Angesichts der japanischen Atomkatastrophe fällt dem Bundesumweltminister Röttgen ein:
"Wir gehen davon aus, dass eine Gefährdung Deutschlands praktisch ausgeschlossen werden kann"
Die Wirklichkeit der Atomindustrie sieht wie folgt aus:
1975 AKW Greifswald: Ein Elektriker zeigt einem Lehrling, wie man elektrische Schaltkreise überbrückt. Das löst einen Kurschluss im Block 1 aus. Ein Feuer zerstört die Stromversorgung der Kühlmittelpumpe. Der Unfall geht nur knapp an einer Kernschmelze vorbei.
1977 AKW Gundremmingen: Kurzschlüsse in der Hochspannungsleitung. Dadurch tritt eine Schnellabschaltung ein. Die führte dazu, dass im Block A radioaktives Wasser etwa drei Meter hoch stand. Betreiber des AKW: RWE und E.ON.
1978 AKW Brunsbüttel: Es traten etwa zwei Tonnen radioaktiver Dampf ins Freie aus. Trotzdem lief der Reaktor zwei Stunden weiter. Die Belegschaft hatte das automatische Sicherheits-System manipuliert. Betreiber des AKW: Vattenfall und E.ON.
1986 AKW Hamm-Uentrop: Im AKW traten radioaktive Aerolose aus. Eine Reihe Kugelbrennelemente zerbrachen. Der Reaktor musste stillgelegt werden. Betreiber des AKW: Damals VEW (später RWE).
1987 AKW Biblis: Beim Anfahren des Reaktors klemmte ein Ventil. Das Betriebspersonal reagierte erst nach 15 Stunden. Radioaktives Wasser trat aus. Der Vorfall wurde erst ein Jahr später veröffentlicht. Betreiber des AKW: RWE.
1994 AKW Biblis: Der Motor einer Hauptkühlmittelpumpe brannte. Bei Wartungsarbeiten wurde ein Meißel im Motor vergessen. AKW-Betreiber: Immer noch RWE:
2000 AKW Grafenrheinfeld: Im Juni wurden an acht Steuerventilen technische Mängel entdeckt. Im Juli kam es zu einem Brand der Hauptkühlmittelpumpe. AKW-Betreiber: E.ON.
2001 AKW Philippsburg: Die Belegschaft übersah beim Anfahren von Block 2, dass das Notkühlsystem überfordert war. AKW-Betreiber: EnBW.
2001 AKW Brunsbüttel: Es ereignete sich eine schwere Wasserstoffexplosion in unmittelbarer Nähe zum Reaktordruckbehälter, der Deckel des Reaktors zerriss dabei auf einer Länge von zwei bis drei Metern. AKW-Betreiber: Vattenfall und E.ON.
2004 AKW Biblis: Nacheinander fielen fünf Stromversorgungssysteme aus. Zwei Hochspannungsleitungen verursachten einen Kurzschluss. Der Reaktor musste heruntergefahren werden. AKW-Betreiber: RWE.
2004 AKW Neckarwestheim: Kontaminiertes Wasser gelangte in den Neckar. AKW-Betreiber: EnBW.
2007 AKW Philippsburg: Der Sicherheitsbehälter wurde nicht korrekt geschlossen. AKW-Betreiber: EnBW.
2007 Kernkraftwerk Unterweser: Vier Stränge des Not- und Nachtkühlsystems standen nur eingeschränkt zur Verfügung. Der Fehler war seit über einem Jahr bekannt. AKW-Betreiber: E.ON.
2007 AKW Brunsbüttel: Während der Wartungsarbeiten entstand ein Kurzschluss. Es musste eine Schnellabschaltung vorgenommen werden. Es kam zu einem Schwelbrand. AKW-Betreiber: Vatenfall und E.On.
2007 AKW Krümmel: Ein Kurschluss entzündete das Transformatorenöl. Bei der Schnellabschaltung kam es zu Problemen mit der Stromversorgung und der Datensicherung. AKW-Betreibetr: Vattenfall.
2008 AKW Krümmel: Es ereignete sich ein Schwelbrand in der Lüftungsanlage. AKW-Betreiber: Vattenfall.
2008 AKW Philippsburg: Im Druckbehälter des Block 1 wurde ein Druckabfall festgestellt. es gab ein Leck im Behälter. AKW-Betreiber: EnBW.
In Vorbereitung der Verlängerung von AKW-Laufzeiten behauptete Kanzlerin Merkel:
"Dass aus energiefachlicher Sicht eine Verlängerung der Kernkraft-Laufzeiten im zweistelligen Bereich wünschenswert ist."
Im Oktober 2010 wurde das Gesetz über die längeren AKW-Laufzeiten vom Bundestag beschlossen. Die Laufzeiten wurden durchschnittlich um 12 Jahre verlängert.
Hamburg (ots) - Greenpeace reicht heute gemeinsam mit einer
Anwohnerin beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim
Klage gegen den Weiterbetrieb des Atomreaktors Neckarwestheim 1 ein.
Nach Ansicht der unabhängigen Umweltschutzorganisation läuft der
Reaktor seit dem 10. Januar 2011 ohne gültige Betriebsgenehmigung, da
diese nach dem Atomgesetz aus dem Jahr 2002 bereits erloschen ist.
Neckarwestheim 1 hat im Januar eine Laufzeitverlängerung von acht
Jahren erhalten, die aber nach Auffassung von Greenpeace
verfassungswidrig ist. Neue Ausbreitungsrechnungen, die die
Umweltschutzorganisation heute im Internet veröffentlicht, belegen
die verheerenden Folgen, die ein schwerer Reaktorunfall im AKW
Neckarwestheim für Baden-Württemberg hätte.
"Umweltministerin Gönner sind die Interessen des landeseigenen
Atomkonzerns EnBW offenbar wichtiger als die Sicherheit der
Bevölkerung", sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. "Die
Kläger wollen nicht mehr mit der Angst vor einem schweren Störfall
leben. Frau Gönner muss endlich das Wohl der Menschen ins Zentrum
ihrer Atomaufsicht rücken."
Ausbreitungsrechnungen belegen tödliche radioaktive Dosis für
Stuttgart
Der Reaktor Neckarwestheim 1 läuft nicht nur mit rechtlich
zweifelhafter Betriebserlaubnis, er ist nach Recherchen der
Umweltorganisation auch nicht gegen einen möglichen Flugzeugabsturz
geschützt. Greenpeace hat zwei Ausbreitungsrechnungen für den Fall
eines schweren Unfalls erstellen lassen, die heute im Internet
veröffentlicht werden. Eine mögliche Bodenkontamination mit Cäsium
137 wurde anhand von realen, archivierten Wetterdaten errechnet. Eine
zweite Ausbreitungsrechnung berücksichtigt alle relevanten
Radionuklide. Sie belegt, dass in Stuttgart schon wenige Stunden nach
einem sogenannten Super-GAU die tödliche Radionukliddosis allein
durch die Luft aufgenommen werden könnte.