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Ryuu schrieb:Doch, so ein Lehrbuch. Wo halt erklärt wird, WARUM dies und jenes richtig ist. Direkt auf die Fragen wird dort aber nicht eingegangen.


Trekkie2063 schrieb:In Berlin tauchen an einigen Stellen Grafittis auf, die per Vorlage erstellt wurden. Und zwar zeigen sie einen schwarzen Anzugträger mit der Maske von Guy Fawkes. Das Bild streckt beide Mittelfinger aus ^^ Ist das so ´ne Aktion von Anonymous? Wenn ja, hat´s bei mir gewirktVorher kannte ich "die" nicht.
Und letztes Jahr tauchten an Mauern und in U Bahnhöfen auch ganz viele komische Grafittis auf; waren alle so ca. 30x30cm und zeigten z.B. eine Pistole, einen Blumenstrauß, Schmetterlinge oder sogar Super MarioAuch alle per Vorlage an die Wand gebracht. Was hat(te) es damit auf sich?
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Osa-chan schrieb:Wenn wir gerade beim Thema Briefe sind:
Die Eltern meiner Freundin leben in Deutschland und haben nun auf Arcor gewechselt. Die Rufnummern Mitnahme sollte 9 Euro kosten, also haben sie zugestimmt.
Nun haben die einen Brief vom Anwalt bekommen, dass sie fast 60 Euro bezahlen sollen, weil sie die Rechnung über 9 Euro nicht bezahlt hätten und auch zwei Mahnungen ignoriert hätten.
Die Sache ist nur die: Ihre Eltern schwören Stein und Bein, weder die Rechnung noch eine der Mahnungen je erhalten zu haben. Und ich bin geneigt ihnen das zu glauben, denn die betreiben einen kleinen Laden und machen deshalb gewissenhaft ihre Post auf, könnte ja was existenziell Wichtiges dabei sein.
Nun wäre es wirklich schön, wenn mir hier jemand einen Tipp bezüglich der einschlägigen deutschen Privatrechtsnormen geben könnte, die hier relevant sind.![]()
Ohne eine Mahnung kommt der Schuldner in Verzug, wenn 30 Tage nach Fälligkeit UND Zugang einer Rechnung keine Zahlung erfolgt.
Sie haben mit dem Dienstleister vereinbart, dass die Zahlung erst fällig sein soll, wenn Ihnen eine Rechnung zugeht. Da Ihnen keine rechung zugegangen ist, hat diese 30-Tage-Frist auch nie zu laufen begonnen.
Die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges muß Ihnen der Gegner nachweisen, was er nicht kann, wenn die REchnung nicht per Einschreiben oder unter Zeugen Ihnen zuging.
Wenn die Rechnungen auf dem Postweg verlorengegangen sind, war die Zahlung nie fällig und der Gegner durfte auch einen Anwalt nicht beauftragen. Verdeutlichen Sie diesen Standpunkt dem Gegner.
no0bY schrieb:Was ist eigtl. an einem Kater so schlimm? Ich mein, trinkt man zu viel, hat man am nächsten Tag einen Kater. Verausgabt man sich beim Sport zu sehr, hat man Muskelkater. Aber warum ein Kater?!

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