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Arbeitsrecht; Meinung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

lenny2kloose

Kann bis 12 zählen
Hallo,

ich habe gerade etwas Bauchweh wegen einem Streit zwischen mir und der HR-Abteilung.
Es geht darum, dass ich während einem 2 1/2 wöchigen Aufenthalt in Japan einen Tag nicht arbeiten konnte/durfte, weil in Japan ein Nationalfeiertag war.

Wer langeweile hat darf sich gerne den Emailverkehr durchlesen.

Bin auf eure Meinung gespannt:
Hallo Herr Love


bitte überprüfen Sie Ihr Zeitkonto und tragen Sie fehlende Angaben im ESS nach.

Damit der Jahresabschluss stimmt, sollten alle Zeiten bis Ende des Jahres korrekt im System sein.


Aktuell handelt es sich bei Ihnen um den



19.09.2016 – keine Zeiten im System


Vielen Dank und freundliche Grüße


XXYY

___________

Hallo Frau XXYY,

Zu diesem Zeitpunkt war ich in Japan auf Geschäftsreise. Der 19.09 war ein gesetzlicher Japanischer Feiertag, an dem ich und mein Kollege nicht arbeiten konnten.
Deswegen sind an diesem Tag auch keine Arbeitsstunden eingetragen.

Beste Grüße

Mr Love



Guten Morgen Herr Mr. Love

soll ich Ihnen für den 19.09. dann Urlaub oder lieber einen Gleittag eintragen?

Bitte geben Sie mir kurz Bescheid.

Freundliche Grüße




Guten Tag Frau XXYY

am 19.09.2016 war in Japan ein gesetzlicher arbeitsfreier Feiertag. Nach Recherche wird dieser Tag wie ein „deutscher Feiertag“ behandelt.

Deshalb bitte keinen Urlaub/Gleittag hier eintragen.

Vielen Dank.

Beste Grüße

Mr. Love

Guten Morgen Herr Love


wir benötigen die Info, weil der Feiertag im Ausland erst nach 3 monatigem Aufenthalt dort für Sie gilt.


Vielen Dank und freundliche Grüße


Frau XXYY

Guten Morgen Frau XXYY,

könnten Sie mir bitte erklären, warum das Arbeitsrecht in meinem Fall nicht zutrifft?
Ich kann das so ohne (Quellen-) Begründung nicht akzeptieren.

Vielen Dank!


Beste Grüße


Mr. Love

Guten Morgen Frau XXYY,

wenn die Probleme mit ausländischen Feiertagen von SAP herrüheren, dann kann man ja auch einfach 8 Std. Arbeitszeit eintragen.
Was aber keinen Sinn macht ist, dass ich 2 ½ Wochen in Japan bin, dann mittendrin nicht arbeiten kann/darf, wegen eines japanischen nationalen Feiertags und ich dann einen Urlaubstag/Ausgleichstag nehmen soll.


Siehe auch folgende Quellen:


http://arbeitgeber.monster.de/hr/pe...nstreise-freizeit-oder-arbeitszeit-79169.aspx
Feiertage: Es gilt die Regelung vor Ort

Klar geregelt hingegen ist der Fall, wenn man während der Dienstreise einen Feiertag erwischt. "Das Feiertagsgesetz sagt, man darf nicht am Arbeitsort arbeiten", so Hoß. In diesem Fall gelten die Arbeitszeitgesetze des Auslandes - auch bei verschiedenen Regelungen in den einzelnen deutschen Bundesländern kommt dieser Unterschied schon zum Tragen.

Als Nachweis der Arbeitszeit fern des Büros sollte jeder reisende Arbeitnehmer seine Stunden notieren. "Solche Nachweise sind sinnvoll - allerdings sind Dienstreisen vorher in der Regel sehr intensiv abgesprochen, so dass schon klar ist, wie viel Arbeit ansteht", sagt Perreng.

https://www.haufe.de/personal/arbei...-und-auslaendischen-feiertagen_76_175664.html

Anspruchsvoraussetzungen

Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG ist, dass

Beste Grüße


Mr. Love


Hallo Herr Love


Ich habe den Sachverhalt gerade nochmal mit unserer Arbeitsrechtsanwältin abgeklärt.


Für Sie zählt Deutsches Arbeitsrecht da Sie einen deutschen Vertrag haben, und demnach auch die Deutsche Feiertagsregelung.

Sollte in Deutschland ein Feiertag sein und Sie arbeiten an diesem Tag im Ausland bekommen Sie den Tag auch mit Feiertagszuschlägen vergütet, nachdem das deutsche Recht zählt.


