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Arbeitsrecht; Meinung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich wollte keinen neuen Thread erstellen, deshalb benutze ich diesen. Folgende Situation:

Berufspraktika erfolgreich absolviert, AG (Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung) bietet mir eine unbefristete Werkstudententätigkeit während meines letzten Semesters an (+ Berufseinstieg, wenn ich fertig bin) und nun habe ich einen Entwurf des Vertrages vorgelegt bekommen.

Ich soll bis zu max. 20 Std./Woche arbeiten und erhalte hierfür meinen Stundenlohn. Nun hat mich im Vertrag der Absatz bzgl. Urlaubanspruch stutzig gemacht, da hier einfach drin steht, dass keiner gewährt wird. Dies ist so jedoch aufgrund des §1 BUrlG überhaupt nicht rechtens. Dies habe ich dem AG mitgeteilt und dieser erzählt mir nun folgendes:

Bei solchen Aushilfstätigkeiten wird der Urlaub üblicherweise bereits mit dem Stundensatz abgegolten. Allers andere wäre auch nicht organisatorisch funktionabel.

Anscheinend hat sich auch keiner der vorherigen Werkstudenten darüber groß aufgeregt, da dieser Entwurf jedem vorgelegt wurde. Hat da jemand Rat und ist dies so erlaubt?
 
Urlaubsanspruch bei Werkstudenten
Ja – auch Werkstudenten haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, da auch sie Arbeitnehmer im Sinne des BUrlG sind. Der Urlaubsanspruch berechnet sich genauso wie bei anderen Arbeitnehmern auch. Hier liegt das Problem eher bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsentgeltes, also des Geldes welches der Arbeitnehmer während der Urlaubszeit bekommt. Werkstudenten arbeiten entweder als geringfügig Beschäftigte auf 450,00 € Basis. Häufiger kommt es jedoch vor, dass Werkstudenten einen Stundenlohn bekommen und unterschiedlich viele Stunden arbeiten. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bezahlung des Durchschnittsgehaltes der letzten 13 Wochen. Bei einer Entlohnung auf Stundenbasis werden also die durchschnittlich geleisteten Stunden der letzten 13 Wochen * dem vereinbarten Stundenlohn angesetzt.

Beispielsrechnung:

Ein Student ist seit April im Unternehmen beschäftigt. Er arbeitet an drei Tagen in der Woche (Mi-Fr) und bekommt 10,00 € pro Stunde. Durchschnittlich arbeitet er 18 Stunden in der Woche. Im August möchte er 2 Wochen mit Freuden Urlaub machen.

Lösung:

Unser Student hat bei einer Drei-Tage-Woche einen Anspruch auf 12 Tage Urlaub pro Jahr. Da er erst 4 Monate angestellt ist (April bis Juli) kann er nur anteilig Urlaub nehmen: 12 Tage/12*4 Monate, mithin 4 Tage.

Er kann also 1,5 Wochen wegfahren:

1. Woche: Mo + Di = sowieso frei , Mi, Do + Fr à Urlaub (3 Tage)

2. Woche: Mo + Di = sowieso frei, Mi = Urlaub (1 Tag)

Den Donnerstag und Freitag in der 2. Woche besteht kein Anspruch auf bezahlten Urlaub. Hier kann der Chef unbezahlt freistellen, dies ist aber kein Anspruch.

Für die 4 Tage Urlaub bekommt der AN den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen. Er hat durchschnittlich 18 Stunden in der Woche gearbeitet (an 3 Tagen); das heißt, er hat durchschnittlich an 4 Tagen (1,33 Wochen) à 24 Stunden gearbeitet. Bei einem Stundenlohn von 10,00 € bekommt damit Urlaubsentgelt in Höhe von 240,00 €.

Der Urlaub muss tatsächlich genommen werden. Es geht natürlich nicht, sich nur das Urlaubsentgelt auszahlen zu lassen.

https://towerconsult.de/bewerberblog/2013/05/arbeitsrecht-6-urlaubsregelung-im-arbeitsvertrag/

https://msgler.verdi.de/informationen-zum-arbeitsrecht/++co++45df1b48-4ba1-11e3-97f4-52540059119e

http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/index.html?fp.l=t&fp.d=78272
 

Mittelständische Kanzlei (5 Berufsträger und 8 Mitarbeiter).

