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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich hab da leider auch nichts Passendes gefunden. Die Figur, die es am Schluss wurde, hatte dann auch einen zu komplizierten Verwandlungsvorgang, so dass wenig Spielwert da war.

Aber he, Bumblebee gibt's doch auch von Lego.
 
Ich dachte es wird mir nie passieren, aber ich habe tatsächlich eine Bestellung Doppel erhalten.

Bevor ich mich jetzt bei denen melde, rechte hat man diesbezüglich vermutlich keine (weil es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt?!)?

Das "Behaltensrecht" ist ja schon irgendwie in alle Richtungen recht "offen":

In Deutschland gilt für unbestellte Ware, die man ohne Aufforderung oder Bestellung zugeschickt bekommt, ein sogenanntes "Behaltensrecht." Das bedeutet, dass Empfänger solche Waren grundsätzlich behalten dürfen, ohne sie bezahlen oder zurücksenden zu müssen. Es gibt keine Pflicht zur Zahlung oder zur Rücksendung an den Absender.

Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

  1. Kein Kaufvertrag: Da kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, besteht keine Pflicht zur Zahlung.

  2. Keine Rücksendepflicht: Empfänger müssen die Ware weder auf eigene Kosten zurücksenden noch dem Absender Bescheid geben.

  3. Ausnahme bei offensichtlichen Fehlern: Sollte die Ware erkennbar für jemand anderen bestimmt sein (zum Beispiel, wenn sie fälschlicherweise an die eigene Adresse geliefert wurde), dann wird erwartet, dass man den Absender informiert.

  4. Schutz vor Abofallen: In Deutschland gibt es auch Regelungen, um Verbraucher vor betrügerischen Maschen, wie sogenannten Abofallen, zu schützen, bei denen Unternehmen versuchen, für unbestellte Waren Zahlungen zu verlangen. Wer unaufgefordert Ware erhält und dann Rechnungen oder Mahnungen bekommt, sollte die Zahlung verweigern und darauf hinweisen, dass kein Vertrag besteht.
Falls es dennoch zu Problemen oder weiteren Forderungen kommt, kann es sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
(sagt chatgpt)
 
Traue niemals chatgpt.

(sagt Steffko)

Ich hab noch mal explizit nachgefragt und finde das hört sich schon vernünftig an:

In dem Fall, dass eine doppelte Lieferung erfolgt ist, obwohl du nur eine Bestellung aufgegeben hast, gibt es einige Schritte, die sinnvoll sind:
  1. Den Verkäufer informieren: Es ist ratsam, dem Verkäufer Bescheid zu geben, dass eine doppelte Lieferung eingetroffen ist. Der Verkäufer hat dadurch die Möglichkeit, die Angelegenheit zu klären.

  2. Aufbewahrungspflicht: Wenn du die doppelte Lieferung erhalten hast, besteht eine Aufbewahrungspflicht. Das bedeutet, dass du die Artikel nicht einfach behalten oder entsorgen darfst, sondern sie für den Verkäufer bereit halten musst.

  3. Kostenlose Rücksendung: Normalerweise wird der Verkäufer die Rücksendung der zusätzlichen Artikel organisieren. Dabei sollte er die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

  4. Angemessene Frist zur Abholung: Falls der Verkäufer die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholt oder die Rücksendung organisiert, kannst du mit dem Verkäufer eine Lösung besprechen. In manchen Fällen darfst du die Ware dann sogar behalten.
Sollte sich der Verkäufer jedoch nicht melden oder keine Rücksendung arrangieren, dokumentiere die Kommunikation gut.

Da scheint das "Behaltensrecht", nicht so zu greifen?

@Gerri ich glaub das geht nur wenn man gar nichts bestellt hat mit einfach behalten.
 
die meisten Onlinehändler können es eh nicht zurücknehmen da deren Bestellsysteme das nicht hergeben, v.a. bei den Großen nicht.
Anschreiben kostet ja nix :)

Ich hatte sowas 2x bisher und es kam entweder keine Antwort oder behalten sie es.
 
die meisten Onlinehändler können es eh nicht zurücknehmen da deren Bestellsysteme das nicht hergeben, v.a. bei den Großen nicht.
Anschreiben kostet ja nix :)

Ich hatte sowas 2x bisher und es kam entweder keine Antwort oder behalten sie es.

Ich sag mal so, ist jetzt nicht der klassische Onlinehandel. (auf jeden Fall kein technik-riese)
Eigentlich wollte ich anrufen, aber vielleicht schreibe ich doch erst mal eine Mail mal schauen...
Danke.
 
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