Wenn Sie an dem Feiertag in Japan nicht gearbeitet haben (auch kein Home Office vom Hotel aus, etc), können wir Ihnen auch keine Stunden gutschreiben und müssen dementsprechend einen Gleittag erfassen.



Viele Grüße

XYZ

Hallo XYZ

können Sie mir die Aussage ihrer Rechtsanwältin bitte schriftlich geben?

Vielen Dank!

„Wenn Sie an dem Feiertag in Japan nicht gearbeitet haben (auch kein Home Office vom Hotel aus, etc), können wir Ihnen auch keine Stunden gutschreiben und müssen dementsprechend einen Gleittag erfassen.“

Mein Standpunkt dazu: Sie können mir keinen Gleittag erfassen, sondern einen gesetzlichen Feiertag mit entsprechendem Arbeitsentgeld entsprechend dem Arbeitsentgeldgesetz.

Ich akzeptiere keinen Zwangs- gleittag/urlaub.


Beste Grüße


Mr. Love

Grüße
 
Puh, na das kann ja noch lustig werden. Finde es viel befremdlicher das die bzw die Anwältin so sehr darauf pocht, dass für sie deutsches Gesetz gilt obwohl du in Japan warst. Hast du eine Arbeitsrechtschutz Versicherung? Das wäre mein Vorgehen wenn die auf Stur schalten. Ist natürlich auch immer heikel wenn man an seinem Job hängt. Hier in dem Forum sind ja alle Branchen und Beschäftigungsverhältnisse vorhanden. Was arbeitest du? Bist du angestellt?
 
Ingenieur als angestellter. Ich bin echt kein streitsüchtiger Mensch (eher absolut Harmoniebedürftig), aber irgendwie komm ich mir richtig verarscht vor. Ich weiß, nach Rechtsproblemen googeln ist nicht das sinnvollste/sicherste, aber wenn man sich durch mehrere Seiten durchliest ergibt es eben schon ein recht klares Bild.

Mir fehlt einfach eine richtige Begründung. Und eine Anwältin kann doch auch hoffentlich eine sinnvolle Begründung anhand bestehender Gesetze formulieren.
Bin gespannt wie es weitergeht.:|
 
Eventuell mal beim Betriebsrat nachfragen?

Wäre wohl einfacher gewesen, einfach 8 Stunden einzutragen. :ugly:

Weiß nicht was du dort gearbeitet hast, aber hätte es etwas gegeben dass du unabhängig vom Feiertag in Japan machen hättest können?
Wegen dem von der Dame angesprochene Home Office vom Hotel aus.
 
Eventuell mal beim Betriebsrat nachfragen?

Wäre wohl einfacher gewesen, einfach 8 Stunden einzutragen. :ugly:

Weiß nicht was du dort gearbeitet hast, aber hätte es etwas gegeben dass du unabhängig vom Feiertag in Japan machen hättest können?
Wegen dem von der Dame angesprochene Home Office vom Hotel aus.
Das hätte ich echt machen sollen. :(
Ich gehe auch davon aus, dass mein Kollege genau so gehandelt hat. Ich habe schon auch ein paar Stunden gearbeitet (Emails...) aber bestimmt keine 8 Std.
Der Ehrliche ist der Depp.
 
Das hätte ich echt machen sollen. :(
Ich gehe auch davon aus, dass mein Kollege genau so gehandelt hat. Ich habe schon auch ein paar Stunden gearbeitet (Emails...) aber bestimmt keine 8 Std.
Der Ehrliche ist der Depp.

Ja, das stimmt wohl. Allerdings bin ich der Meinung ehrlich währt am längsten. Höchstwahrscheinlich wären sie nicht dahinter gekommen, aber wenn doch bekommt man schnell mal eine fristlose Entlassung.

Die Frage ist jetzt eher: Was hat dein Kollege für eine Arbeitszeit dokumentiert? Nicht das sie bei ihm jetzt genauer hinsehen und er Probleme bekommt. In solchen Fällen ist es gut sich untereinander abzusprechen.

Durch die Mails hast du ja den Nachweis dass du was gearbeitet hast.
Ein wenig ausschmücken und schon hattest du den ganzen Tag zu tun.
Ob das allerdings jetzt noch so ratsam/glaubwürdig ist, nachdem du mit ihr lang und breit diskutiert hast, dass du nichts arbeiten konntest?
 
