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Uni und so (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

KakaoKoala schrieb:
Erster Ablehnungsbescheid (Uni Bonn) :-(
Die wollten 2,0 oder 2,3 und 4 WS.

Habe 2,3 und 2 WS.
Fängt ja super an...:I

Damit dürfte die Chance aber ziemlich groß sein, in einem der Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden.
Bist ja wirklich sehr knapp an der Grenze und viele bewerben sich ja bei mehreren Unis.
 
Ich hasse Nachrückverfahren... das ist mit Wohnungssuche und Umzug schon knapp genug.
Na ja, Bonn war eh nicht so mein Favorit.
Hab ja noch so 5 Unis in Petto. Mal schauen.
 
Wegfall der Studienbeiträge für Minderjährige!
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind keine Studienbeiträge mehr zu entrichten
Seit der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetztes (NHG) am 6. Juli 2011 müssen Studienbeiträge grundsätzlich nur Studierende zahlen, die bei Semesterbeginn bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben.

WIE UNFAIR IST DAS DENN BITTE
 
Ola senors! Und zwar habe ich in den ersten beiden Fachsemestern meines Bachelor-Studiums nichts gemacht. Ich habe keinen einzigen CP gesammelt. Eine Dame des Fachbereichs Englisch hat mir folgendes mitgeteilt: "gem. §7 Abs. 4 der PO müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres 15 LP erbracht werden, praktisch wird das zur Zeit nicht überprüft. Ein Neubeginn ist nicht möglich. Sie sollten sich um ein zügiges Studium ab dem nächsten Semester bemühen. Es ist nicht garantiert, das nicht doch einmal strenger geprüft wird, ob die laut PO vorgeschriebene Zahl der LP pro Semester erreicht wurde. Außerdem muss die BA-Arbeit spätestens nach sechs Jahren angemeldet sein, ansonsten gilt diese als erstmals nicht bestanden."

Wie schwer wiegt dieser Umstand? Kann ich in diesem Wintersemester einfach die Sachen belegen, die ich im ersten Semester hätte belegen sollen? Zu manchen Vorlesungen und Übungen gab es Einstufungstests, doch diesmal habe ich natürlich keinen Schimmer, wann und wo diese stattfinden. Im WS 10/11 habe ich an diesen nicht teilgenommen.
 
Heute Umformtechnik geschrieben wuchei! :D

döschensam schrieb:
aber dieses jahr ist in niedersachsen der abitur-doppeljahrgang gewesen, da kommen jetzt einige !

jep, ich bin schon gespannt wie das wird...

Die sollen mal die Bafögregelungen ändern...
Ein paar meiner Kommis bekommen Bafög obwohl die Eltern genug geld haben...
 
Masterman schrieb:
Ola senors! Und zwar habe ich in den ersten beiden Fachsemestern meines Bachelor-Studiums nichts gemacht. Ich habe keinen einzigen CP gesammelt. Eine Dame des Fachbereichs Englisch hat mir folgendes mitgeteilt: "gem. §7 Abs. 4 der PO müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres 15 LP erbracht werden, praktisch wird das zur Zeit nicht überprüft. Ein Neubeginn ist nicht möglich. Sie sollten sich um ein zügiges Studium ab dem nächsten Semester bemühen. Es ist nicht garantiert, das nicht doch einmal strenger geprüft wird, ob die laut PO vorgeschriebene Zahl der LP pro Semester erreicht wurde. Außerdem muss die BA-Arbeit spätestens nach sechs Jahren angemeldet sein, ansonsten gilt diese als erstmals nicht bestanden."

Wie schwer wiegt dieser Umstand? Kann ich in diesem Wintersemester einfach die Sachen belegen, die ich im ersten Semester hätte belegen sollen? Zu manchen Vorlesungen und Übungen gab es Einstufungstests, doch diesmal habe ich natürlich keinen Schimmer, wann und wo diese stattfinden. Im WS 10/11 habe ich an diesen nicht teilgenommen.

Prinzipiell kannst du dafür jederzeit exmatrikuliert werden, auch nachträglich, da du gegen die Prüfungsordnung verstoßen hast.
Ich würd jetzt halt bissl Dampf machen und schauen, dass du nächstes Semester überdurchschnittlich viele Scheine machst, damit du n Argument hast, falls doch mal ein etwas arbeitswütiger Mensch im Prüfungsamt über deine Akte schaut...

Und wieder zeigt sich: Man sollte seine Prüfungsordnung zumindest mal querlesen, wenn man mim Studium anfängt, das erspart viele Fragen und Überraschungen.
 
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