lenny2kloose
Kann bis 12 zählen
Hallo,
ich habe gerade etwas Bauchweh wegen einem Streit zwischen mir und der HR-Abteilung.
Es geht darum, dass ich während einem 2 1/2 wöchigen Aufenthalt in Japan einen Tag nicht arbeiten konnte/durfte, weil in Japan ein Nationalfeiertag war.
Wer langeweile hat darf sich gerne den Emailverkehr durchlesen.
Bin auf eure Meinung gespannt:
Grüße
ich habe gerade etwas Bauchweh wegen einem Streit zwischen mir und der HR-Abteilung.
Es geht darum, dass ich während einem 2 1/2 wöchigen Aufenthalt in Japan einen Tag nicht arbeiten konnte/durfte, weil in Japan ein Nationalfeiertag war.
Wer langeweile hat darf sich gerne den Emailverkehr durchlesen.
Bin auf eure Meinung gespannt:
Hallo Herr Love
bitte überprüfen Sie Ihr Zeitkonto und tragen Sie fehlende Angaben im ESS nach.
Damit der Jahresabschluss stimmt, sollten alle Zeiten bis Ende des Jahres korrekt im System sein.
Aktuell handelt es sich bei Ihnen um den
19.09.2016 – keine Zeiten im System
Vielen Dank und freundliche Grüße
XXYY
___________
Hallo Frau XXYY,
Zu diesem Zeitpunkt war ich in Japan auf Geschäftsreise. Der 19.09 war ein gesetzlicher Japanischer Feiertag, an dem ich und mein Kollege nicht arbeiten konnten.
Deswegen sind an diesem Tag auch keine Arbeitsstunden eingetragen.
Beste Grüße
Mr Love
Guten Morgen Herr Mr. Love
soll ich Ihnen für den 19.09. dann Urlaub oder lieber einen Gleittag eintragen?
Bitte geben Sie mir kurz Bescheid.
Freundliche Grüße
Guten Tag Frau XXYY
am 19.09.2016 war in Japan ein gesetzlicher arbeitsfreier Feiertag. Nach Recherche wird dieser Tag wie ein „deutscher Feiertag“ behandelt.
Deshalb bitte keinen Urlaub/Gleittag hier eintragen.
Vielen Dank.
Beste Grüße
Mr. Love
Guten Morgen Herr Love
wir benötigen die Info, weil der Feiertag im Ausland erst nach 3 monatigem Aufenthalt dort für Sie gilt.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Frau XXYY
Guten Morgen Frau XXYY,
könnten Sie mir bitte erklären, warum das Arbeitsrecht in meinem Fall nicht zutrifft?
Ich kann das so ohne (Quellen-) Begründung nicht akzeptieren.
Vielen Dank!
Beste Grüße
Mr. Love
Guten Morgen Frau XXYY,
wenn die Probleme mit ausländischen Feiertagen von SAP herrüheren, dann kann man ja auch einfach 8 Std. Arbeitszeit eintragen.
Was aber keinen Sinn macht ist, dass ich 2 ½ Wochen in Japan bin, dann mittendrin nicht arbeiten kann/darf, wegen eines japanischen nationalen Feiertags und ich dann einen Urlaubstag/Ausgleichstag nehmen soll.
Siehe auch folgende Quellen:
http://arbeitgeber.monster.de/hr/pe...nstreise-freizeit-oder-arbeitszeit-79169.aspx
Feiertage: Es gilt die Regelung vor Ort
Klar geregelt hingegen ist der Fall, wenn man während der Dienstreise einen Feiertag erwischt. "Das Feiertagsgesetz sagt, man darf nicht am Arbeitsort arbeiten", so Hoß. In diesem Fall gelten die Arbeitszeitgesetze des Auslandes - auch bei verschiedenen Regelungen in den einzelnen deutschen Bundesländern kommt dieser Unterschied schon zum Tragen.
Als Nachweis der Arbeitszeit fern des Büros sollte jeder reisende Arbeitnehmer seine Stunden notieren. "Solche Nachweise sind sinnvoll - allerdings sind Dienstreisen vorher in der Regel sehr intensiv abgesprochen, so dass schon klar ist, wie viel Arbeit ansteht", sagt Perreng.
https://www.haufe.de/personal/arbei...-und-auslaendischen-feiertagen_76_175664.html
Anspruchsvoraussetzungen
Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG ist, dass
Beste Grüße
Mr. Love
Hallo Herr Love
Ich habe den Sachverhalt gerade nochmal mit unserer Arbeitsrechtsanwältin abgeklärt.
Für Sie zählt Deutsches Arbeitsrecht da Sie einen deutschen Vertrag haben, und demnach auch die Deutsche Feiertagsregelung.
Sollte in Deutschland ein Feiertag sein und Sie arbeiten an diesem Tag im Ausland bekommen Sie den Tag auch mit Feiertagszuschlägen vergütet, nachdem das deutsche Recht zählt.
Wenn Sie an dem Feiertag in Japan nicht gearbeitet haben (auch kein Home Office vom Hotel aus, etc), können wir Ihnen auch keine Stunden gutschreiben und müssen dementsprechend einen Gleittag erfassen.
Viele Grüße
XYZ
Hallo XYZ
können Sie mir die Aussage ihrer Rechtsanwältin bitte schriftlich geben?
Vielen Dank!
