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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

regular_john schrieb:
Servus!
suche kleine "typisch deutsche" Spezialitäten. Also es geht darum dass ich ein mini-Päckchen an eine Freundin in Südamerika schicken. Das Päckchen ist superklein (22,5x14,5x3,5) und die Hälfte ist auch schon voll.
Das einzige was ich jetzt hab sind Pralinen. Jemand anderes noch ne Idee für ein nettes Geschenk was sich gut verschicken lässt (muss auch nichts zu essen sein)?

Typisch Deutsche Spezialität: Blausiegel
 
regular_john schrieb:
Servus!
suche kleine "typisch deutsche" Spezialitäten. Also es geht darum dass ich ein mini-Päckchen an eine Freundin in Südamerika schicken. Das Päckchen ist superklein (22,5x14,5x3,5) und die Hälfte ist auch schon voll.
Das einzige was ich jetzt hab sind Pralinen. Jemand anderes noch ne Idee für ein nettes Geschenk was sich gut verschicken lässt (muss auch nichts zu essen sein)?

Laß dir von Metzgore ein paar typisch deutsche Filme schicken. :grins:
 
Vielen dank euch allen! Denke wird son mischmasch aus Weihnachtskram den es ja jetzt eh schon zu kaufen gibt (Lebkuchen, Marzipan). Dass die Schoki schmilzt hab ich mir auch schon gedacht... Durchschnittsemperatur ist so 20 Grad (Bogotá). Muss ich halt das Risiko eingehen dass die das Päckchen nicht in die pralle Sonne stellen.

Die Blausiegel werd ich ihr besser persönlich vorbeibringen :cool:
 
Folgendes:
Ich will mir ein neues Auto kaufen. Nun ist die Frage ob ich es auf mich Zulassen kann, mein Vater aber die Versicherung bezahlt (sprich mit seinen Prozenten usw.) oder muss es in so einem Fall so sein das der Versicherte auch der Halter ist?
 
also bei mir ist es so, dass beide im Zulassungsschein stehen.
Dh. du bist der Eigentümer, Auto ist aber auf dich und deinen Vater (zB) angemeldet und ihr steht beide drin.
ergo du oder dein Vater bezahlt damit die günstigere Versicherungsprämie

so ist es zumindest in Ö, wie es in D aussieht weiß ich leider nicht
 
Die abweichende Halterschaft bedeutet nichts anderes, als dass der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer nicht ein und dieselbe Person sind. Sie müssen auch nicht miteinander verwandt sein, auch nicht verheiratet, es ist durchaus möglich, dass eine Person die Versicherung für eine andere Person abschließt, mit der sie rein rechtlich nichts zu tun hat. Grund dafür sind in der Regel günstige Schadenfreiheitsklassen

http://autoversicherungen.net/abweichende-halterschaft.html

Kommt aber auch auf die Versicherung an, glaub ich.


Andere Frage

Ich hab im Moment ein Galaxy S4 mit T-Mobile Vertrag (mit Providerfirmware). Jetzt hätte ich aber gerne ein Nexus 5 und würde mein S4 verkaufen. Geht das überhaupt so einfach? Hat der Käufer dann die gleichen Gewährleistungsansprüche wie ich, falls es mal defekt sein sollte? Und hat das S4 damit einen SIM-Lock/Netlock, da es ja ein T-Mobile Gerät ist?
 
Fl0w111 schrieb:
Andere Frage

Ich hab im Moment ein Galaxy S4 mit T-Mobile Vertrag (mit Providerfirmware). Jetzt hätte ich aber gerne ein Nexus 5 und würde mein S4 verkaufen. Geht das überhaupt so einfach? Hat der Käufer dann die gleichen Gewährleistungsansprüche wie ich, falls es mal defekt sein sollte? Und hat das S4 damit einen SIM-Lock/Netlock, da es ja ein T-Mobile Gerät ist?

Keiner? :(
 
Fl0w111 schrieb:
Fl0w111 schrieb:
Andere Frage

Ich hab im Moment ein Galaxy S4 mit T-Mobile Vertrag (mit Providerfirmware). Jetzt hätte ich aber gerne ein Nexus 5 und würde mein S4 verkaufen. Geht das überhaupt so einfach? Hat der Käufer dann die gleichen Gewährleistungsansprüche wie ich, falls es mal defekt sein sollte? Und hat das S4 damit einen SIM-Lock/Netlock, da es ja ein T-Mobile Gerät ist?

Keiner? :(

Wie es mit der Gewährleistung aussieht, weiß ich leider nicht. Die Garantie kann aber mit der Rechnung übertragen werden. Und SIM-Lock sollte es haben, das müsste sich sogar im Internet überprüfen lassen oder du gehst direkt zu telekom und fragst nach.
Allerdings sollte dir Bewusst sein, dass der Verkauf des Handys gegen die Nutzungsrechte bzw. deinen Vertrag verstößt. Du bist erst nach Ablauf der 24 Monate offizieller Besitzer des Handys, bis dahin gehört es der telekom.
 
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