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Die große Redtube Abmahnwelle

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ihr wisst nicht, was alles in Deutschland als Gutachten durchgeht - AUCH vor Gericht.
Das Gutachten da oben ist absolut harmlos, gegen das was ich schon auseinander genommen habe (wohl gemerkt von einem vereidigten Gutachter) und @el_barto da wäre Energie aus Regenwürmern noch das plausibelste Gewesen <- und das ist leider kein Scherz :I

Die Gerichte haben da aber auch wirklich ein Problem (vlt. könnte Bart ja auch mal was dazu sagen). Der Richter verhandelt morgens 2 Verkehrsunfälle, Mittags einen Nachbarsstreit und einen Schadensfall in der PV.
Der hat von den meisten Dingen, besonders wenn es technisch wird, schlichtweg keine Ahnung. Dafür gibt es Gutachter - nur was ist ein Gutachter eigentlich?
Es ist ein Mensch, der (wenn nicht zertifiziert oder vereidigt) von sich behauptet einen außerordentlichen Sachverstand in einem Gebiet zu haben. Das bestätigt er dann auch durch seine Unterschrift unter seinem Gutachten.

Jetzt kommt es nur noch darauf an wie es geschrieben ist - versteht und glaubt der Richter dem Gutachten dann trifft er auf dieser Grundlage seine Entscheidung.

So sieht die Realität aus.
 
Jetzt kommt es nur noch darauf an wie es geschrieben ist - versteht und glaubt der Richter dem Gutachten dann trifft er auf dieser Grundlage seine Entscheidung.

So sieht die Realität aus.
Bei Bau- und Arztsachen muss der Richter halt in fachfremden Gebieten entscheiden. Simpler Fall: A verklagt B, weil der seinen Boden schlecht verlegt hat. Liegt ein Mangel vor? Der Richter kann nur sagen: Sieht gut aus, sieht schlecht aus. Aber ist es ein Mangel nach Richtlinien der Bauindustrie? Wie viel Spiel darf Laminat haben, wie trocken muss eine Wand sein, woher kommt die Feuchte im Keller? Hat der Arzt einen Fehler gemacht oder hat er alle medizinischen Vorgaben beachtet und einfach Pech gehabt? Das alles muss ein Fachmann klären. Und wenn der Fachmann sagt: Das Laminat ist schlecht und der Arzt hat gepfuscht, dann wird der Klage stattgegeben.

Der Richter darf aber nie das Gutachten blind übernehmen, so die oberste Rechtsprechung. Also macht der Richter in der Praxis folgendes: Er übernimmt das Ergebnis des Gutachtens und schreibt ins Urteil:

"Nach dem Ergebnis des Gutachtens, dem sich das Gericht nach kritischer, eigener Würdigung anschließt..."
 
Erster potentieller Rechtsbruch: Schweizer Bundesgericht untersagt Ermittlung der IP-Adressen

Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Urteil vom 8. September 2010 (1C 285/2009) festgestellt, dass das Recht auf Privatsphäre schwerer wiegt als Urheberrechtsverletzungen. Auch in diesem Fall ging es um eine Software, die für Rechteinhaber die IP-Adressen von angeblichen Urheberrechtsverletzern ermittelt und gespeichert hat. Diese Praxis hielt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) für unrechtmäßig, da es nicht um Straf- sondern lediglich um Zivilrechtsverfahren gehe. Das Bundesgericht folgte letztinstanzlich dieser Argumentation und verneinte das Recht auf Erfassung von IP-Adressen, wenn es lediglich um Abmahnungen geht.

