündlich oder per Telefax und schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen
Kategorie N (Normalmeldung): spätestens am 5. Werktag nach Eintritt des Vorkommnisses
Kategorie V (Ereignisse vor Inbetriebnahme): spätestens am 10. Werktag mittels Formblatt
 
frisell schrieb:
also die liste, die ash gepostet hat :shock:
ich wusste zwar von einigen, aber so viele??? :shock:

Da ist aber auch viel sensationsgeile Panikmache dabei. Das sind größtenteils Störungen und Defekte die so auch tagtäglich in anderen Großanlagen passieren. Und wenn da von einem Schwelbrand in einer Lüftungsanlage die Rede ist,bedeutet das wahrscheinlich eher dass es im Pausenraum der Mitarbeiter n bischen komisch gerochen hat, als dass wir kurz vor einer nuklearen Katastrophe standen :roll:

Und nur mal sone technische Info nebenbei:
Prozess- und Sicherheitsrelevante Anlagenteile wie eben auch diese oft zitierten Kühlwasserpumpen werden nach deutschem Standart immer in zweifacher Ausführung verbaut. Wenn wirklich mal eine Ausfallen sollte, kann die andere sofort die Arbeit übernehmen.
 
Klar, da ist schon viel Kleinkram dabei. Aber auch aus kleinen Sachen kann ein großer Knall erwachsen. Und die Redundanz ist auch relativ: in Forsmark waren alle vier Notstromgeneratoren ausgefallen. Die Folge war eine fast-Kernschmelze. 20 min vorher haben sie Zwei davon per Hand wieder angeworfen. Knappe Sache.
 
Cale schrieb:
Ich kopiere mal faul von der Wiki:

Kategorie S (Sofortmeldung): unverzüglich fernmündlich oder per Telefax und schriftlich spätestens innerhalb 5 Tagen
Kategorie E (Eilmeldung): innerhalb von 24 Stunden fernmündlich oder per Telefax und schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen
Kategorie N (Normalmeldung): spätestens am 5. Werktag nach Eintritt des Vorkommnisses
Kategorie V (Ereignisse vor Inbetriebnahme): spätestens am 10. Werktag mittels Formblatt

mh naja mir gings da eher wann z.b. welche Meldung vorgeschrieben ist. Wenn ne N Meldung schon kommen muss wenn ein Mitarbeiter gefurzt hat dann bringt mir die Zahl nicht wirklich viel.
 
Na ja, ich weiß nicht, wie bewandert Du in Nukleartechnik und Atomrecht bist, aber Du kannst Dich ja mal hier einlesen und uns eine Zusammenfassung posten :D
(Da bin einfach zu faul für)

Mir reicht, ehrlich gesagt, daß diese Fälle explizit beim Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet werden müssen. Ich nehme an, daß Mitarbeiterfürze nicht in diese Kategorien fallen :deal:
 
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