Mondknallschlumpf
Forenleiche
Wolfgang schrieb:Ist das mündlich nicht das selbe? Wenn mir nach 16 Jahren einer kommt und grundlegend was ändert so wird der doch nicht durchkommen.
Aber genau da müsste das Gericht dann ja herausfinden, wer jetzt die Wahrheit sagt, weil vom mündlichen Vertrag logischerweise niemand etwas weiß, außer dir und deinem Arbeitgeber. Wenn es sich dann um etwas handelt, das nicht so offensichtlich ist, dass man Kollegen als Zeugen aufbieten kann, wirds sicherlich schwierig. Andererseits hätte in deinem Fall dein Arbeitgeber ja eh schon gegen das Nachweisgesetz verstoßen, von daher hättest du wohl doch ganz gute Chancen