Wie bereits mehrfach dargelegt, besteht zwischen The Archive und der Firma, die die IP-Adresse ermittelt hat, nämlich itGuards Inc., eine enge Verbindung: Die Homepages beider Unternehmen lagen bis zu ihrer plötzlichen Löschung auf demselben Webserver und wurden von ein und demselben Administrator-Account beim Hoster Wix.com betreut. Es gibt also offenbar personelle Überscheidungen bei itGuards und The Archive. Diese Verstrickungen legen den Verdacht nahe, dass beide Firmen dieselben Hintermänner haben könnten. Und in diesem Fall hätte sich The Archive als Schweizer Unternehmen durch die Erfassung der IP-Adressen strafbar gemacht.

http://www.chip.de/news/Redtube-IP-Adressen-wohl-illegal-ermittelt-_UPDATE__66630483.html
 
Bei Bau- und Arztsachen muss der Richter halt in fachfremden Gebieten entscheiden. Simpler Fall: A verklagt B, weil der seinen Boden schlecht verlegt hat. Liegt ein Mangel vor? Der Richter kann nur sagen: Sieht gut aus, sieht schlecht aus. Aber ist es ein Mangel nach Richtlinien der Bauindustrie? Wie viel Spiel darf Laminat haben, wie trocken muss eine Wand sein, woher kommt die Feuchte im Keller? Hat der Arzt einen Fehler gemacht oder hat er alle medizinischen Vorgaben beachtet und einfach Pech gehabt? Das alles muss ein Fachmann klären. Und wenn der Fachmann sagt: Das Laminat ist schlecht und der Arzt hat gepfuscht, dann wird der Klage stattgegeben.

Der Richter darf aber nie das Gutachten blind übernehmen, so die oberste Rechtsprechung. Also macht der Richter in der Praxis folgendes: Er übernimmt das Ergebnis des Gutachtens und schreibt ins Urteil:

"Nach dem Ergebnis des Gutachtens, dem sich das Gericht nach kritischer, eigener Würdigung anschließt..."

Wobei man aber auch sagen muss, dass ein intelligenter, logisch denkender Jurist sehr wohl auch ein Gutachten als Schwachsinn enttarnen kann, wenn es zu abstrus oder schlicht logisch inkonsistent ist. Ein Gutachten dem man als Richter folgen kann, muss logisch und methodisch nachvollziehbar sein. Der Gutachter muss sein Gutachten normalerweise ja auch vor Gericht vorstellen (zumindest bei uns) und da sollte man ihn als gut vorbereiteter Richter dann auch mit Fragen konfrontieren wenn man etwas im Gutachten nicht verstanden hat oder grillen, wenn man meint, der hätte Blödsinn reingeschrieben.

Dass viele Richter da keine Zeit dafür haben, oder nicht genau genug arbeiten, ist dann natürlich auch klar. Gibt solche und solche, so wie überall.
 
Dein letzter Satz scheint (nach Aussagen von Anwälten und Gutachtern, mit denen ich täglich zu tun habe) leider zu überwiegen.

Es sind halt auch nicht alle Richter im Informationszeitalter aufgewachsen wie unser Bart Wux. Für viele sind das wohl noch böhmische Dörfer.
Andererseits kannst du natürlich auch mal wegen einem optischen Mangel an einer PV-Anlage als Gutachter vorgeladen werden und der Richter hat selber eine auf dem Dach .. da kommt nachher was ganz anderes bei raus. ;)
 
Man kann die Sache von zwei Seiten betrachten. Entweder verdienen die Richter zwar genug, es gibt aber einfach zu wenig, sodass aufgrund der hohen Arbeitsbelastung zu wenig Zeit bleibt, sich mit einem einzelnen Gutachten derart lang aufzuhalten. Oder man sagt, ja, Richter verdienen tatsächlich insofern zu wenig, als dass die wirklich guten jungen Juristen lieber in die Privatwirtschaft / Anwaltei gehen, sodass wiederum zwar durchaus gute, aber eben nicht die Besten zu Richtern werden. :D
 
Nee, so einfach ist das glaube ich nicht. es ist einfach so, dass viele Richter über fachfremde Themen urteilen müssen und dann da manchmal halt so ein Murks rumkommt.
 
http://www1.wdr.de/themen/panorama/abmahnungen116.html

"Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar", teilte das Landgericht mit.
 
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