Im Normalfall gibt es halt keine Abfindung, weil oftmals einfach kein Anspruch. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht zerrüttet ist, kommt es zu einer Aufhebung der Kündigung und somit ganz normal zur Weiterbeschäftigung und Gehaltszahlungen. Ist das Arbeitsverhältnis hingegen zerrüttet, wird es zwar auch zu einer Aufhebung der Kündigung, aber in der Regel dann mit einem Vergleich und einer ordentlichen Kündigung zu einem Datum X enden. Nur mit viel Wohlwollen des Richters bei etlichen Beschäftigungsjahren kommt es dann auch zu einer zusätzlichen Abfindung.