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Und was würde das bei einem Hoeneß bewirken? Du kannst dem alles nehmen, aber die Kontakte zu hochrangigen Personen nicht. Da wird er doch immer etwas finden, um wieder auf die Beine zu kommen. Auch, wenn du ihm ALLES wegnimmst wie Hafti.
Knast wäre ein Erlebnis, bei welchem er etwas fürs ganze Leben mitnehmen würde.
Und was?
Er ist 61 Jahre alt was wird er daraus schon lernen?
Man lernt nur, das man sich das nächste mal nicht erwischen lassen soll und wenn doch, schon längst in nen Flieger nach Argentinien zu sitzen hat.
Und die Kontakte zu hochraningen Personen wird er auch nicht verlieren nur weil er wegen Steuerhinterziehung sitzt.
Die sagen eheras nächste mal machst es so wie ich.
Das mit denn Kontakten hab ich anscheinend in deinem Text falsch verstanden.Dass du dir nicht vorstellen kannst, er würde aus solch einem Erlebnis etwas mitnehmen, bedeutet nicht, dass er es nicht tun würde. Mit 61 Jahren ist er noch nicht am Sterbebett, auch wenn du es womöglich so siehst.
Dass er die Kontakte verliert, habe ich nicht gesagt.
Rechtlich gesehen muss er in den Knast.
Rechtlich sinds bis zu 10 Jahren wo er uns dann auf dem Geldbeutel leben kann, na toll.
Er ist zwar noch nicht am Sterbebett(obwohl sein Blutdruck bestimmt hoch ist, so oft wie der sich aufregt)
Aber mit 71 wenn er rauskommt schon.
Richtig. Ist immer schön lächerlich, wenn es heißt, es drohen ihm bis zu x Jahren. Nein, drohen sie nicht. Das mag die Höchststrafe sein, die das Gesetz vorsieht, aber wenn der Angeklagte nicht 200 Voreintragungen hat und die vorgeworfene Tat den denkbar schlimmsten Fall der Erfüllung des Tatbestandes darstellt, droht ihm in 99 % der Fall nicht die Höchststrafe.Ich bin dafür, dass Medien aufhören immer mit den Höchststrafen um sich zu werfen.
Das lässt bei den Menschen einen komplett falschen Eindruck entstehen.
Focus Online schrieb:Ankläger erkennen Selbstanzeige von Hoeneß grundsätzlich nicht an
In gut einer Woche beginnt der Steuer-Prozess gegen Bayern-Präsident Uli Hoeneß. FOCUS erfuhr, dass die Ankläger mit harten Bandagen kämpfen werden: Sie halten die Selbstanzeige von Hoeneß für nicht strafmildernd.
Die Staatsanwaltschaft München II hält in ihrer Anklage die Selbstanzeige von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß für grundsätzlich unwirksam. Sie könne damit nicht einmal strafmildernd wirken, geschweige denn strafbefreiend.
Das geht nach Informationen des FOCUS aus der Anklageschrift hervor. Demnach weist die Selbstanzeige nach Ansicht der Ermittler große Lücken auf, weil detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen fehlen. Das würde bedeuten, dass die Selbstanzeige inhaltlich fehlerhaft ist.
„Nicht aus freien Stücken“
Darüber hinaus lehnt es die Staatsanwaltschaft in der Anklage ab, die Selbstanzeige als strafmildernd zu werten. Ihrer Ansicht nach war die Steuerhinterziehung bereits vor Abfassen der Selbstanzeige durch Recherchen eines Redakteurs des Magazins "Stern" entdeckt worden. Die Selbstanzeige wäre demzufolge also zu spät gekommen und nicht aus „freien Stücken“ als Ausdruck „tätiger Reue“ entstanden.
Hoeneß muss sich ab 10. März vor dem Landgericht München II wegen Steuerbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Fraglich ist, ob bei einer Verurteilung eine mögliche Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Gebt dem Mob sein Opfer!

Und mein Pa muss auf Verdacht steuern nach zahlen weil er nachweislich zu wenig Geld für sich selbst (private Dinge) ausgegeben hat.
Fuckin Deutschland. Steuerpisser.

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