„Wenn Sie an dem Feiertag in Japan nicht gearbeitet haben (auch kein Home Office vom Hotel aus, etc), können wir Ihnen auch keine Stunden gutschreiben und müssen dementsprechend einen Gleittag erfassen.“
Mein Standpunkt dazu: Sie können mir keinen Gleittag erfassen, sondern einen gesetzlichen Feiertag mit entsprechendem Arbeitsentgeld entsprechend dem Arbeitsentgeldgesetz.
Ich akzeptiere keinen Zwangs- gleittag/urlaub.
Beste Grüße
Mr. Love
bitte überprüfen Sie Ihr Zeitkonto und tragen Sie fehlende Angaben im ESS nach.
Damit der Jahresabschluss stimmt, sollten alle Zeiten bis Ende des Jahres korrekt im System sein.
Aktuell handelt es sich bei Ihnen um den
19.09.2016 – keine Zeiten im System
Vielen Dank und freundliche Grüße
XXYY
___________
Hallo Frau XXYY,
Zu diesem Zeitpunkt war ich in Japan auf Geschäftsreise. Der 19.09 war ein gesetzlicher Japanischer Feiertag, an dem ich und mein Kollege nicht arbeiten konnten.
Deswegen sind an diesem Tag auch keine Arbeitsstunden eingetragen.
Beste Grüße
Mr Love
Guten Morgen Herr Mr. Love
soll ich Ihnen für den 19.09. dann Urlaub oder lieber einen Gleittag eintragen?
Bitte geben Sie mir kurz Bescheid.
Freundliche Grüße
Guten Tag Frau XXYY
am 19.09.2016 war in Japan ein gesetzlicher arbeitsfreier Feiertag. Nach Recherche wird dieser Tag wie ein „deutscher Feiertag“ behandelt.
Deshalb bitte keinen Urlaub/Gleittag hier eintragen.
Vielen Dank.
Beste Grüße
Mr. Love
Guten Morgen Herr Love
wir benötigen die Info, weil der Feiertag im Ausland erst nach 3 monatigem Aufenthalt dort für Sie gilt.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Frau XXYY
Guten Morgen Frau XXYY,
könnten Sie mir bitte erklären, warum das Arbeitsrecht in meinem Fall nicht zutrifft?
Ich kann das so ohne (Quellen-) Begründung nicht akzeptieren.
Vielen Dank!
Beste Grüße
Mr. Love
Guten Morgen Frau XXYY,
wenn die Probleme mit ausländischen Feiertagen von SAP herrüheren, dann kann man ja auch einfach 8 Std. Arbeitszeit eintragen.
Was aber keinen Sinn macht ist, dass ich 2 ½ Wochen in Japan bin, dann mittendrin nicht arbeiten kann/darf, wegen eines japanischen nationalen Feiertags und ich dann einen Urlaubstag/Ausgleichstag nehmen soll.
Siehe auch folgende Quellen:
http://arbeitgeber.monster.de/hr/pe...nstreise-freizeit-oder-arbeitszeit-79169.aspx
Feiertage: Es gilt die Regelung vor Ort
Klar geregelt hingegen ist der Fall, wenn man während der Dienstreise einen Feiertag erwischt. "Das Feiertagsgesetz sagt, man darf nicht am Arbeitsort arbeiten", so Hoß. In diesem Fall gelten die Arbeitszeitgesetze des Auslandes - auch bei verschiedenen Regelungen in den einzelnen deutschen Bundesländern kommt dieser Unterschied schon zum Tragen.
Als Nachweis der Arbeitszeit fern des Büros sollte jeder reisende Arbeitnehmer seine Stunden notieren. "Solche Nachweise sind sinnvoll - allerdings sind Dienstreisen vorher in der Regel sehr intensiv abgesprochen, so dass schon klar ist, wie viel Arbeit ansteht", sagt Perreng.
https://www.haufe.de/personal/arbei...-und-auslaendischen-feiertagen_76_175664.html
Anspruchsvoraussetzungen
Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG ist, dass
Beste Grüße
Mr. Love
Hallo Herr Love
Ich habe den Sachverhalt gerade nochmal mit unserer Arbeitsrechtsanwältin abgeklärt.
Für Sie zählt Deutsches Arbeitsrecht da Sie einen deutschen Vertrag haben, und demnach auch die Deutsche Feiertagsregelung.
Sollte in Deutschland ein Feiertag sein und Sie arbeiten an diesem Tag im Ausland bekommen Sie den Tag auch mit Feiertagszuschlägen vergütet, nachdem das deutsche Recht zählt.
Wenn Sie an dem Feiertag in Japan nicht gearbeitet haben (auch kein Home Office vom Hotel aus, etc), können wir Ihnen auch keine Stunden gutschreiben und müssen dementsprechend einen Gleittag erfassen.
Viele Grüße
XYZ
Hallo XYZ
können Sie mir die Aussage ihrer Rechtsanwältin bitte schriftlich geben?
Vielen Dank!
„Wenn Sie an dem Feiertag in Japan nicht gearbeitet haben (auch kein Home Office vom Hotel aus, etc), können wir Ihnen auch keine Stunden gutschreiben und müssen dementsprechend einen Gleittag erfassen.“
Mein Standpunkt dazu: Sie können mir keinen Gleittag erfassen, sondern einen gesetzlichen Feiertag mit entsprechendem Arbeitsentgeld entsprechend dem Arbeitsentgeldgesetz.
Ich akzeptiere keinen Zwangs- gleittag/urlaub.
Beste Grüße
Mr. Love
Grüße