Ingenieur als angestellter. Ich bin echt kein streitsüchtiger Mensch (eher absolut Harmoniebedürftig), aber irgendwie komm ich mir richtig verarscht vor. Ich weiß, nach Rechtsproblemen googeln ist nicht das sinnvollste/sicherste, aber wenn man sich durch mehrere Seiten durchliest ergibt es eben schon ein recht klares Bild.

Mir fehlt einfach eine richtige Begründung. Und eine Anwältin kann doch auch hoffentlich eine sinnvolle Begründung anhand bestehender Gesetze formulieren.
Bin gespannt wie es weitergeht.:|
Gibts bei euch keine Reiserichtline? Bei uns sind solche Dinge normalerweise klar und transparent für alle geklärt und festgehalten. Ich kann morgen in unserer Richtline mal nachsehen was dazu drin steht.
Was ich weiß ist, dass der umgekehrte Fall, also Feiertag daheim und ganz normaler Arbeitstag im Ausland auf Dienstreise, Pech für den Arbeitnehmer ist... Also müsste Dein Fall Pech für die Firma sein...
 
Ich gucke bei sowas immer in Haufe. Haufe sagt, dass im Ausland die Feiertage unbezahlt bleiben bzw. Freizeit oder Urlaub zu nehmen ist. Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nur für die BRD in dem Fall
 
Also bei uns wird es so gehandhabt, dass bei Dienstreisen die Feiertage der eigenen Niederlassung zählen. Ist im Reiseland ein Feiertag gilt dieser für mich als Mitarbeiter nicht als solcher und ich kann entweder Urlaub/Zeitausgleich nehmen oder Teleworking betreiben. Umgekehrt werden mir die Arbeitsstunden bei einem Feiertag in meinem Heimatland auch entsprechend höher vergütet, wenn ich im Reiseland arbeite. Ich bin aber auch in Österreich angestellt und weiß nicht, ob das von Firma zu Firma anders gehandhabt werden darf.
 
Ich denke das ist wohl recht individuell geregelt, habe bei uns mal nachgesehen:

Bei Einsatz im Ausland > 3 Tagen gilt, ob ein Tag als Feiertag zu betrachten ist, das Recht des Einsatzortes, bei höchstens 3 Tagen das Recht des regelmäßigen Beschäftigungsortes.

Da Du 2,5 Wochen da warst hättest Du in unserem Unternehmen also den Feiertag bekommen ohne Arbeiten zu müssen und ohne Nachteile für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde wegen einem Tag Arbeit garantiert keinen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber anfangen. Außer ich habe ohnehin vor zu kündigen oder dergleichen. Deswegen würde ich sämtliche Überlegungen rechtlicher Natur aufgeben und mich zur Not unterordnen.
 
Ich denke das ist wohl recht individuell geregelt, habe bei uns mal nachgesehen:

Bei Einsatz im Ausland > 3 Tagen gilt, ob ein Tag als Feiertag zu betrachten ist, das Recht des Einsatzortes, bei höchstens 3 Tagen das Recht des regelmäßigen Beschäftigungsortes.

Da Du 2,5 Wochen da warst hättest Du in unserem Unternehmen also den Feiertag bekommen ohne Arbeiten zu müssen und ohne Nachteile für dich.
Das ist auch das, was 90% der Google-Ergebnisse zu diesem Thema sagt. Mich regt das auch einfach noch etwas mehr auf, weil das Unternehmen selber einfach absolut Arbeitnehmerunfreundlich ist. Gar nicht mal so sehr auf mich bezogen. Das ganze fängt aber eben schon beim Board an und zieht sich nach unten durch.
 
Das ist auch das, was 90% der Google-Ergebnisse zu diesem Thema sagt. Mich regt das auch einfach noch etwas mehr auf, weil das Unternehmen selber einfach absolut Arbeitnehmerunfreundlich ist. Gar nicht mal so sehr auf mich bezogen. Das ganze fängt aber eben schon beim Board an und zieht sich nach unten durch.

Arbeitnehmerunfreundliche Grundhaltungen werden sich in Zeiten des Facharbeitermangels früher oder später rächen. Sei es im Kleinen, dass Du Dir halt was Neues suchst oder im Großen, dass die sich bei Neueinstellungen sehr schwer tun. Wenn Dir arbeitnehmerfreundliche Regelungen oder eben eine arbeitnehmerfreundliche Grundhaltung wichtig sind, dann kann ich Dir nur raten, eben auch einen Job in einem dafür bekannten Unternehmen zu suchen.
 
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