Genau das sind die Punkte die ich im Internet auch gelesen habe und damals auch im Studium "Vorlesung Arbeitsrecht" durchgekaut habe. Verstehe nur nicht, warum der AG sich querstellt?
 
Ist die Bezahlung denn weit überdurchschnittlich? Wäre für mich der einzige Grund warum bisher kein Student etwas gesagt hat?
 
Stimmt. Trotzdem versucht irgendwie jeder dort Fuß zu fassen. Warum, weshalb, wieso erschließt sich mir auch nicht, aber das ist ein anderes Thema.

Auf jeden Fall kann der AG, auch wenn er überdurchschnittlich bezahlt, sich diese Freiheiten nicht erlauben, oder?
 
Es ist aufjeden Fall nicht rechtens. Wenn die langfristige Perspektive natürlich gut ist und du soviel verdienst, dass du trotzdem mehr auf dem Konto hast als woanders mit bezahltem Urlaub ist es natürlich die Frage ob du dich unbeliebt machen möchtest. Ich nehme ja mal an, dass unbezahlter Urlaub möglich ist?
 
Unbezahlter Urlaub ist möglich, aber ich denke mir einfach, dass es in dieser Branche ohnehin überall nur um Zahlen geht und der AG während des Berufspraktika gesehen hat, was er an mir hat und ich auch nicht mich ausbeuten lassen möchte.
 
Meinem Kenntnisstand muss der Arbeitgeber auch geringfügig Beschäftigten, Studenten oder Praktikanten Urlaub gewähren. Dieser ist selbstverständlich bezahlt. Urlaubsanspruch ist gesetzlich und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
 
Kannst den vertrag trotzdem unterschreiben aber musst dann nach der probezeit den urlaub per arbeitsgericht einfordern, 24 tage sollten es sein, auch wenn das im vertrag steht ist es noch lange nicht rechtens. Aber wenn ne kanzlei einen schon so kennt will ich erst gar nicht wissen wie sie in anderen dingen mit dir umspringen. Am besten gleich einen 1 mann br gründen :grins: der darf zwar im grunde nix aber besser als nix, bist ja unbefristet.
 
Bei meinem letzten Arbeitgeber haben die Werkstudenten, darunter ich, mehr durch Zufall erfahren, dass wir Anspruch auf bezahlten Urlaub hatten. Das hat eine richtige Urlaubs-Lawine ausgelöst. Das war recht amüsant.
 
Und der Punkt mit der Organisation des Urlaubs ist irgendwie auch ein relativ schwaches Argument. (Losgelöst davon, wie es rechtlich aussieht, das wurde ja schon besprochen). Vor alle da unbezahlter ja wohl möglich zu seien scheint.
Wenn man das nicht individuell regeln kann/will, könnte man es ja auch z.B. so machen wie mein Werkstudenten AG und den Urlaub direkt am Anfang von dem zu leistenden Zeitkontingent abziehen. (Natürlich bei voller Bezahlung der vertraglich vereinbarten Stunden). Dann hat man von Anfang an nen Plan, was man wirklich arbeiten muss.
 
Nun gut. Er ist bis zum 11.01. noch im Urlaub. Ich bin gerade auf der Arbeit und werde erst einmal weitermachen, bis ich mit ihm persönlich gesprochen habe.
 
Kannst den vertrag trotzdem unterschreiben aber musst dann nach der probezeit den urlaub per arbeitsgericht einfordern, 24 tage sollten es sein, auch wenn das im vertrag steht ist es noch lange nicht rechtens. Aber wenn ne kanzlei einen schon so kennt will ich erst gar nicht wissen wie sie in anderen dingen mit dir umspringen. Am besten gleich einen 1 mann br gründen :grins: der darf zwar im grunde nix aber besser als nix, bist ja unbefristet.

Bei einer 6-Tagewoche ;)
 
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