Melphiz
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Woher nimmst du deine 3? Soweit ich weiß, galt immer:
Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ127080924201917/link7067A.htmlDoch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden muss, bevor er von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann.
Quelle: http://www.connect.de/ratgeber/das-sagt-das-gesetz-378085.html sowie http://www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht/rueckgabe-eines-laptops-nach-mehrmaligem-defekt-310818Nachbesserung fehlgeschlagen – Kaufrücktritt: Eine Nachbesserung gilt üblicherweise nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen (BGB § 440). Danach ist der Rücktritt vom Kauf möglich.

